Neuere Entwicklungen im englischen Bildungswesen unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Bildung


Diplomarbeit, 1998

126 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Glossar

1 Einleitung und Problemstellung

2 Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen des englischen Bildungswesens
2.1 Gesetzliche Grundlagen im Bereich der allgemeinen Bildung
2.2 Gesetzliche Grundlagen im berufsbildenden Bereich
2.3 Kapitelzusammenfassung

3 Zuständigkeiten und Träger im englischen Bildungswesen
3.1 Department for Education
3.2 Local Education Authorities
3.3 Manpower Services Commission
3.4 Training and Enterprice Councils
3.5 Kapitelzusammenfassung

4 Aufbau und Organisation des englischen Bildungswesens
4.1 Allgemeinbildendes Schulwesen
4.1.1 Vorschul- und Primarbereich
4.1.2 Sekundarbereich
4.1.3 Privatschulen
4.2 Abschlußqualifikationen des allgemeinbildenden Schulwesens
4.3 Prüfungssystem im allgemeinbildenden Sekundarbereich
4.4 Further Education
4.5 Higher Education
4.5.1 Universitäten
4.5.2 Colleges of Higher Education
4.6 Organisationsstruktur und Finanzierung des Weiterbildungssystems
4.7 Kapitelzusammenfassung

5 Berufsvorbereitung im allgemeinbildenden englischen Schulwesen
5.1 Technical and Vocational Education Initiative
5.2 Certificate of Pre - Vocational Education
5.3 City Technology Colleges
5.4 Compacts
5.5 Kapitelzusammenfassung

6 Einführung in das englische Berufsbildungssystem
6.1 Bildungsmöglichkeiten nach Beendigung der Schulpflicht
6.2 Bildungsbeteiligung
6.3 Prinzipien beruflicher Bildung
6.4 Kapitelzusammenfassung

7 Qualifizierungssystem beruflicher Bildung in England
7.1 Nationale berufliche Prüfungsorganisationen
7.2 Vor- und Nachteile des alten beruflichen Qualifizierungssystems
7.3 National Council for Vocational Qualifications
7.4 National Vocational Qualifications und berufliche Kompetenz
7.4.1 Strukturrahmen der Niveaustufen der National Vocational Qualification
7.4.2 Beurteilung des NVQ - Systems
7.5 General National Vocational Qualifications
7.6 Nationale Bildungs- und Ausbildungsziele
7.6.1 Leitziele
7.6.2 Grundbildungsziele
7.6.3 Ziele des lebenslangen Lernens
7.7 Struktur und Entwicklung der traditionellen beruflichen Lehre
7.8 Staatliche Ausbildungsinitiative: Youth Training
7.8.1 Entstehung und Ziele
7.8.2 Gestaltungskriterien
7.8.3 Formale Organisation und Finanzierung
7.9 Berufliche Aus- und Weiterbildung am Beispiel der beruflichen Bildung im Berufsfeld ,Bankkaufmann‘
7.9.1 Modern Apprenticeships
7.9.2 National Vocational Qualifications im Bankenbereich
7.10 Kapitelzusammenfassung

8 Jüngste Entwicklungen im Bildungsbereich: Regierungsprogramme
8.1 Excellence in Schools
8.2 Investing in Young People
8.3 Lifelong Learning Campaign
8.4 Kapitelzusammenfassung

9 Ausgewählte Aspekte zur Bildungsreform in England
9.1 Privatisierung und Demokratisierung
9.2 Zentralisierung und Dezentralisierung
9.3 Markt und Bildungswesen
9.4 Kapitelzusammenfassung

10 Schlußbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Glossar der englischsprachigen Bezeichnungen

Das folgende Glossar enthält die im Rahmen dieser Arbeit verwendeten englischsprachigen Bezeichnungen unter Angabe der gegebenenfalls gängigen Abkürzungen. Die alphabetische Reihenfolge orientiert sich dabei an den ausgeschriebenen englischen Begriffen, die zur Illustration im Fließtext jeweils kursiv geschrieben wurden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A b kür z u n g s v e r z e i c h n i s

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung und Problemstellung

Bildungsmisere, Reformstau, Notstand.

Diese und ähnliche Schlagwörter geistern nicht erst seit den landesweiten Studentenprotesten Ende 1997 durch die deutsche Medienlandschaft. Vielmehr unterstreichen sie die Aktualität mit der unsere Bildungspolitik augenblicklich überall diskutiert wird und in weitreichenden Veränderungen unseres Bildungswesens zum Ausdruck kommt. Während hierzulande gegenwärtig ein novelliertes Hochschulrahmengesetz auf dem Prüfstand steht und zuletzt in schöner Regelmäßigkeit neue Berufsbilder geschaffen wurden, scheinen Reformen im Bildungsbereich vor dem Hintergrund eines immer enger zusammenwachsenden Europas auch in unseren europäischen Partnerländern als unausweichlich erkannt worden zu sein.

Wie aber stellt sich die Situation in einer traditionell eher konservativen Bildungslandschaft wie England tatsächlich dar? Um beantwort en zu können ob, und in welchem Umfang bereits Erneuerungsprozesse stattgefunden haben, sollen im folgenden die Entwicklungen im englischen Bildungswesen von den Anfängen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt untersucht, und nachgezeichnet werden. Bewegte unseren Nachbarn im abgelaufenen Jahr emotional zwar wohl in erster Linie der überraschende Tod von Prinzessin Diana, so war innenpolitisch der überzeugende Wahlsieg der Labour Party und die damit verbundenen Hoffnungen auf Veränderungen - insbesondere auch im Bildungsbereich - das beherrschende Thema der englischen Öffentlichkeit.

Die Tatsache, daß ich neben meinem sechsmonatigen Auslandsstudium zusätzlich die Möglichkeit erhielt, während dieser Zeit ein allgemeines Schulpraktikum an einer englischen Gesamtschule zu absolvieren, ermöglichte mir ebenso Einblicke in die dortige Bildungspolitik, wie meine anschließende einjährige Tätigkeit als Assistant Teacher an einem englischen College. Dieser Umstand soll nachfolgend zum Anlaß genommen werden, daß englische Bildungswesen im Rahmen dieser Arbeit einmal intensiv zu studieren.

Zunächst sollen dabei die Rahmenbedingungen aufgezeigt werden, unter denen in England Bildung allgemein und berufliche Bildung im Besonderen stattfinden. Anfangs wird deshalb auf historische Entwicklungen und gesetzliche Grundlagen des englischen Bildungswesens einzugehen sein (Kapitel 2), bevor die Frage nach Zuständigkeiten und Trägern im allgemeinen und beruflichen Bildungsbereich zu erörtern ist (Kapitel 3). Daran anschließend sollen der Aufbau und die Organisation des allgemeinen Bildungswesens untersucht werden (Kapitel 4).

Nach eingehender Beschäftigung mit berufsvorbereitenden Inhalten an allgemeinbildenden Schulen (Kapitel 5), kann hoffentlich beantwortet werden, wie es um die Berufsvorbereitung im Schulwesen bestellt ist. Nach einer kurzen Einführung in das englische Berufsbildungssystem (Kapitel 6), wird sodann im Hauptteil der Arbeit detailliert auf die berufliche Bildung in England einzugehen sein. Bei der Untersuchung des Qualifizierungssystems beruflicher Bildung (Kapitel 7) interessiert in diesem Zusammenhang

- ebenso wie im allgemeinen Bildungsbereich - besonders die Frage, ob die englische Regierung ihren Einfluß im Bildungsbereich in jüngerer Vergangenheit hat vergrößern können, und wie sich dies heute gegebenenfalls ausdrückt.

Hierauf folgt der Blick auf diejenigen Entwicklungen im Bildungsbereich, die sich seit dem Regierungswechsel im Mai letzten Jahres ereignet haben (Kapitel 8). Nachdem an dieser Stelle entsprechende Regierungsinitiativen vorgestellt wurden, sollen die Bildungsreformen schon einmal anhand ausgewählter Aspekte reflektiert werden (Kapitel 9), bevor die Arbeit mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und einem Ausblick endet (Kapitel 10).

1 Einleitung und Problemstellung

Bildungsmisere, Reformstau, Notstand.

Diese und ähnliche Schlagwörter geistern nicht erst seit den landesweiten Studentenprotesten Ende 1997 durch die deutsche Medienlandschaft. Vielmehr unterstreichen sie die Aktualität mit der unsere Bildungspolitik augenblicklich überall diskutiert wird und in weitreichenden Veränderungen unseres Bildungswesens zum Ausdruck kommt. Während hierzulande gegenwärtig ein novelliertes Hochschulrahmengesetz auf dem Prüfstand steht und zuletzt in schöner Regelmäßigkeit neue Berufsbilder geschaffen wurden, scheinen Reformen im Bildungsbereich vor dem Hintergrund eines immer enger zusammenwachsenden Europas auch in unseren europäischen Partnerländern als unausweichlich erkannt worden zu sein.

Wie aber stellt sich die Situation in einer traditionell eher konservativen Bildungslandschaft wie England tatsächlich dar? Um beantworten zu können ob, und in welchem Umfang bereits Erneuerungsprozesse stattgefunden haben, sollen im folgenden die Entwicklungen im englischen Bildungswesen von den Anfängen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt untersucht, und nachgezeichnet werden. Bewegte unseren Nachbarn im abgelaufenen Jahr emotional zwar wohl in erster Linie der überraschende Tod von Prinzessin Diana, so war innenpolitisch der überzeugende Wahlsieg der Labour Party und die damit verbundenen Hoffnungen auf Veränderungen - insbesondere auch im Bildungsbereich - das beherrschende Thema der englischen Öffentlichkeit.

Die Tatsache, daß ich neben meinem sechsmonatigen Auslandsstudium zusätzlich die Möglichkeit erhielt, während dieser Zeit ein allgemeines Schulpraktikum an einer englischen Gesamtschule zu absolvieren, ermöglichte mir ebenso Einblicke in die dortige Bildungspolitik, wie meine anschließende einjährige Tätigkeit als Assistant Teacher an einem englischen College. Dieser Umstand soll nachfolgend zum Anlaß genommen werden, daß englische Bildungswesen im Rahmen dieser Arbeit einmal intensiv zu studieren.

Zunächst sollen dabei die Rahmenbedingungen aufgezeigt werden, unter denen in England Bildung allgemein und berufliche Bildung im Besonderen stattfinden. Anfangs wird deshalb auf historische Entwicklungen und gesetzliche Grundlagen des englischen Bildungswesens einzugehen sein (Kapitel 2), bevor die Frage nach Zuständigkeiten und Trägern im allgemeinen und beruflichen Bildungsbereich zu erörtern ist (Kapitel 3). Daran anschließend sollen der Aufbau und die Organisation des allgemeinen Bildungswesens untersucht werden (Kapitel 4).

Nach eingehender Beschäftigung mit berufsvorbereitenden Inhalten an allgemeinbildenden Schulen (Kapitel 5), kann hoffentlich beantwortet werden, wie es um die Berufsvorbereitung im Schulwesen bestellt ist. Nach einer kurzen Einführung in das englische Berufsbildungssystem (Kapitel 6), wird sodann im Hauptteil der Arbeit detailliert auf die berufliche Bildung in England einzugehen sein. Bei der Untersuchung des Qualifizierungssystems beruflicher Bildung (Kapitel 7) interessiert in diesem Zusammenhang - ebenso wie im allgemeinen Bildungsbereich - besonders die Frage, ob die englische Regierung ihren Einfluß im Bildungsbereich in jüngerer Vergangenheit hat vergrößern können, und wie sich dies heute gegebenenfalls ausdrückt.

Hierauf folgt der Blick auf diejenigen Entwicklungen im Bildungsbereich, die sich seit dem Regierungswechsel im Mai letzten Jahres ereignet haben (Kapitel 8). Nachdem an dieser Stelle entsprechende Regierungsinitiativen vorgestellt wurden, sollen die Bildungsreformen schon einmal anhand ausgewählter Aspekte reflektiert werden (Kapitel 9), bevor die Arbeit mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und einem Ausblick endet (Kapitel 10).

2 Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen des englischen Bildungswesens

Im parlamentarisch regierten England des 18. Jahrhunderts hatte die Zentralgewalt noch nicht in die Entwicklung des Bildungswesens eingegriffen. Vielmehr betrachteten die herrschenden Kreise die Einrichtung von Schulen als eine Angelegenheit, die von den Bürgern in den Städten und Grafschaften selbst zu regeln war. Als jedoch im Laufe des 19. Jahrhunderts wegen der wachsenden Bedeutung der öffentlichen Erziehung staatliche Aktivität in diesem Bereich geboten erschien, „bildete sich zwischen der Zentralgewalt und den Grafschaften - als den ,Veranstaltern‘ der Schulen - ein Verhältnis der Zusammenarbeit heraus, das zu Recht immer wieder als ,Partnerschaft‘ charakterisiert worden ist“ (GLOWKA, 1996, S. 57). Nach Einschätzung des Wissenschaftlers war das Elementarschulwesen der erste Bildungsbereich, an dessen Aufbau sich die Regierung beteiligte. Wie er betont, befanden sich die Elementarschulen vollständig in freier Trägerschaft, insbesondere der anglikanischen und katholischen Kirchen. Nach seiner Auffassung bedeutete die erstmalige finanzielle Förderung dieser Einrichtungen im Jahr 1839 geradezu einen „Durchbruch“ (vgl. ebd. S. 57). Im darauf folgenden Jahr wurde sodann eine Institution, Her Majesty ’ s Inspectorate (HMI) eingerichtet, die für die Kontrolle der Entwicklung im Schulwesen verantwortlich zeichnete.

2.1 Gesetzliche Grundlagen im Bereich der allgemeinen Bildung

Der Education Act, das nationale Bildungsgesetz von 1870, brachte die Vorschrift, Elementarschulen in allen Städten und Grafschaften einzurichten. Zu diesem Zweck wurden örtliche Schulbehörden eingerichtet, die in ihrem jeweiligen Bereich für die Sicherstellung der Bildungsaufgaben zu sorgen hatten (vgl. DEISSINGER, 1992 S. 160). 1880 wurde die allgemeine Schulpflicht vom 5. bis zum 13. Lebensjahr eingeführt, im Jahre 1899 erfolgte durch ein weiteres Bildungsgesetz die Einrichtung des Board of Education, der im Range eines Ministeriums geführten nationalen Erziehungsbehörde (vgl. GLOWKA, 1996, S. 58).

Mit dem Schulgesetz von 1902 wurde in zwei Bereichen eine nachhaltige Entwicklung eingeleitet. Zum einen wurden die örtlichen Schulbehörden abgeschafft und die auf Bezirksebene bereits bestehenden allgemeinen Verwaltungen - Local Education Authorities (LEAs) - zusätzlich mit der Organisation des Bildungswesens betraut, und damit zum Träger und Veranstalter des staatlichen Elementarschulwesens. Zum anderen wurden die LEAs durch diese Gesetzesvorlage auch zur Einrichtung von Sekundarschulen ermächtigt (vgl. RUSSEL, 1993, S. 9). Wie noch zu zeigen sein wird, sollte diese Verwaltungsstruktur den Charakter des englischen Bildungswesens ein Jahrhundert lang bestimmen.

Als das wichtigste gesetzgeberische Ereignis seit 1902 gilt in der englischen Bildungsgeschichte das Bildungsgesetz von 1944 (vgl. GLOWKA, 1996, S. 59, RUSSEL, 1993, S. 13) weil das, was vorher mehr Programm geblieben war, nun zur Regel erhoben und verwirklicht wurde. So kam es zur Abschaffung der Elementarschulen, an deren Stelle sich eigenständige Primarschulen etablierten. Die Sekundarschulausbildung für alle war von nun an ebenso garantiert, wobei die Verteilung der Schüler auf die jeweiligen Sekundarschulformen auf der Basis des 11+ Examens (siehe unten) erfolgte. Schließlich wurde das Schulgeld an staatlichen Sekundarschulen abgeschafft, das Schulpflichtalter auf 15 Jahre angehoben sowie eine Ausweitung auf 16 vorgesehen, was allerdings erst 1974 erreicht wurde. Mit dem Gesetz von 1944 wurde das Board of Education durch das Bildungsministerium, Ministry of Education, abgelöst und mit der Einrichtung und Überwachung eines nationalen Bildungssystems beauftragt. Das Ergebnis war ein auf zentraler Ebene vom Bildungsministerium ausgearbeitetes und auf lokaler Ebene von den LEAs verwaltetes Bildungswesen, wobei es Aufgabe der LEAs war, das dreistufige System aus Primarbildung, Sekundarbildung und den Further Education Sektor einzurichten. In den meisten LEAs wurden die Sekundarschulen nun unterteilt in Grammar Schools, die unseren Gymnasien gleichzusetzen sind, in Secondary Modern Schools, die etwa unseren Hauptschulen entsprechen, und einen dritten Schultyp, die Secondary Technical Schools oder Technical Colleges, die mit Fachschulen zu vergleichen sind. Wie GLOWKA (S. 59) in diesem Zusammenhang anmerkt, sollten „die Sekundarschulformen nicht ,gleichartig‘ aber doch ,gleichwertig‘ sein, weshalb im Alter von 11 Jahren ein allgemeiner Intelligenztest - die oben erwähnte 11+ (elven plus) Prüfung - darüber entschied, welche Sekundarschule ein Kind weiter besuchen sollte. Dieser Test wurde jedoch in den 40er und 50er Jahren zunehmend kritisiert, da Untersuchungen zeigen konnten, daß die sozialen Klassenunterschiede der Schüler trotz der neutralen Gestaltung der Prüfung im Schulsystem fortgeführt wurden. Früh wurde daher ein sozial gerechteres Schulsystem eingefordert, in dem alle Absolventen gleichberechtigt sein sollten. Ausdruck dieser Forderung war die Einrichtung der ersten Comprehensive Schools in den fünfziger Jahren, die fortan vermehrt an die Stelle des dreigliedrigen Schulwesens treten sollten. Neben der Vorstellung eines auslesefreien Überganges in die Sekundarstufe sprach auch für Gesamtschulen, daß sich die Einrichtung getrennter Sekundarschulen in ländlichen Gegenden wegen der oft niedrigen Schülerzahlen nicht lohnte.

Durch das Bildungsgesetz von 1964 wurden weitere Entwicklungen in Richtung eines nicht - selektiven Gesamtschulsystems möglich. So wurden die LEAs ermächtigt, den Übergang der Schüler von der Primar- in die Sekundarstufe zu anderen Zeitpunkten als dem elften Lebensjahr zu arrangieren. In der Folgezeit wurden daraufhin sogenannte Middle Schools eingeführt, die Schüler zwischen dem achten und dreizehnten Lebensjahr eingliederten. Mit diesem Gesetz wurde zudem das Bildungsministerium durch das Department of Education and Science (DES) ersetzt (vgl. SHARP / DUNFORD, 1990, S. 18).

Der Trend auf dem Schulsektor ging von nun an dahin, die Sekundarbildung im gesamtheitlichen Sinne zu verstehen. Per Rundschreiben des DES wurde die Gesamtschule 1965 offiziell als neues Schulsystem eingeführt. Nur wenige Jahre später kamen jedoch bereits erste Befürchtungen auf, daß das Bildungsniveau sinke und schon wurden echte Sorgen über den Bildungsstand und die Rolle der Gesamtschulen laut (vgl. STOKES, 1994, S. 64). Nach gängiger Meinung, so STOKES (vgl. ebd., S. 64 f.), bildeten die zwischenzeitlich eingeführten neuen Lehrmethoden und die niedrigen Anforderungen den Ursprung aller Probleme und man verlangte deshalb die Rückkehr zum formalen Unterricht in Grundschulen und die Rückkehr zu den Grammar Schools. Die Bedenken wegen des sinkenden Niveaus, des Lehrplans, der Lehrmethoden und der Prüfungen gipfelten insbesondere in der 1976 gehaltenen Rede des damaligen Premierministers Callaghan, der darauf drängte, daß im ganzen Land eine große Bildungsdebatte stattfinden sollte. Man kann dies wohl mit Recht als den Anfang der Bewegung bezeichnen, die zur größeren Verantwortlichkeit der Schulen, zur betonten Überwachung, Revision und Bewertung aller Aspekte des Schullebens führte.

Das unter der Labour - Regierung verabschiedete Bildungsgesetz von 1976 ordnete die landesweite Einführung von Gesamtschulen und die damit verbundene Abschaffung der selektiven Sekundarschulen an. Bei der Umsetzung dieser Verfügung ließen sich allerdings viele LEAs - überwiegend die von der konservativen Partei regierten - viel Zeit, weil sie nicht mit dem Gesamtschulsystem einverstanden waren. Ausruck dieser Haltung war 1979 ein von der neuen, konservativen Regierung erlassenes Bildungsgesetz, das obige Vorschrift wieder außer Kraft setzte (vgl. SHARP / DUNFORD, S. 19). Als Ergebnis der bisweilen großen Autonomie der LEAs zeigt sich jedoch noch heute, daß der Großteil der schulpflichtigen Engländer weiterhin Gesamtschulen besucht.

Seit 1976 waren sodann zahlreiche Diskussionen im Rahmen der Bildungsdebatte geführt worden, die schließlich das bedeutende Bildungsreformgesetz von 1988, den Education Reform Act, nach sich zogen. Das Gesetz sah als Ausgangspunkt für Reformen im englischen Schulwesen die Einführung eines nationalen Lehrplans, die finanzielle Selbstverwaltung der Schulen, die Bildung von Schulen, die ein Stipendium direkt vom Ministerium erhalten sowie die Errichtung technischer Colleges vor. Darüber hinaus gewährte es den Eltern eine größere Schulauswahl, eine größere Vielfältigkeit von Schultypen, größeres Mitspracherecht der Schulbeiräte in Schulangelegenheiten und brachte die Pflicht zur laufenden Schülerbewertung sowie die Einführung der Lehrerbeurteilung mit sich, allesamt Neuregelungen mit dem Ziel, verbesserte Leistungen zu erbringen (vgl. STOKES, 1994, S. 65).

Die Durchführung des Nationalen Lehrplans (National Curriculum, NC) bedeutete ab 1989 die vielleicht größte Herausforderung für das englische Bildungswesen, steht dieser doch im Gegensatz zu den sonstigen Neuerungen des ERA. Einerseits verleiht er den Schulen seitdem weitreichende Rechte und Freiheiten, andererseits schreibt das Bildungsministerium den Schulen durch den NC erstmals vor, welche Fächer zu unterrichten sind. Der NC enthält Kern- und Grundfächer, die für alle Schulpflichtigen zwischen 5 und 16 Jahren verbindlich sind. Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften bilden die Kernfächer, zu den Grundfächern gehören Geschichte, Erdkunde, Technologie, Kunst, Musik, Sport und eine Fremdsprache. Hauptetappen (Key Stages) werden mit dem 7., 11., 14. sowie 16. Lebensjahr erreicht, weil die Schüler in diesem Alter gemäß festgelegter Wissensinhalte (Attainment Targets) in jedem Fach geprüft werden. Zwar bedeutete die Einführung des NC für die meisten Schulen keine tiefgreifende Änderung des Fächerkanons, wurden sie doch überwiegend ohnehin bereits erteilt; für die LEAs dagegen markierte seine Einführung starke Einschränkungen ihrer Entscheidungsbereiche, da sie seither nur noch mit der Überwachung der tatsächlichen Durchführung des NC beauftragt sind. Vormalige Entscheidungsfelder der LEAs, wie z. B. die Verwaltung der Schulen, Einstellung der Lehrer oder Festlegung der Lehrpläne, wurden überdies durch den ERA eingeschränkt und den Schulen zugesprochen oder von der Zentralregierung übernommen (vgl. STOKES, S. 65, LAUTERBACH, GB -10 f.). An den im ERA formulierten Handlungseinschränkungen der LEAs wird wohl erstmals der unmißverständliche Wille der Londoner Zentralregierung deutlich, vermehrten Einfluß auf das Bildungswesen zu gewinnen.

Die 1991 erlassene Elternsatzung (Parents Charter) eröffnet Eltern seither das Recht auf freie Schulwahl für ihre Kinder, wobei gegenläufige Entscheidungen der Rechtsmittelbelehrung und der ausführlichen Begründung der LEA bedürfen. Daneben verbrieft die Satzung das Recht der Eltern auf Schulberichte, d. h. Schulbehörden müssen in ausführlichen Berichten über die Arbeit der Schulen Auskunft erteilen. Einmal jährlich erhalten die Eltern einen Erziehungsbericht über ihre Kinder, in denen auch die Leistungsergebnisse im Rahmen des NC enthalten sind.

Wichtige Neuerungen des 1992 erlassenen Bildungsgesetzes, dem Further and Higher Education Reform Act, sichern den Eltern schließlich das Recht auf pädagogische Evaluation zu, da das alte, seit 1840 amtierende Inspektorensystem (Her Majesty ’ s Inspectors) durch das Office for Standards in Education (OFSTED) ersetzt wurde und so erstmals eine unabhängige Bewertung der Schulen möglich machte (vgl. AHRENS, 1994, S. 444). Durch den Further and Higher Education Reform Act haben sich die bis 1992 geltenden Strukturen der Further and Higher Education grundsätzlich geändert. Die Colleges of Further Education, die hauptsächlichen Bildungseinrichtungen im Bereich der nichtakademischen Ausbildung, wurden damals der Kontrolle und Finanzierung der LEAs entzogen. Sie wurden statt dessen zu eigenständigen Gesellschaften gemacht, die seitdem selbst über ihr Bildungsangebot entscheiden können. Von Bedeutung scheint in diesem Zusammenhang, daß sie den Großteil ihrer finanziellen Mittel seither von dem neu eingerichteten Further Education Funding Council erhalten, einer dem Bildungsministerium unterstellten Behörde, und somit faktisch von der Regierung unterstützt werden. Auch hieran wird die bereits angesprochene verstärkte Einflußnahme der Regierung deutlich. Im Hochschulbereich wurden die Higher Education Colleges ebenfalls aus dem Verantwortungsbereich der LEAs genommen und zu selbständigen Organisationen, die durch das Higher Education Funding finanziert werden (vgl. LAUTERBACH, 1996, GB - 11 f.). Das von der Regierung 1992 erlassene White Paper mit dem Titel , Choice and Diversity ‘ unterbreitete Vorschläge auf mehr Auswahl, Vielfalt und Qualität für Eltern sowie größere Verantwortlichkeit und Selbständigkeit der Schulen, die schließlich im bisher umfangreichsten Bildungsgesetz von 1993 verankert wurden. Wesentliche Komponenten des 93er Gesetzes sind darüber hinaus umfangreiche Neuregelungen zur Bildungspolitik für Behinderte sowie Vorschriften zum regelmäßigen Schulbesuch (vgl. STOKES, 1996, S. 17). STOKES verweist an dieser Stelle überdies ausdrücklich darauf, das „ The consequences of the legislation are a clearly identifiable central control both of funding for schools and the National Curriculum “, und unterstreicht so den zunehmenden staatlichen Einfluß auf die Bildungspolitik.

Zwar ist seit 1993 bis zum Zeitpunkt dieser Untersuchung kein weiteres bedeutendes Bildungsgesetz verabschiedet worden, seit ihrer Regierungsübernahme im Mai 1997 arbeitet die Labour Party jedoch akribisch daran, ihr Hauptanliegen (Top Priority), die Bildungspolitik, nach ihren Vorstellungen umzugestalten. Auf die in naher Zukunft zu erwartenden Neuerungen im Bildungswesen soll deshalb in Kapitel 8 separat eingegangen werden.

2.2 Gesetzliche Grundlagen im berufsbildenden Bereich

Das erste Gesetz, das Vorschriften über Formen und Inhalte der beruflichen Ausbildung in England enthielt, war das aus dem Jahre 1563 stammende Statute of Apprentices, in dem das Lehrlingswesen der Handwerksgilden geregelt wurde, und das bis 1814 Gültigkeit hatte. Außer Kraft gesetzt wurde das Statut durch eine Verfügung, nach der es fortan rechtlich legitim war, jeden beliebigen Beruf auszuüben, ohne zuvor eine Lehre durchlaufen zu haben. Folglich unterschied sich ein Ausbildungsverhältnis nicht länger von einem normalen Arbeitsverhältnis (vgl. DEISSINGER, 1992, S. 159 ff.). Die Aufhebung des Statutes kennzeichnet, so DEISSINGER (ebd. S. 157), den Beginn der Phase in der Geschichte der englischen Berufsbildung, die durch eine „äußerste Zurückhaltung des Staates gegenüber dem Bereich der beruflichen Qualifizierung charakterisiert werden kann.“ Aus Sicht des Forschers wurde das Ende dieser Phase erst durch den Industrial Training Act (ITA) aus dem Jahre 1964 erreicht (ebd. S. 157).

Bevor anschließend näher auf den ITA einzugehen sein wird, soll an dieser Stelle kurz auf den Technical Instruction Act von 1889 hingewiesen werden, das erste Gesetz, das die örtlichen Schulbehörden ermächtigte, Abgaben zu erheben, welche zur Einrichtung technischer Schulen verwendet werden sollten. Die Vorläufer der LEAs konnten so erstmals auch gewerblich - technische neben allgemeinbildenden Schulen finanzieren (vgl. LAUTERBACH, 1996, GB - 12 f.).

Industrial Training Act

Mit Verabschiedung dieses Gesetz zur gewerblichen Ausbildung im Jahr 1964 mischte sich der Staat erstmals deutlich in die betrieblichen Ausbildungsbelange ein, schreibt das Gesetz doch die Einrichtung von beruflichen Ausbildungsausschüssen, den Industrial Training Boards (ITBs)

für die produzierenden Industrien und einige Dienstleistungsbereiche verbindlich vor. Das Gesetz sollte insbesondere dazu beitragen, daß sich die Qualität und Effizienz der Ausbildung verbesserten, sich die Ausbildungskosten künftig gerechter auf alle Arbeitgeber verteilten und die Wirtschaft über genügend qualifizierte Arbeitskräfte verfügen konnte. Durch das Gesetz wurde darüber hinaus auch die Einrichtung eines zentralen Ausbildungsrates veranlaßt, der mit den ITBs zusammenarbeitete und Informationen über Ausbildungspolitik und Ausbildungsmethoden veröffentlichte. Von Vorteil war in diesem Zusammenhang, daß die Finanzierung der Ausschüsse und Ausbildungskosten durch ein System von Abgaben und Zuschüssen gesichert war und Betrieben, die nicht ausreichend ausbildeten, eine Ausbildungsabgabe auferlegt wurde, die einerseits zur Unterstützung der ausbildenden Betriebe verwendet wurde, andererseits der Finanzierung der ITBs diente (vgl. NIXON, 1990, S. 14).

Employment and Training Act

Das 1973 eingeführte Beschäftigungs- und Ausbildungsgesetz, der Employment and Training Act, modifizierte das Gesetz von 1964, um das Abgabensystem zu vereinfachen und die Arbeit der ITBs besser kontrollieren zu können. Erreicht wurde dies schließlich durch die neu eingerichtete, dem Arbeitsministerium unterstellte Kommission für das Beschäftigungs- und Ausbildungswesen, die Manpower Services Commission (MSC), da diese fortan für die Verwaltungskosten der ITBs aufkamen. Die MSC sollte künftig als eigenständige Organisation die Ausbildungsförderungs- und Industrieförderungsprogramme übernehmen und auf diese Weise die Finanzierung und Überwachung von ausbildungs- und beschäftigungsrelevanten Programmen gewährleisten sowie berufsbildende Curricula erarbeiten (vgl. DEISSINGER / GREULICH, 1994, S. 137). Die Kommission erhielt so den Auftrag, „die Bedeutung der beruflichen Bildung und Ausbildung anzuheben sowie deren Beitrag zur Produktivität und nationalen Entwicklung neu zu bestimmen“ (Nixon, 1990, S. 14). Mit der wachsenden Bedeutung der MSC wurde gleichzeitig die Effektivität der ITBs immer stärker in Frage gestellt. Ergebnis dieser Diskussion war, daß durch einen weiteren Employment and Training Act 1981 die Abschaffung von 17 der 24 existierenden ITBs beschlossen wurde. Den übrigen ITBs wurde fortan die Finanzierung beschränkt, durften sie seitdem doch nur mehr Ausbildungsabgaben in Höhe von 1 % der gesamten Gehaltssumme eines abgabenpflichtigen Betriebes erheben, wodurch ihr Einfluß auf Ausbildungsfragen zusätzlich geschwächt wurde (vgl. LAUTERBACH, 1996, GB - 13). Heute haben auch die seinerzeit verbliebenen ITBs ihren gesetzlichen Status verloren, arbeiten allerdings zum Teil noch als privatwirtschaftliche Ausbildungsorganisationen weiter.

Further and Higher Education Act

Das 1992 für den Weiterbildungssektor und das Hochschulwesen verabschiedete Gesetz regelt Fragen der nachschulischen Bildung. Es ermöglichte zwischenzeitlich außerdem die Umwandlung polytechnischer Hochschulen in Universitäten damit ein einheitlicher Hochschulbereich entstehen konnte. Kern des 92er Gesetzes war die Schaffung der Further and Higher Education Funding Councils, Finanzierungsbehörden, die direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind, und die seither die Colleges finanziell unterstützen. Gleichzeit fielen die Colleges aus dem Verantwortungsbereich der LEAs, die auf diese Weise ihre gesamte Entscheidungsgewalt im Bereich der Further and Higher Education verloren. Auch dieser Umstand ist wohl Indiz dafür, daß der Einfluß der Regierung auch im berufsbildenden Bereich durch die direkte Finanzierung der Bildungsinstitutionen gestiegen ist. Neben dem größeren Einfluß der zentralen Regierung wurde zeitgleich auch ein marktwirtschaftliches Bildungsprinzip eingeführt, in dem nämlich die Colleges seither in Eigenverantwortung über ihre Finanzen verfügen müssen und durch die Gestaltung ihres Bildungsangebots in Konkurrenz zu den anderen Bildungseinrichtungen getreten sind.

2.3 Kapitelzusammenfassung

War noch für das England des 18. Jahrhunderts kennzeichnend gewesen, daß sich die zentrale Regierung nur unwesentlich in die Entwicklung des nationalen Bildungswesens eingemischt hatte, so bildete sich auf diesem Gebiet im Verlaufe des 19. Jahrhunderts bereits ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen der Zentralgewalt und den Grafschaften als verantwortliche Schulveranstalter heraus.

Das nationale Bildungsgesetz von 1870 manifestierte durch die Bestimmung, landesweit sogenannte Elementarschulen einzurichten, den wachsenden staatlichen Einfluß auf die allgemeine Bildung, beteiligte sich die Regierung doch fortan am Aufbau dieses Bildungsbereichs.

Durch das Schulgesetz von 1902 wurden von der Regierung eingerichtete, regionale Verwaltungsbehörden sodann mit der Organisation des Bildungswesens betraut, und zum Träger und Veranstalter des staatlichen Elementarschulwesens gemacht.

Bereits mit dem Bildungsgesetz von 1944 wurde jedoch wieder die Abschaffung der Elementarschulen beschlossen. Statt dessen etablierten sich in der Folgezeit eigenständige Primarschulen. Die von nun an ebenso garantierte Sekundarbildung war durch eine Prüfung gekennzeichnet, die alle Schüler im Alter von 11 Jahren ablegen mußten, und die über ihren weiteren Schulweg entscheiden sollte. Weil dieser Test jedoch im Laufe der 40er und 50er Jahre immer wieder allgemein kritisiert wurde, entstanden in den fünfziger Jahren die ersten Gesamtschulen, die zusehens an die Stelle des dreigliedrigen Schulsystems treten sollten.

Zwar waren die Gesamtschulen im Jahr 1965 als neues nationales Schulsystem eingeführt worden, aber das in der Folgezeit damit verbundene Absinken des allgemeinen Bildungsniveaus führte ab Mitte der 70er Jahre dazu, daß große Bildungsdebatten im ganzen Land stattfanden, die rückblickend wohl den Anfang für die gegenwärtig so typische, vermehrte Überwachung und Bewertung aller Aspekte des Schullebens bedeuteten.

Die Vielzahl der seit 1976 geführten Bildungsdiskussionen gipfelte schließlich im Bildungsreformgesetz von 1988, das als eine wesentliche Neuerung die Einführung eines national verbindlichen Lehrplans vorsah, wodurch der Einfluß der zentralen Regierung in Bildungsfragen bis heute nachhaltig gestiegen ist. Bezeichnenderweise verleiht gerade der nationale Lehrplan den Schulen einerseits weitreichende Rechte, andererseits schreibt das Bildungsministerium den Schulen erstmals unmittelbar vor, welche Fächer in welchem Umfang wann zu unterrichten sind.

Für die meisten Schulen bedeutete die Einführung dieses Curriculums zwar auf den ersten Blick keine so tiefgreifenden Änderungen, für die auf regionaler Ebene verantwortlichen Bildungsbehörden markierte seine Einführung dagegen starke Einschränkungen ihrer Handlungsspielräume, da sie seither nur mehr mit der Überwachung, jedoch nicht länger mit der tatsächlichen Durchführung der Bildungspolitik vor Ort betraut sind.

Durch das Bildungsreformgesetz des Jahres 1992 haben sich die Strukturen im weiterführenden Bildungsbereich darüber hinaus nachhaltig geändert und überdies zur weiteren Schwächung der regionalen Bildungsbehörden geführt. Seinerzeit wurden die Colleges, die hauptsächlichen Bildungseinrichtungen im Bereich der nichtakademischen Ausbildung, ihrer Kontrolle entzogen und erhalten seither den Großteil ihrer Finanzmittel von einer neuen, dem Bildungsministerium direkt unterstellten Behörde. Faktisch werden die Colleges somit neuerdings von der Regierung unterstützt.

Zwar wurde bisher noch kein Bildungsgesetz von der seit 1997 amtierenden Arbeiterpartei verabschiedet, unverkennbar sind aber in bisherigen Gesetzesvorlagen Tendenzen der neuen Regierung, den im Laufe der Jahrzehnte entstandenen, gewachsenen staatlichen Einfluß auf das nationale allgemeine Bildungswesen künftig sogar noch auszuweiten.

Ähnlich wie im allgemeinbildenden Bereich, zeichnete sich auch der berufsbildende Sektor lange Zeit durch eine nur geringe staatliche Einflußnahme aus.

So hatte das 1563 erlassene, erste Gesetz zur beruflichen Ausbildung in England bis 1814 unverändert Gültigkeit. Auch die Folgezeit war durch äußerste Zurückhaltung des Staates gegenüber dem Bereich der beruflichen Qualifizierung gekennzeichnet. Englische Bildungshistoriker sehen das Ende dieser Phase erst durch das 1964 verabschiedete Gesetz zur gewerblichen Ausbildung erreicht, als der Staat sich erstmals deutlich in betriebliche Ausbildungsbelange einmischte, indem er die Einrichtung von regionalen beruflichen Ausbildungsausschüssen verbindlich anordnete. Um die Arbeit dieser beruflichen Ausbildungsausschüsse zu kontrollieren, verabschiedete die Londoner Zentralregierung 1973 das Beschäftigungs- und Ausbildungsgesetz. Zu diesem Zweck wurde eine neue Kontrollkommission gegründet, die fortan dem Arbeitsministerium angegliedert und direkt unterstellt wurde, und die Verantwortung für das Bildungs- und Ausbildungswesen übernahm. Im gleichen Umfang wie die Bedeutung dieses zentralen nationalen Kontrollamtes sehr schnell zunahm, verminderte sich die Effektivität der auf regionaler Ebene agierenden beruflichen Ausbildungsausschüsse. Heute haben die wenigen verbliebenen regionalen Ausschüsse zwar allesamt ihren gesetzlichen Status eingebüßt, arbeiten jedoch zum Teil als privatwirtschaftliche Ausbildungsorganisationen weiter.

Das, was oben bereits zum allgemeinbildenden Sektor angemerkt wurde, nämlich daß mittlerweile sämtliche Colleges mittelbar durch staatliche Finanzierungsbehörden gesponsort werden, gilt in gleichem Maße für den berufsbildenden Bereich, so daß an dieser Stelle als Zwischenergebnis festgehalten werden kann, daß der Einfluß der Regierung auch in diesem Bildungssektor seit der entsprechenden Gesetzesänderung 1992 erheblich gewachsen ist.

3 Zuständigkeiten und Träger im englischen Bildungswesen

Da die Zuständigkeiten und Träger nationaler und regionaler Einrichtungen nicht ausdrücklich nach allgemeiner und beruflicher Bildung zu differenzieren sind, wird nachfolgend auf eine gesonderte Darstellung verzichtet.

3.1 Department for Education

Auf nationaler Ebene steht das Department for Education (DFE), das Bildungsministerium, dem englischen Bildungswesen vor. Diese im Juli 1992 aus dem Department for Education and Science hervorgegangene Institution zeichnet verantwortlich für die Entwicklung, Interpretation, Ausführung und Überwachung der nationalen Bildungspolitik, wobei neue Bildungsgesetze durch das Parlament verabschiedet werden müssen. Zu den weiteren Aufgaben des DFE zählen die Festlegung der Mindestanforderungen des Bildungsangebotes sowie die Zuweisung von Finanzmitteln an die Funding Councils, die LEAs und an einzelne Schulen. Darüber hinaus ist das Bildungsministerium für zentrale Bereiche der Lehrtätigkeit, insbesondere für die Ausbildung, Qualifikation und Versorgung der Lehrer zuständig (vgl. SHARP / DUNFORD, 1990, S. 48). Überwacht wird das nationale Bildungswesen durch eine formal unabhängige, jedoch vom DFE finanzierte Kontrollinstanz, das Office for Standards in Education (OFSTED), das ab September 1992 das Inspektorat ihrer Majestät (HMI) in dieser Funktion ablöste. Das OFSTED begeht nicht nur direkt sämtliche englischen Schulen, sondern erstattet dem DFE darüber jeweils schriftlichen Bericht. Auf diese Weise hat das Bildungsministerium wirksame Mittel zur Durchsetzung der angestrebten Bildungspolitik. Insbesondere durch den ERA 1988 und die Reformen 1992 (Kapitel 2.1) wurden die Kompetenzen des DFE in den letzten zehn Jahren stark erweitert.

3.2 Local Education Authorities

Der zunehmende Einfluß des DFE ging einher mit der Beschneidung der Kompetenzen der LEAs, die das Bildungswesen auf lokaler Ebene mitgestalten.

Waren die LEAs in ihrem jeweiligen Bezirk bis zum ERA 1988 und den Reformen 1992 noch für den gesamten Bildungsbereich außerhalb der Universitäten zuständig, d. h. für Vorschul-, Primar-, Sekundarerziehung, sowie die Further Education und die Colleges of Higher Education (Kapitel 4), so haben sie seitdem entscheidende Kompetenzen wie die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis der Lehrkräfte unmittelbar an die Schulen verloren. Die LEAs zahlen zwar nach wie vor die Lehrergehälter, haben in Einstellungsfragen aber nur noch beratende Funktion. Darüber hinaus wurde den schulinternen Verwaltungsorganen Entscheidungsgewalt über ihr Budget verliehen, sofern die Bildungsstätte mehr als 200 Schüler aufweist. Auch wenn den LEAs noch bestimmte Entscheidungsbereiche, wie die Schulverpflegung und der schulpsychologische Beratungsdienst geblieben sind, wird wohl doch deutlich, daß ihr Einfluß stark vom Bildungsministerium reduziert wurde (vgl. SHARP / DUNFORD, 1990, S. 41). Heute gehören in erster Linie der Bau und die Einrichtung von Schulen und Colleges sowie die Entwicklung der Lehrpläne in Absprache mit den Schulen zu ihren organisatorischen Aufgaben (vgl. LAUTERBACH, 1996, GB - 15).

Auch in finanzieller Hinsicht haben die LEAs ihre vormaligen Freiheiten inzwischen einschränken müssen. Ursprünglich finanzierten sie sich aus der Erhebung von Steuern in ihrem Bezirk und erhielten darüber hinaus zusätzliche Beträge von der Regierung speziell für Bildungsaufgaben. Nachdem ab 1979 die Konservativen die Regierung bildeten, änderte sich diese Situation jedoch, da nach ihrer Einschätzung ein Grund für die damaligen wirtschaftlichen Probleme des Landes insbesondere in den zu hohen öffentlichen Ausgaben lag. In einem ersten Schritt wurde daher die staatliche Beteiligung an den Kosten der LEAs zunächst Jahr für Jahr gekürzt, was zur Folge hatte, daß die LEAs in den 80er Jahren einen immer größeren Kostenanteil selbst finanzieren mußten. Die Konsequenz hieraus waren schließlich starke Einschränkungen im Bildungsbereich. Seit den 80er Jahren legt die Regierung die Gesamtsumme der Kosten jeder einzelnen LEA im voraus nach ihrer Einschätzung fest. Falls die Ausgaben der jeweiligen LEA diese festgesetzte Summe übersteigen, reduziert sich die Höhe der Regierungsunterstützung. Ab einer bestimmten Betragsüberschreitung verliert die LEA sogar jeglichen Anspruch auf finanzielle Hilfen. Auf diese Weise haben die LEAs sehr an Handlungsspielraum eingebüßt. Die zentrale Regierung in London hat hingegen aufgrund dieser Finanzpolitik zusätzlichen Einfluß gewonnen (vgl. SHARP / DUNFORD, 1990, S. 83 ff.).

3.3 Manpower Services Commission

Im gleichen Umfang wie die LEAs (Kapitel 3.2) große Einbußen in ihren rechtlichen und finanziellen Freiheiten und Kompetenzen hinnehmen mußten, wurde die MSC großzügig unterstützt (vgl. SHARP / DUNFORD, 1990, S. 87). Diese Kommission für das Beschäftigungs- und Ausbildungswesen war 1974 entstanden, nachdem ihre Gründung im Employment and Training Act von 1973 (Kapitel 2.2) angeordnet worden war. Die Kommission setzte sich aus Mitgliedern der Sozialpartner (Arbeitgeberverband, CBI, und Gewerkschaftsbund, TUC,) sowie Bildungsfachleuten zusammen, wobei sämtliche ihrer Mitglieder vom Arbeitsministerium ernannt wurden, was den wachsenden Einfluß der Regierung auf die Berufsbildung deutlich macht. Ab Mitte der 80er Jahre überließ die Regierung dem MSC Gelder für den Bereich der Further Education, um die Berufsbildung in diesen Colleges stärker an den Bedürfnissen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten. 1983 übertrug die Regierung der MSC schließlich die Verantwortung für die Entwicklung und Durchführung des Youth Training Schemes (Kapitel 7.8) und finanzierte fortan ebenfalls durch die MSC eine bedeutende Initiative zur technischen und beruflichen Bildung im Sekundarbereich. Als jedoch 1989 auf Veranlassung der Regierung die ersten Training and Enterprise Councils (Kapitel 3.4) gegründet wurden, brachte dies eine Einschränkung der Befugnisse der MSC mit sich. Bereits kurz darauf wurde die MSC dann in die Training Agency umbenannt und direkt dem Arbeitsministerium angeschlossen (vgl. LAUTERBACH, 1996, GB - 15 f.). Heute ist die Training Agency als Abteilung des Arbeitsministeriums für Fragen der Berufsbildung und Arbeitsmarktaktivitäten verantwortlich. Die Regierung hat damit auf nationaler Ebene wieder die Verantwortung für die Organisation der Berufsbildung übernommen.

3.4 Training and Enterprice Councils

Die 1989 von der Regierung gegründeten und von Arbeitgebern geführten TECs bilden seitdem eine neue Einrichtung im englischen Ausbildungswesen. TECs sind private Gesellschaften, die für ihren lokalen Bereich Ausbildungsstrategien entwickeln und staatlich aufgelegte Programme wie das Youth Training (Kapitel 7.8) an den örtlichen Bedarf anpassen. An der Spitze jedes TECs steht ein Vorstand aus 8 bis 16 namhaften Führungskräften örtlicher Unternehmen, von denen zwei Drittel führende Vertreter privater ortsansässiger Firmen sein müssen. Die übrigen Vorstandsmitglieder setzen sich aus Vertretern der Kommunalverwaltung, gemeinnützigen Vereinen und Gewerkschaften zusammen. Der Jahresplan des jeweiligen TEC legt die speziellen Ziele und Vorgaben für die gesamte Kommune fest und enthält Vorschläge zur Unterstützung Arbeitsloser und auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligter (vgl. EMPLOYMENT DEPARTMENT GROUP, 1994, S. 15). Weil die Finanzierungsmodelle der TECs zusätzliche Kosten berücksichtigen, die durch Ausbildungsangebote für Behinderte entstehen, bekommen sie Bonuszahlungen für die Erfüllung vereinbarter Planziele bei der Vermittlung von Arbeitsstellen für Behinderte. Zusätzliche Finanzmittel erhalten sie, wenn sie Arbeitsstellen oder Weiterbildungsplätze für Angehörige ethnischer Minderheiten vermitteln können (vgl. ebd., S. 27). Die TECs sind Auftragnehmer des Arbeitsministeriums und schließen überdies Verträge mit dem Ministerium für Handel und Industrie über Unternehmensprogramme ab. Auch an der engen Zusammenarbeit der TECs mit den Ministerien wird der gestiegene Einfluß der Regierung im englischen Bildungswesen wohl deutlich. Wie sich allerdings diese marktgeleitete Ausbildungspolitik langfristig entwickelt bleibt abzuwarten, scheint die anfängliche Euphorie von seiten der Wirtschaft doch mittlerweile verflogen, weil die Unternehmen momentan eher wenig Bereitschaft zeigen, finanzielle Engagements im Ausbildungsbereich einzugehen, während das Arbeitsministerium zur gleichen Zeit seine Zuwendungen kürzt. Es fehlt somit letztlich „die finanzielle Basis für den Aufbau einer dauerhaften Ausbildungsstruktur, der nicht das Negativ - Image eines temporären beschäftigungspolitischen Remediums anhaftet. Nach wie vor gibt es von seiten der Wirtschaft den Vorwurf, die Regierung würde sich in ihre Belange zu stark einmischen“ (DEISSINGER / GREULING, 1994, S. 139).

Tatsächlich sahen sich die Verantwortlichen der TECs nur zwei Jahre nach ihrer Gründung in ihrem Handlungsspielraum insofern eingeschränkt, als die ihnen zugewiesenen Mittel größtenteils für die staatlichen Programme vorbestimmt waren. Aus diesem Grund haben sich inzwischen einige größere Unternehmen aus der Beteiligung am Youth Training verabschiedet.

3.5 Kapitelzusammenfassung

Das Ministerium für Bildung ist auf nationaler Ebene für alle Aspekte des Bildungswesens in England verantwortlich, die berufliche Bildung und bestimmte Initiativen fallen darüber hinaus in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit. Überwacht wird das nationale Bildungswesen durch eine formal unabhängige, vom Bildungsministerium finanzierte Kontrollbehörde, die sämtliche Bildungseinrichtungen, die öffentliche Zuschüsse erhalten, in regelmäßigen Abständen überprüft.

Dem Bildungsgesetz von 1944 gemäß, fallen das öffentlich finanzierte Schulwesen und die Erwachsenenbildung in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsbehörden auf regionaler und örtlicher Ebene. Diese üben ihre Befugnisse wiederum im Rahmen der lokalen Bildungsbehörden aus. Für den Fall, daß einzelne lokale Bildungsbehörden ihren Aufgaben und Pflichten nicht entsprechend nachkommen, sind die zentralen Behörden zur Durchsetzung bestimmter Maßnahmen autorisiert. Darüber hinaus verfügen die zentralen Behörden über wesentliche Einfluß- und Kontrollmöglichkeiten, insbesondere was die Zuteilung verschiedener Finanzmittel betrifft.

In dem Maße, wie die lokalen Bildungsbehörden im Verlaufe der 80er Jahre rechtliche und finanzielle Kompetenzen einbüßten, und so in ihrer Handlungsweise immer stärker eingeschränkt wurden, gewann die 1974 von der Regierung eingerichtete Kommission für das Beschäftigungs- und Ausbildungswesen an Einfluß. Ab Mitte der 80er überließ die Regierung der Kommission zusätzliche Gelder, um die Berufsausbildung an Colleges besser an den Bedürfnissen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten. Seit 1990 ist die mittlerweile umbenannte Behörde als unmittelbare Abteilung dem Arbeitsministerium angegliedert und für die Berufsbildung und Arbeitsmarktaktivitäten verantwortlich. Die Regierung hat somit auf nationaler Ebene wieder die Verantwortung für die Organisation der Berufsbildung übernommen.

Von der Regierung 1989 ins Leben gerufene private Gesellschaften sind seither für die Entwicklung von Ausbildungsstrategien und die Anpassung staatlich aufgelegter Programme an den regionalen Bedarf zuständig. Diese Gesellschaften sind direkte Auftragnehmer des Arbeitsministeriums und schließen außerdem Verträge über Unternehmensprogramme mit dem Handelsministerium ab.

Als weiteres Zwischenergebnis kann hier somit konstatiert werden, daß sich der gestiegene Einfluß der Regierung auf das englische Bildungswesen auch an den veränderten Zuständigkeiten im Bildungsbereich hin zu mehr zentralen Entscheidungsträgern ablesen läßt.

Abbildung 1: DAS ENGLISCHE BILDUNGSWESEN

Quelle: Nach verschiedenen Unterlagen selbst zusammengestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4 Aufbau und Organisation des englischen Bildungswesens

4.1 Allgemeinbildendes Schulwesen

Durch die Gestaltungsfreiheiten der einzelnen Local Education Authorities (LEA) bei der Einrichtung von Schulen bedingt, ist das englische Schulsystem durch regionale Unterschiede geprägt. Diese Gestaltungsfreiheit ergibt sich aus dem Umstand, daß kein einheitlich verbindliches Schultypenmodell vom Bildungsministerium vorgegeben wird (vgl. LAUTERBACH, 1996, GB - 19).

4.1.1 Vorschul- und Primarbereich

Wie für die nachfolgend beschriebenen Bereiche des englischen Bildungswesens, so gilt auch für die Vorschulerziehung, daß man sich die Erziehungsinstitutionen als variantenreich vorstellen muß. In der vorschulischen Erziehung ist die momentane Situation dadurch gekennzeichnet, daß die Primarschule bereits die Fünfjährigen erfaßt, weshalb sie jedenfalls zu Beginn noch ,Kindergartencharakter‘ trägt. Wie ich persönlich feststellen konnte, erklärt sich hieraus die Praxis, daß viele Primarschulen auch jüngere Kinder aufnehmen oder spezielle Klassen für sie eingerichtet werden. So gliedert sich der Primarbereich in einigen LEAs in die Infant School, die bis zum 7. Lebensjahr besucht wird, und die vierjährige Junior School, die bis zum elften Lebensjahr dauert. Ist die Infant School in ihrer Unterrichtsgestaltung und den vermittelten Inhalten noch stark an der Nursery School, dem Kindergarten, ausgerichtet, ändert sich dies in der Junior School, wo die spielerischen Anteile des Unterrichts hinter die üblichen Inhalte der einzelnen Fächer zurücktreten.

Neben den ganztägig (von 9 bis 16 Uhr) betriebenen Nursery Schools gibt es privat angebotene Spielgruppen, die mit einem landesweiten Dachverband kooperieren (Pre-School Playgroups Association) und überwiegend von Kindern sozial bessergestellter Schichten besucht werden, da das Angebot an den staatlich eigenständigen Nursery Schools zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ausreicht. Begründet wird der fehlende Ausbau mit der momentanen Finanzmittelknappheit.

[...]

Ende der Leseprobe aus 126 Seiten

Details

Titel
Neuere Entwicklungen im englischen Bildungswesen unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Bildung
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Autor
Jahr
1998
Seiten
126
Katalognummer
V185116
ISBN (eBook)
9783656999034
ISBN (Buch)
9783867460217
Dateigröße
1425 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
neuere, entwicklungen, bildungswesen, berücksichtigung, bildung
Arbeit zitieren
Johannes Taphorn (Autor:in), 1998, Neuere Entwicklungen im englischen Bildungswesen unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Bildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185116

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