Die Diskussion der Lohnsubventionen am Beispiel der neuen Bundesländer


Diplomarbeit, 1993

98 Seiten, Note: 2.3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung
1.1 Überblick
1.2 Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion als Ursache für die
schockartige Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Situation in
Ostdeutschland
1.2.1 Produktions- und Beschäftigungseinbruch
1.2.2 Entwicklung von Produktivität und Löhnen
1.2.3 Die Preis-Kosten-Schere
1.3 Lohnsubventionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ost- deutscher Unternehmen
1.3.1 Typisierung von Lohnsubventionen
1.3.2 Ökonomische Effekte temporärer Lohnsubventionen in funktionierenden Marktwirtschaften
1.3.3 Lohnsubventionen im Falle der neuen Bundesländer

2 Das Berkeley-Modell allgemeiner Lohnsubventionen
2.1 Hintergrund
2.2 Das Self-Eliminating Flexible Employment Bonus Program (kurz
SFEBP) und dessen Effekte im Falle Ostdeutschlands
2.2.1 Budget- und Beschäftigungswirkungen 19
2.2.2 Budgetwirkungen aufgrund der Subventionierung neugeschaffener Arbeits- plätze
2.2.3 Wirkungen des SFEBP auf die Lohnentwicklung
2.3 Diskussion des Berkeley-Modells
2.3.1 Wertsteigerung ostdeutscher Unternehmen
2.3.2 Erhalt und Neuschaffung von Arbeitsplätzen
2.3.3 Budgetneutralität des Programms
2.3.4 Disziplinierung der Tarifparteien 33
2.3.5 Verringerung politisch unerwünschter Migration
2.3.6 Fehlende Kompensation des Produktionsrückgangs aufgrund des Nachfrageaus­ falls nach ostdeutschen Erzeugnissen
2.3.7 Pragmatische Schwierigkeiten
2.4 Zusammenfassung

3 Das 'Frankfurter Modell'
3.1 Darstellung
3.1.1 Hintergrund
3.1.2 Ausgestaltung des Modells
3.2 Diskussion
3.2.1 Selektive Förderung in überregionalem Wettbewerb stehender Unter­nehmen
3.2.2 Geringe Belastung öffentlicher Haushalte
3.2.3 Motivationsfördernde Lohnhöhe
3.2.4 Außerordentlich großer Beschäftigungseffekt
3.2.5 Trennung von Tarif- und Referenzlohn als Voraussetzung zur Vermeidung von Moral-Ha­zard-Effekten
3.2.6 Weitere kritische Aspekte
3.3 Zusammenfassung

4 Das Modell des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kombinierter Lohn- und Kapitalsubventionen
4.1 Darstellung des Modells
4.1.1 Grundlagen
4.1.2 Ausgestaltung
4.2 Diskussion
4.2.1 Beschleunigung der Privatisierung
4.2.2 Gewährleistung eines adäquaten Übergangs in Richtung einer relativ kapitalintensiven Produktionsstruktur
4.2.3 Verhinderung übermäßiger Lohnsteigerungen
4.2.4 Verhältnismäßig geringe Kosten des Programms
4.2.5 Transparenz des Subventionskonzepts
4.2.6 Fehlende Kompensation nachfragebedingter Produktions- und Beschäfti­ gungsausfälle
4.3 Zusammenfassung

5 Zusammenfassende Beurteilung und wirtschaftspolitische Implikation

Literaturverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

1.1 Überblick

Angesichts starker Produktions- und Beschäftigungseinbußen im Zuge der deutschen Einheit wurde der Ruf nach effizienten wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Überwindung der Anpassungskrise ehemals planwirtschaftlicher an marktwirtschaftliche Strukturen in Ostdeutschland immer lauter. Die Bestrebungen der Tarifparteien in Richtung einer möglichst schnellen Angleichung ostdeutscher an westdeutsche Verdienstniveaus manövrierten nach Ansicht vieler Ökonomen die meisten Unternehmen in den neuen Bundesländern in den wirtschaftlichen Ruin.

Um das bald nach Bekanntwerden dieser Mißstände geforderte wirt­schafts­politische Instrument der Lohnkostensubventionierung entstand eine z.T. sehr heftig geführte Diskussion. Die Meinungen reichten von völliger Zustimmung bis zu kompromißloser Ablehnung der verschiedenen Kon­zeptionen. So warnte z.B. Ludwig Erhard, der sich bereits im Jahre 1953 zum wirtschafts­politischen Vorgehen im Falle einer Wiedervereinigung äußerte, davor, die Probleme der Angleichung der beiden Teile Deutschlands mit Schutzmaßnah­men und Subventionen lösen zu wollen. Ihm drängte sich der Gedanke auf, daß die Arbeits- oder Arbeitsplatzförderung zu einer undifferenzierten Dauersubventionierung mißbraucht werden könnte (vgl. Peche (1991)). In die gleiche Richtung argumentierten auch viele der 'aktuellen' Lohnsubventionskritiker.

Die Diskussion um die Einführung von Lohnsubventionen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Unternehmen steht im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Dazu werden drei alternative Modellvorschläge, die alle im Jahr 1991 entwickelt wurden, nacheinander dargestellt und disku­tiert.

Das erste ausgearbeitete Lohnsubventionskonzept, das sozusagen der "Stein des Anstoßes" war, stammte von einer Gruppe amerikanischer Ökonomen der Universität Berkeley. Sie forderten den Einsatz allgemeiner Lohnsubventio­nen, die degressiv und zeitlich begrenzt sein sollten. Nur so könne die verheerende Kosten-Erlös-Relation ostdeutscher Betriebe, speziell derjenigen im Besitz der Treuhandanstalt, auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden. Das Berkeley-Modell ist Gegenstand des nächsten Kapitels.

Ein aus der Kritik am Berkeley-Modell heraus entstandenes Alternativmodell, das Schwachpunkte des Vorschlags der amerikanischen Ökonomen umgehen sollte, steht im Anschluß daran zur Debatte. Es wurde von Autoren des Frank­fur­ter Instituts für wirtschaftspolitische Forschung entwickelt und ähnelt in gewisser Weise dem Berkeley-Konzept. Der große Unterschied besteht darin, daß es sich hier um die Gewährung selektiver Lohnsub­ventionen zugunsten von Unternehmen handelt, die in überregionalem Wettbewerb stehen. Die Subventionshöhe solle an der Wertschöp­fung des Betrie­bes bemessen werden. Das 'Frankfurter Modell' wird in Kapitel 3 vorgestellt und die Wertigkeit seiner Argumente in einer ausführlichen Diskussion erörtert.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat noch im Jahr 1991 in Anbetracht der in den beiden vorgenannten Modellen fehlenden oder nicht überzeugenden Anreize zur Umstrukturierung des ostdeutschen Kapitalstocks ein Konzept veröffentlicht, das aus einer Kombination von Lohn- und Kapitalsubventionen bestand. Begünstigte des Programms sollten nach dem Willen der Autoren lediglich die noch in Treuhandbesitz befindli­chen Industrieunternehmen sein. Das DIW-Modell wird im Kapitel 4 auf seine Tauglichkeit zur Rettung der prekären gesamtwirtschaftlichen Lage in Ostdeutschland hin untersucht.

Im letzten Abschnitt der vorliegenden Arbeit werden die bis dahin gewonne­nen Ergebnisse zusammengefaßt und einem Gesamturteil unterzogen. Die daraus eruierte wirtschaftspolitische Implikation schließt die Diskussion um Lohnsubventionen im Falle der neuen Bundesländer ab.

1.2 Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion als Ursache für die schockartige Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Situation in Ostdeutschland

Mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vom 1. Juli 1990 wurde das gesamte westdeutsche Konzept der sozialen Markt­wirt­schaft auf Ost­deutschland übertragen. Die wichtig­sten Grundlagen einer marktwirtschaftli­chen Ordnung sind privat­wirt­schaftliche Organisation und Wettbewerb, Ver­trags­freiheit, Gewerbefreiheit, freie Preisbildung, Tarifautonomie sowie Privateigentum an Grund und Boden und an Produktions­mitteln (vgl. Weidenfeld und Korte (1992)). Eine solch radi­kale Um­stel­lung des Wirt­schafts­sy­stems war im Falle Ost­deutschlands nach Ansicht vieler Ökonomen einer­seits notwen­dig, um die Fehlent­wicklungen weicher System­transforma­tio­nen, wie sie gegenwärtig am Beispiel Rußlands stu­diert werden können, zu vermeiden (vgl. Franke (1990)), ande­rerseits aber mit gra­vie­renden Einbußen in Produktion und Be­schäfti­gung verbunden. Der Übergang zur Marktwirt­schaft hatte den ostdeutschen Unter­nehmen den Zugang zum westdeutschen und zum Weltmarkt geöff­net. Diese totale Öffnung des Binnenmarktes der ehemaligen DDR offenbarte jedoch das vorhandene Lei­stungs- und Wohl­stands­gefälle gerade gegen­über der alten Bundesrepublik. Der freie Fluß von Gütern, Kapital und Arbeit über die ehemalige inner­deutsche Grenze löste einen Angebots­schock aus, von dem sich die ostdeut­sche Wirt­schaft nur langsam erholte (vgl. Fleiss­ner und­ Lud­wig (1992)).

1.2.1 Produktions- und Beschäftigungseinbruch

Die ostdeutsche Industrieproduktion war bereits im Monat nach der Wirt­schafts-, Währungs- und Sozialunion (August 1990) im Vergleich zum Vorjahresmonat um 50% gefallen (vgl. Mayer und ­Thu­mann (1990)). Im weiteren Verlauf schrumpfte sie bis ins Jahr 1993 auf etwa ein Drittel ihres Aus­gangs­ni­veaus. Aber auch im Handel, im Verkehrsbereich, in der Land­wirt­schaft sowie im Bau­ge­werbe gab es kräftige Einbußen[1] (zumindest in den Jahren 1990 und 1991). Der industriellen Warenproduktion und der Agrar­erzeu­gung wurde in der ehemaligen DDR - wohl auch aus einem gewissen Autar­kies­treben heraus - Vorrang vor privaten Dienst­leistungen einge­räumt. Infolge­dessen waren Industrie und Landwirtschaft, gemessen an den Verhältnissen westlicher Indu­strienationen, personell überbesetzt. Das gleiche galt für die aufgeblähte Bürokratie, wodurch der Faktor Arbeit vielerorts einer ineffi­zienten Ver­wendung zugeführt wurde (vgl. Franz (1991a)). Die Folge des hohen Produktionsrückgangs und der Überbesetzung der Betriebe und ­staatlicher Institutionen mit Personal war ein massiver Beschäf­tigungsein­bruch, der zu einem sprunghaften An­stieg der Arbeits­losenzahlen führte.

Die Arbeitsmarktlage in Ostdeutschland war also (und ist immer noch) durch 'Arbeitsplatzmangel' gekennzeichnet, wie das die Bundes­regierung auszu­drücken pflegte (vgl. Gröbner (1992)). Die offizielle Arbeitslosenquote stieg von praktisch Null zu Beginn des Jahres 1990 über 10,4% im Frühjahr 1991 auf 15,7% im Früh­jahr 1992 (vgl. Statistisches Bundesamt (1992)). Bis Juli 1993 stieg sie nochmals leicht an, und zwar auf 16,1%. Zählt man die ver­deckt Arbeitslosen (Erwerbslose, die in Arbeitsbeschaf­fungs­maß­nahmen und Umschulungsprogrammen aufge­fangen wurden, zu Vollzeitarbeitslosen äquivalente Kurz­arbei­ter sowie Bezieher von Vorruhestandsleistungen) dazu, dann ge­langt man zu einer effektiven Ar­beitslo­senra­te, die auch noch Mitte 1993 jenseits der 30%-Marke lag (vgl. Bundesanstalt für Ar­beit (1993)). Spiegelbildlich dazu verlief die Beschäfti­gungsentwicklung. Nachdem 1991 ein Rückgang von fast 20% zu verzeichnen war, sank die Erwerbstätigenzahl auch 1992 um 14%. Für 1993 wird ein weiterer Abfall erwartet (vgl. Franz (1992a)).

Eine der Hauptursachen des Produktions- und mit ihm Beschäfti­gungs­einbruchs im Zuge des Vereinigungsprozesses und darüber hinaus war die Verlagerung der Nachfrage (ins­beson­dere auf dem Konsum­gütersektor) hin zu westlichen (spe­ziell westdeut­schen) Produk­ten sowie, etwas zeitverzögert, der Zusammenbruch des Exports vorwiegend in die ehemaligen RGW-Staa­ten[2]. Diese Länder hatten 1989 noch weit über 60% der Gesamtexporte der damali­gen DDR aufgenom­men.

Die für viele Ökonomen weitaus wichtigere, wenn nicht die ent­scheidende Ursache des Produk­tions- und Beschäftigungsein­bruchs sind die hohen Lohnkosten, denen sich die ostdeutschen Unter­nehmen nach dem 1.7.1990 ausgesetzt sahen. Der hohe Umstel­lungs­kurs der DDR-Mark für die laufenden Ver­pflichtungen (also auch die laufenden Arbeitsverträge) bei Schaffung der deut­schen Wäh­rungs­union und die großen Lohnzuwächse, die seitdem durch­gesetzt wurden, trugen maßgeblich zur Verschlech­terung der Wett­bewerbs­fähigkeit der Unternehmen in den neuen Bundes­ländern bei (vgl. Kantzenbach (1991)).

1.2.2 Entwicklung von Produktivität und Löhnen

Das gemessen an der Produktivität zu hohe Lohnniveau stellt bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Hauptproblem der ostdeut­schen Wirtschaft dar. Trotz zunächst respektablen Zuwächsen bei der Arbeitsproduktivität[3], die in der Hauptsache auf massiven Be­schäftigungsabbau zurückzuführen waren, erreichte das ostdeut­sche Produktivitätsniveau bis Mitte 1993 gerade 38% des West­niveaus (vgl. Nerb u.a. (1993)). Die Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern erfolgte demgegenüber völlig losge­löst von der Veränderung der Arbeitsproduktivität (sowie von allen ande­ren relevanten Indikatoren zur Beurteilung der Leistungs­fähig­keit einer Volkswirtschaft); ungeachtet des großen Produk­tivi­tätsunterschiedes zwischen den alten und neuen Bundesländern nahmen die Tarifparteien bereits unmittel­bar nach Inkraft­treten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozial­union die schrittweise Heranführung des ostdeutschen an das westdeutsche Tariflohnni­veau in Angriff (vgl. Härtel (1991)). Im Ergebnis stiegen die Löhne im Osten ausge­hend von einem nach Mei­nung vieler Öko­nomen ohnehin zu hohen Ausgangs­niveau[4] exorbitant an: Ende 1992 lagen die durchschnittlichen Brutto­monats­verdienste in der Industrie (einschließlich Hoch- und Tiefbau mit Handwerk) bei 58,2% des Westniveaus, nachdem sie allein im Jahr 1992 um 30,4% gegenüber 1991 gestiegen waren. Im Groß- und Einzelhandel, bei den Kredit­insti­tuten und im Versicherungsgewerbe erreichten die Löhne Ende 1992 60% des Westniveaus, woraus sich ein jahresdurchschnitt­licher Lohnzu­wachs von 37,9% gegenüber dem Vorjahr errechnen läßt (vgl. Statistisches Bundesamt (1993)). Die damit einher­ge­hende hohe Lohnko­stenbe­lastung[5] ist ur­sächlich für die desolate Er­tragssituation vieler ostdeut­scher Unter­nehmen (vgl. z.B. DIW (1990)). Im ersten Quartal 1993 waren die Lohn­stückkosten der ostdeutschen Industrie im Durchschnitt immer noch doppelt so hoch wie im Westen, und das, obwohl die Anpassung der Tari­flöhne in einigen Branchen hinaus­gezögert werden konnte[6]. Das gesamt­wirtschaftliche Niveau der Lohnstückkosten lag Anfang 1993 bei ca. 185% des westdeutschen Niveaus (vgl. Arbeits­gemeinschaft Deutscher Wirtschafts­wissen­schaftlicher Forschungsinstitute (1993)).

1.2.3 Die Preis-Kosten-Schere

In der ökonomischen Diskussion werden demzufolge die hohen Lohn­ko­sten als wichtigste Ursache des Beschäfti­gungs­ein­bruchs und der mangelnden Wettbewerbsfähig­keit ostdeutscher Betriebe ge­nannt. Begleitet wurde die Lohnentwicklung von einem deutli­chen Rückgang der Outputpreise, wodurch der sog. Produzenten­reallohn anstieg. Die ökonomische Analyse der Wirkun­gen von Lohnerhöhun­gen bedarf bekanntlich der Unterscheidung zwischen Konsumen­ten(real)lohn und Produzenten(real)lohn (vgl. Franz (1991b)). Letzterer wuchs allein im Juli 1990 um das Doppel­te aufgrund der Um­stellung der Tariflöhne- und gehälter im Verhält­nis 1:1, der Beibehaltung bereits abgeschlossener Tarif­verträge in Nominal­größen sowie dem gleichzei­tigen Rück­gang der Produzen­tenpreise um fast 50% (vgl. Akerlof u.a. (1991)). Es öffnete sich eine Preise-Kosten-Schere, die es den meisten ost­deutschen Be­trieben unmöglich machte, ihre kurz­fristigen varia­blen Kosten durch Absatzerlöse zu decken. Die Forschergruppe um George A. Akerlof schätzte auf der Basis eigener Berechnungen, daß im Oktober 1990 zum damaligem Lohnni­veau nur 8,2% der indu­striellen Arbeitsplätze auf dem Gebiet der neuen Bundesländer überlebens­fähig gewesen wären[7]. Kriteri­um für Überlebensfähigkeit war eine Kosten-Erlös-Relation von kleiner als 1 (vgl. Akerlof u.a.(1991)). Anders ausgedrückt waren im be­trachteten Zeit­punkt gerade 8,2% der industriellen Arbeit­neh­mer in Betrieben beschäftigt, die ihre Produkte zu Preisen absetzen konn­ten, die hoch genug waren, um die lau­fenden Kosten zu decken.

1.3 Lohnsubventionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Betriebe

Angesichts der nach wie vor erschreckend schlechten Kosten-Er­lös-Relation vieler Unternehmen in Ostdeutschland und der be­drückenden Lage am­ Arbeitsmarkt haben einige Ökonomen vorge­schlagen, den Preis des Produk­tionsfaktors Arbeit staatlicher­seits soweit herabzusubventionieren, daß die Beschäftigung auf­grund der dann verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der Unter­nehmen (Arbeitsnachfrager) auf einem akzeptablen Niveau stabi­lisiert bzw. die Arbeitslosigkeit spürbar verringert werden könnte.

Ziel der Lohnsubventionen ist die Reduzierung der Arbeits­kosten, um so das Ausscheiden jener Unternehmen zu verhindern, die an­sonsten vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lohnent­wicklung in den neuen Bundes­ländern keine Marktchance mehr hätten, deren Wettbewerbsfähigkeit bei niedrigeren Löhnen aber wahrscheinli­cher würde.

Der Gedanke, statt traditioneller Nachfragestimulation den Fak­toreinsatz mittels wirtschaftspolitischer Maßnahmen zu beein­flussen, ist keineswegs neu. Bereits im Jahre 1936 emp­fahl Kal­dor zur Verringerung der Arbeits­losigkeit die Zahlung direkter Lohnkostenzuschüsse. Die Diskussion um die Lohnsub­ventionierung entflammte erneut in den 70er Jahren angesichts persistenter Arbeitslosigkeit und ausufernder Inflationsraten. Gerade in Stagflationsphasen, so die Überlegung, eignet sich eine solche Politik, um die Beschäftigung schnell wieder anzuregen, ohne die Wirtschaft unnötig zu überhitzen (vgl. Kopits (1978)).

Angesichts der Finanznot, in der sich der Fiskus als Folge der Vereinigung Deutschlands befindet, rückt jedoch die Frage der poli­ti­schen Durchsetz­barkeit staatlicher Lohn­zu­schüs­se in den Vorder­grund. Subventionen, also Zahlungen, Steuerver­gün­stigun­gen und geldwerte Lei­stungen der öffentli­chen Hand für wirt­schaftli­che Unternehmen ohne marktliche Gegenlei­stung, sol­len nämlich gemäß § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes auf ein Min­destmaß reduziert werden. Außerdem verlangt der Arti­kel 92 des EWG-Ver­trages die eingehende Überprüfung nationaler "Beihilfen" hin­sichtlich der Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Gemein­samen Markt bzw. der Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mit­gliedstaa­ten (vgl. Hamm (1993)). Nun haben aber bereits eta­blier­te Subven­tionsprogramme zur Restrukturierung der ost­deut­schen Wirt­schaft ein Volumen erreicht, das aus allen Nähten zu platzen droht. Beispielsweise unterstützte die Treuhandan­stalt die noch in ihrem Besitz befindlichen Unter­nehmen allein im Jahr 1992 mit insgesamt 14 Milliarden DM. Alle staat­lichen Unterstützungszahlun­gen (inkl. ERP- und EG-Subventionen) zusammen­genommen erreich­ten im Jahr 1992 eine Höhe von 41,5 Milliarden DM und die Ten­denz ist nach wie vor steigend (vgl. Stille und Teich­mann (1993)). Langjährige Erfahrungen bestätigen zudem die Mißerfolge beim Subventionsabbau, was das Gewicht der Argu­mente gegen die Einführung umfangreicher Lohnsub­ventionen potenziert.

1.3.1 Typisierung von Lohnsubventionen

Die Ausge­stal­tung der Lohn­sub­ven­tionen hängt vom zugrunde gelegten Modell ab. Als generelle Lohnsubventionen finden sie Anwendung auf alle Beschäftigungsverhältnisse, denkbar ist aber auch, sie selektiv für einen Teil der Unternehmen einzuführen (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (1991b)). George F. Kopits (1978) differenziert zwischen marginalen und generel­len sowie kategorialen und universalen Lohnsubventio­nen. Mittels margina­ler Lohn­subventionen sollen Arbeitgeber von einem Teil der Lohn­kosten entlastet werden, die ihnen für die Beschäftigung an­son­sten Ar­beitsloser entstehen. Im Ge­gen­satz dazu sollen gene­relle Lohn­subventionen die gesamten Lohnko­sten eines Arbeitge­bers reduzieren. Kategoriale Lohnsub­ventionen sind in irgend­einer Weise beschränkt auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die nach bestimmten industriellen, regiona­len, demographi­schen oder ande­ren Kriterien charakterisiert werden können; universale Lohnsub­ventionen werden ungeachtet solcher Charakteristika ge­währt (vgl. Kopits (1978)). Unver­kennbar ist die Analogie zur Unter­scheidung selekti­ver und all­gemeiner Lohn­subventionen. Da­neben existie­ren weitere Varian­ten, wie z.B. die Be­schrän­kung der Lohn­subven­tionen auf bestimmte Lohn­gruppen oder Lohn­kompo­nenten (Lohn­nebenko­sten) (vgl. dazu z.B. Winters (1991)), die hier jedoch nur der Voll­stän­dig­keit hal­ber ge­nannt sein sollen, da sie in der fachwis­sen­schaftlichen Dis­kussion keine große Rolle spie­len.

Arbeitskostenzuschüsse können gemäß der bereits weiter oben im Text angesprochenen Definition einer Subvention im Falle der Lohnsubvention entweder direkte Zuzahlungen des Staates zu den Lohnkosten der Unter­nehmen sein o­der in Form einer Senkung des Lohn- und Einkommensteuer­tarifs wirksam werden (vgl. Frankfurter Institut für wirtschaftspolitische For­schung (1990)). Da die allermeisten Lohnsubventionsmodelle (natürlich auch die in der vorliegenden Arbeit untersuchten) implizit die direkte Zahlung der Subvention unterstellen, erübrigt sich eine eingehendere Analyse der Steuernachlaßva­riante.

1.3.2 Ökonomische Effekte temporärer Lohnsubventionen in funktionierenden Marktwirtschaften

George F. Kopits untersuchte in einer Studie aus dem Jahre 1978 die Erfahrungen, die mit temporären Lohnsubventionspro­grammen, angewandt zu verschiedenen Zeitpunkten in einigen bedeutenden Industrienationen, gesammelt werden konnten. Im allgemeinen identifizierte er dabei[8] insgesamt vier Haupttypen ökono­mischer Effekte infolge einer Lohnsubventionierung. Der Fak­torsub­stitu­tionseffekt und der Skalen­ef­fekt bil­den die Gruppe der Primär­effekte mikroökonomischer Natur, interindu­strielle und Multipli­kator­effekte sind Sekundär- oder indirek­te Effekte ma­kroökonomi­scher Natur[9].

Der Faktorsubstitutionseffekt äußert sich in einem Anstieg der Beschäfti­gung (innerhalb einer Unter­nehmung) und einem gleich­zeitig rückläufigen Einsatz anderer Inputfaktoren als Folge der im Umfang der Subvention reduzierten Lohnkosten.

Der Skaleneffekt indiziert den Beschäftigungsan­stieg, der sozu­sagen Begleiterscheinung der Outputausweitung aufgrund geringe­rer Lohnkosten­belastung ist. Die Überlegung dabei ist folgende: In dem Umfang, in dem das Unternehmen die Subvention in Form niedrigerer Produktpreise auf die Konsumenten über­trägt, wird auch die Outputnachfrage steigen; das wiederum erhöht die Fak­tornachfrage nach allen Inputfaktoren, also auch nach dem Fak­tor Arbeit.

Interindustrielle Effekte messen Veränderungen von Relativ­prei­sen und von Faktoreinsatz- und Outputmengen in verschiede­nen Industriezweigen, die Resultat der Skalen- und Substitu­tions­effekte sind. Obwohl im Gegensatz zu den direkten Sub­stitutions- und Skaleneffekten die interindustriellen Effekte auf Output und Faktoreinsatz sowie ihre Relativpreise nur sehr schwer abzu­schätzen sind, kann im Falle des Faktors Arbeit gesagt werden, daß sie den Beschäftigungsanstieg (wie auch den Lohnanstieg) verstärken.

Neben den angebotsseitigen Effekten existieren auch nachfrageseitige Multiplikatoref­fekte. Die makroökonomische Konsequenz der Subvention be­steht in der sukzessiven, sich wiederho­lenden Nachfra­ge­ausweitung auf­grund höherer verfügbarer Einkommen der Haushal­te, gestiege­ner nach­steuerlicher Unternehmensgewinne und eines grö­ßeren öffentlichen Haus­haltsdefizits. Die daraus letztlich resultie­renden Multipli­katoreffekte in bezug auf Output, Beschäfti­gung, Investition und Preise werden von tech- nologischen Bedin­gungen, Angebotsrestrik­tionen, Präferen­zen der Kon­sumenten einerseits und den Grenzzah­lungsbereitschaften in den ver­schiede­nen Sektoren sowie built-in-flexibilities des Steuer- und Arbeits­losenver­sicherungssy­stems andererseits beeinflußt (vgl. Ko­pits (1978)).

1.3.3 Lohnsubventionen im Falle der neuen Bundesländer

Die allgemeinen ökonomischen Wirkungen von Lohnsub­ventionen sind jedoch keineswegs immer so eindeutig zu isolieren wie oben ge­schehen. Die Analyse der ökonomischen Effekte von Lohnsubven­tionen wird ungleich schwieri­ger, wenn man unter­stellt, daß es sich wie im Falle Ost­deutschlands um eine systemtransformierte Volkswirtschaft handelt. Gerade in einer solchen Situation ist es durchaus verständlich, wenn die Meinungen über wirt­schafts­politische Maßnahmen zur Linderung der miserablen Wirt­schafts­lage in den neuen Bundesländern in Fachkreisen teilwei­se sehr weit auseinander- liegen.

Die erste, gründlich ausgearbeitete Studie, die als Therapie für die neuen Bundesländer eine allgemeine kompensatorische Lohnsub­vention empfahl, stammte von der be­reits erwähn­ten amerikani­schen For­scher­grup­pe um George A. Akerlof und wurde im Frühjahr 1991 veröffentlicht. Die darin vorgeschla­gene Lohnsubvention im Rahmen des sog. 'Self-Eliminating Flexi­ble Employment Bonus Program (SFEBP)' steht im Mittel­punkt des nächsten Kapitels und wird dort einge­hend analysiert und disku­tiert.

Wissenschaftler des Frankfurter Instituts für wirtschafts­politi­sche For­schung haben alternativ dazu ein Modell selekti­ver Lohn­subventionen entwickelt, das zwar dem Modell der Akerlof-Gruppe ähnelt, nach Meinung der Frankfurter Autoren jedoch entscheidende Nachteile des Akerlof-Modells eliminiert. Das 'Frankfurter Modell' ist Basis eines weiteren Hauptteils der vorliegenden Arbeit.

Ob die offene Kritik des Deutschen Instituts für Wirtschafts­for­schung (DIW) in Berlin an der einseitigen Investitions­förderung der Bundesregierung ihre Berechtigung hat und durch einen kom­binierten Ansatz, der die Vorteile von Lohn- und Kapitalsubven­tionen mit­einander verbinden soll, konkretisiert werden könnte, wird im darauffolgenden Kapitel erörtert.

Im letzten Kapitel werden die wichtigsten Ergebnisse der Diskus­sion um die Tauglichkeit von Lohnsubventionsprogrammen im Falle der neuen Bundes­länder zusammengefaßt und einer abschließenden Beurteilung unterzogen.

2 Das Berkeley-Modell allgemeiner Lohnsubventionen

2.1 Hintergrund

Wie bereits erwähnt, erachten George A. Akerlof und seine Mit­arbeiter von der Berke­ley Universität in Kalifornien die Löhne in Ostdeutschland als viel zu weit über markträumendem Niveau, wodurch die Wettbe­werbs­fähigkeit bzw. die Rentabilität der Un­ternehmen untergraben wird und infolgedessen die gesamtwirt­schaftliche Produktion und Be­schäftigung in bedrohlichem Maße absinken. Zwar könne mit deutli­chen Produk­tivitätssteigerun­gen gerechnet werden[10], gleich­wohl blieben sie bei weitem hinter den program­mierten Lohn­erhöhungen zurück. Das bedeute wieder­um, daß die Zahl der überlebensfähigen Betriebe weiter sinke und die Be­schäfti­gungs­losigkeit ansteige. In der Tat war das 'Heer' der offen und verdeckt Arbeitslosen in den neuen Bun­desländern auch im August 1993 mit weit über 2,7 Mil­lio­nen (vgl. Der Spie­gel (1993)) immer noch enorm groß. Die Schärfe des Beschäf­ti­gungseinbruchs widerlegte die Einschätzung, die noch vor und während des Ver­einigungsprozesses gehegt wurde, daß die zuneh­mende Arbeitslo­sigkeit rasch aufge­fangen werden könnte durch die Umstruktu­rie­rung der Er­werbstätigkeit; d.h. viele der vom Ar­beitsplatz­ver­lust Betroffe­nen im Verarbeitenden Gewerbe könnten im unter­ent­wickelten Dienstlei­stungsbereich Ersatz fin­den (vgl. IWH (1992)).

Die verheerende Beschäftigungsentwicklung hätte der Ber­keley-Gruppe zufolge durch den massiven Einsatz von Lohnsub­ventionen abgemildert werden können, viele Arbeitsplätze wären erhalten geblieben, ja es wäre sogar die drin­gend erforder­liche Investi­tionstätig­keit angeregt worden und dadurch hätten viele neue Ar­beits­plätze entstehen können (vgl. FAZ (1991)). Angesichts der erschrecken­den Arbeitsmarktbilanz und der bereits weit fort­ge­schrittenen Priva­tisierungsarbeit der Berliner Treuhand­anstalt (Mitte Sep­tember 1993 befan­den sich von ehemals 12.000 Unter­nehmen und Unter­neh­mensteilen noch etwa 500 Betriebe in deren Angebot (vgl. SZ (1993a))), stellt sich unwei­gerlich die Frage, ob der von der Bundesregie­rung einge­schlagene wirt­schaftspoliti­sche Weg ein­seitiger In­vesti­tionsförderung der richtige war[11], oder ob Lohn­subventionen nicht doch die bessere Strategie gewe­sen wären bzw. immer noch sind.

2.2 Das Self-Eliminating Flexible Employment Bonus Program (kurz SFEBP)und dessen Effekte im Falle Ostdeutschlands

Der Vorschlag von Akerlof u.a. (1991) umfaßt die Gewährung umfangrei­cher Lohnsubventionen für alle Erwerbs­per­sonen in Ostdeutschland mit Ausnahme der beim Staat und in der Landwirtschaft Beschäf­tigten. Die Lohnkosten aller Unter­nehmen sollten zunächst um 75% gesenkt werden, die Subven­tions­höhe könnte anhand eines bestimm­ten Ausgangslohnniveaus er­mit­telt werden. Ferner soll die Lohn­subvention linear abhängig von der Differenz zwischen ost- und westdeutschem Lohnniveau sein; d.h. sie entfällt automa­tisch, wenn es keinen Lohnunterschied zwischen den alten und neuen Bun- desländern mehr gibt (Self-Eli­minating Flexible Employment Bonus Program, kurz SFEBP). Über folgende For­mel läßt sich der Zuschuß zum Zeit­punkt t (bt) be­rechnen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

wt bezeichnet den ostdeutschen Lohn pro Arbeitnehmer zum Zeit­punkt t, w0 steht für das Ausgangslohnniveau, wt* repräsentiert das westdeutsche Lohnniveau zum Zeitpunkt t und r ist die er­wünschte prozentuale Lohnko­stenreduktion (vgl. Akerlof u.a. (1991)).

2.2.1 Budget- und Beschäftigungswirkungen

Trotz der einerseits hohen Kosten eines solchen Lohnsubventions­programms erzeugt es andererseits erhebliche Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben auf Seiten des Staates[12]. Ein aufgrund der be­schäf­tigungspolitischen Maßnahme in Lohn und Brot stehender Ar­beit­nehmer zahlt Steuern und Sozialabgaben anstatt Arbeitslosen­geld zu beziehen, was im doppelten Sinne positive Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt hat. Dazu kommen die So­zialver­siche­rungsbeiträge der Ar­beitgeber, die die staatliche Einnah­menseite zusätzlich verbessern (vgl. Akerlof u.a. (1991)). Die Treu­handanstalt wird in die Lage versetzt, ihre durch die Sub­vention profitabler und für Investo­ren attrak­tiver gewordenen Betriebe an den meistbietenden Inter­essenten verkau­fen zu kön­nen. Es könnten auch Firmen verkauft wer­den, de­ren Gesamtwert an sich negativ ist, mittels Lohnsubventionen jedoch positiv wird. Außerdem ent­fiele die zeit­auf­wendige und kost­spielige Prüfung der Beschäfti­gungs- und Inve­stitions­pläne aller Kaufinteressen­ten. Die neuen Besitzer - und nicht die Treuhand­anstalt - über­nähmen die Sanie­rung[13] ; Be­triebe, die selbst mit Lohnsubventionen nicht verkauft werden könnten, soll­ten still­gelegt werden.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Budget- und Beschäfti­gungseffekte des Akerlof'schen Lohnsub­ventionsprogramms bezogen auf Arbeitsplätze in Betrieben, die sich noch im Besitz der Treuhandanstalt befinden.

Abbildung 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*) Fiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit

Quelle: Akerlof u.a. (1991), S. 73.

Der Erfolg von Lohnsubventionen beruht auf folgenden grundlegen­den Zusammen­hängen: Je höher der Lohn (Senkrechte von O bis M), um so geringer die Beschäftigung (Waagrechte von O bis D). Diese Beziehung verdeutlicht - in vereinfachter Form - die Linie DD, die als Arbeitsnach­fragekurve aggregiert über alle Treu­handfir­men aufgefaßt werden kann. Bei einer Lohnhöhe von w0 beispiels­weise werden Arbeitnehmer im Umfang OA beschäftigt. Führt man nun eine Lohnsubvention in Höhe der Strecke JC ein, dann sinken die Lohnkosten auf C und die Beschäftigung steigt auf B. Die direkten Kosten dieses Zuschußprogramms ergeben sich als Produkt aus Lohnsubvention JC und Gesamtzahl der Arbeiter, für die sie gezahlt wird (CF). Die Kosten werden also begrenzt von der rechteckigen Fläche CFLJ. Gleichzeitig läßt sich ein zweiter Effekt aus der Graphik ablesen: Durch die Beschäftigung anson­sten Arbeitsloser spart der Staat Arbeits­losengeld und erzielt höhere Einnahmen in Form von Lohn- und Einkom­mensteuer und Sozialbeiträgen. Die Ersparnisse bzw. Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte belaufen sich auf 79,1% der Bruttolohn­summe der zusätzlich Beschäftigten, in der geometri­schen Dar­stellung erkennbar als Rechteck ABIG; letzteres ist das Pro­dukt aus zusätzlich beschäftigten Arbeitnehmern (AB) und staats­budge­tären Kosten pro Arbeitslosem (BI). Der dritte Effekt, auf den Aker­lof u.a. (1991) großen Wert legten, hat bis zum gegen­wärtigen Zeit­punkt vor dem Hintergrund einer weitgehend abgeschlos- senen Pri­vatisierung durch die Treuhandanstalt zwar an empirischer Rele­vanz eingebüßt, soll aber zunächst ebenbürtig zu den ersten beiden Effekten dargestellt werden. Akerlof u.a. (1991) gingen davon aus, daß der überwiegende Teil der Unterneh­men in Ost­deutschland im Besitz der Treuhandanstalt war, was für den Zeit­punkt Oktober 1990 eine durchaus realistische Annahme war, da hier die Privatisierung eigentlich "erst richtig begann" (Cor­nelsen (1992), S. 112). Werden die Lohnkosten subventioniert, dann erhöht sich der Verkaufswert der Unternehmen um nahezu denselben Betrag wie die Subvention, und zwar um die Fläche CFKJ. In Ab­wesenheit des Subventionsprogramms umfaßt der Wert der Firmen die Fläche JKM, mit Lohnzuschuß steigt er auf CFM. Die Nettobe­lastung der öffentlichen Haus­halte erhält man durch Subtraktion der Fläche ABFHG von der Fläche KHIL. Da letztere wesentlich kleiner ist als erstere, ergibt sich im Endeffekt sogar ein Netto­ertrag für den Staat.

Zu den Bedingungen im Oktober 1990 hätten sowohl der Staat als auch die Arbeitnehmer von der Einführung eines Lohnsubven­tions­programms profi­tiert, zumindest, was das Modell der Berkeley-Gruppe betrifft. Unterstellt, Freizeit besäße keinen Wert, dann erzielten die Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn im Ver­gleich zur Höhe der Arbeitslosenunterstützung und gewän­nen GKLI hinzu. Der gesamte soziale Ertrag der Lohnsubvention umfaßt die Summe der Vorteile, die sich für Staat und Arbeitnehmer ergeben; in der Abbildung 1 ist das die Fläche AKFB.

Akerlof u.a. (1991) schätzten die budgetären Einsparungen einer 50%igen Lohnsubvention für industrielle Arbeitsplätze in Treu­handbetrieben auf 11,9 Milliarden DM pro Jahr unter der Voraussetzung, daß die Arbeitnehmer sämtlich in überlebensfähigen Firmen be­schäftigt sind. Die Beschäftigung, die sich im Falle 50%iger Lohnsubventionen auf 36,6% erhöhte, stiege im Falle 75%iger Lohnsubventionen sogar auf 77,2% an und die Einsparungen im Staats­haushalt beliefen sich auf 22,3 Milliarden DM pro Jahr.

Daß in diesem Modell für die Unternehmens­käufer kein Ge­winn abfällt, ist nicht ungewöhnlich, da es sich hier um das theore­tische Analogon einer Auktion han­delt, bei der nur wenige Bieter exi­stieren und der höhere Auktions­preis eines Gutes (hö­here Unternehmenswerte durch das Lohnsub­ventions­pro­gramm) glei­cherma­ßen für alle Bieter gilt.

2.2.2 Budgetwirkungen aufgrund der Subventionierung neugeschaffener Arbeitsplätze

In der Zahlung von Lohnsubventionen im Falle neu geschaffener Ar­beits­plätze sehen Akerlof u.a. (1991) zweierlei Positives:

Zum einen verändert sich der optimale Quotient aus Arbeit und Kapital und beeinflußt damit die Investitionsentscheidungen in Ostdeutschland zugunsten arbeitsintensiver Produktionen. Das kostenminimale Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital ist bei zugrundegelegter Cobb-Douglas-Produktions­funktion invers propor­tional zum Effektivlohn. Mit einer weit­reichenden Lohnsubvention von 75% wächst dieser Quotient mit einem Faktor von 4 und be­schleunigt damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Zum anderen erhöht sich das Investitionsvolumen aufgrund gestie­gener Rentabilität der Investitionen; wenn die Effektivlöhne ge­senkt wer­den, dann fallen auch die Lohnstückkosten und die Ren­dite einer Neuinve­stition steigt. Formal lassen sich die erwar­teten Rück­flüsse aus einer Neuinvestition darstellen als (q - wl), wobei q der Quotient aus den erwarteten abdiskon­tierten Erträgen dieser Neuin­vesti­tion und den Kapitalkosten (Tobins q (vgl. z.B. Jar­chow (1990))), w der Real­lohn und l der Ar­beitsein­satz in bezug auf das neue Kapital (die Investition) sind. Das Tobinsche q steigt ebenso wie die optimale Investitionsquote.

Um beurteilen zu können, welche staatshaushalterischen Implika­tionen das Lohnsubventionsprogramm insgesamt hat, müssen die Budgeteffekte des Programms im Falle neuen und existierenden Kapitals aggregiert werden. Da die privaten Investitionen trotz massiver Investitionsförderprogramme[14] nur sehr schleppend in Gang kom­men[15], könnten umfangreiche Lohnsub­ventionen wesentliche Investi­tions­anreize bieten und gleichzeitig Grund dafür sein, den Ein­satz des Faktors Arbeit zu intensivieren, sprich die Beschäfti­gung zu erhöhen. Alles in allem ist das Lohnsub­ven­tionsprogramm also auch im Falle neu geschaffener Arbeits­plätze nutzenstiftend für den Fiskus, da hier ebenfalls Einsparungen bzw. Einnahmen erzeugt wer­den. Selbst wenn die Kosten für neu entstandene Arbeits­plätze erheblich sein soll­ten, so könnten sie vollständig oder zumindest zum großen Teil aufge­wogen werden durch die Ein­sparungen, die infolge der Subven­tionie­rung der Treu­handarbeits­plätze erzielt werden (vgl. Aker­lof (1991)).

2.2.3 Wirkungen des SFEBP auf die Lohnentwicklung

Abbildung 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*) Fiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit

Quelle: Akerlof u.a. (1991), S. 79

Münden die Lohnsubventionen in höhere Lohnsteigerungen, dann sinkt der Nutzen, den die öffentlichen Haushalte aus der Be­schäftigung der Arbeit­nehmer in Treuhandbetrieben ziehen. Die Subventionen müßten ausgeweitet werden, um die gleichen Beschäf­tigungseffekte zu erzielen wie vorher in Abbildung 1.

Wie in Abbildung 2 dargestellt, steigt das Ausgangslohnniveau aufgrund der Subvention von w0 auf w1, jedoch erhalten die Ar­beitnehmer nur einen Teil (JN) dieses Lohnzuwachses, der andere Teil (NR) fließt dem Staat in Form zusätz­licher Einkommensteu­ern und So­zial­abgaben zu. Die Höhe der not­wendigen Lohnsubven­tion ist CR (wä­ren die Löhne unver­ändert geblieben, genügte eine Subvention in Höhe CJ). Die Flä­che JKGIQN kennzeichnet den Net­tonutzen der Arbeitnehmer. Die Zusatzerlöse der Treuhandanstalt aus dem Ver­kauf ihrer Unter­nehmen umfaßt - genau wie vorher - die Fläche CFKJ. Ebenfalls gleich groß sind die Einsparungen auf Seiten des Staates durch geringere Arbeitslosigkeit in Höhe der Fläche ABIG und der gesamte soziale Nutzen des Lohnsubventions­programms in Höhe der trapezartigen Fläche ABFK. Die direkten Kosten des Zuschußpro­gramms steigen jetzt aber um JLQN, wodurch sich die Gesamtko­stenbelastung der Staatskasse als Differenz der Flächen KHIQPNJ und ABFHG ergibt. Gleichzeitig steigen die Ko­sten der Subventionierung neu ent­standener Arbeitsplätze. Infol­gedessen kann man nicht eindeutig von staatshaus­halteri­schen Gewinnen ausgehen; sind die Gewerk­schaften stark genug, ist es sogar vorstellbar, daß die Subven­tion die Löhne genau im Umfang der staatlichen Mehrausgabe stei­gen lassen, ohne daß Beschäfti­gungs­gewinne generiert werden (vgl. Akerlof u.a. (1991)).

2.3 Diskussion des Berkeley-Modells

Akerlof u.a. (1991) entwickelten mit ihrem Lohnsubventionsprogramm (SFEBP) ein Konzept, das die rasche und effiziente Privatisierung und Restrukturie­rung der ostdeutschen Wirtschaft gewähr­leisten und Fehl­entwicklungen wäh­rend der Anpassungs­phase vermeiden helfen sollte. Lohn­sub­ven­tionen in der Aus­gestal­tung des SFEBP hätten demnach eine Reihe von Vorteilen, die zu oben­ge­nannter Zielsetzung beitrügen. Inwieweit diese Vorteile jedoch als glaubhaft erachtet werden können, das soll im folgenden geprüft werden.

2.3.1 Wertsteigerung ostdeutscher Unternehmen

Der Wert der meisten ostdeut­schen Unternehmen stiege, vor allem aufgrund der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Besitz der Treuhandanstalt (in vielen Fällen würde durch die Lohnsub­vention über­haupt erst ein posi­tiver Wert erzielt); der Verkauf der Firmen würde ermöglicht (unver­käufliche Betriebe würden liqui­diert) und die Treu­hand­anstalt erlöste höhere Preise für ihre Unternehmen, da sie an den Höchst­bieten­den abgegeben werden könnten. Detail­lier­te Beur­teilungen der Beschäftigungs- und Investitionspläne der Kauf­interessenten entfielen und der Priva­tisierungsprozeß würde wesentlich be­schleunigt. Der unbe­friedi­gende gegenwärtige Zu­stand könnte aufgebrochen und die Restrukturierung und die Ein­füh­rung marktwirtschaftli­cher An­reizsysteme vorangetrieben wer­den (vgl. Akerlof u.a. (1991)).

Die extreme Gegenposition hierzu vertritt der Sachverständigen­rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR). Er propagiert mit Nachdruck, daß nur grundlegend erneuerte Unter­nehmen bzw. im markt­lichen Wettbewerb überlebensfähige neuge­gründete Unternehmen zu einer "gesunden und lebensfähigen Wirt­schaftsstruktur" (SVR (1991b), S. 10) beitragen. Die Unter­nehmen müssen sich dazu aus eigener Kraft am Markt behaupten können ohne die Zahlung strukturerhaltender Subventionen (Lohn­subven­tionen). Nicht wettbewerbsfähige Unternehmen am Leben er- halten bedeutet, die neuen Bundesländer technisch und wirt­schaftlich dem westdeutschen und dem internationalen Standard hinterherhin­ken zu lassen. "Die Erhaltung von Arbeitsplätzen wird mit erheb­lichen Nachteilen erkauft. Aus der Anpassungskris e wird eine dauerhafte Strukturkrise" (SVR (1991b), S. 11). Durch die Subven­tionierung von Betrieben, die aus sich heraus nicht überlebens­fähig sind, wird die Ineffizienz der Planwirtschaft mitge­schleppt, die Preise auf lange Zeit hinaus verzerrt und die Produktionsfaktoren fehlgesteuert.

[...]


[1] Jedoch stabilisierte sich die Produktion im Baugewerbe be­reits im vierten Quartal 1990 wieder und überschritt leicht das Vorjahresniveau (vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirt­schaftspolitik(1991)). Seitdem avancierte das Bauge­werbe zu einem der Wachstumsträger in Ostdeutschland.

[2] Die Bundesregierung subventionierte die Produktion und die Exporte in die ehemaligen RGW-Länder über den Zeitpunkt der Wirtschafts-, Wäh­rungs- und Sozialunion hinaus. Außerdem wurde der Handel mit diesen Ländern erst zum 1.1.1991 auf konvertible Währungen umgestellt; das bedeutete, daß sich die Nachfrage nach ost­deut­schen Exportgü­tern bei den osteuropäi­schen ehemali­gen Han­delspartnern einerseits durch die Ver­teuerung der Er­zeugnisse und andererseits durch die Devi­sen­knappheit dieser Länder ver­ringerte (vgl. Franz(1992b)).

[3] Von Meßproblemen sei hier abgesehen. Albeck (1990) weist darauf hin, daß unter der Arbeitsproduktivität die Produk­tions­leistung je Arbeits­stunde bei der Herstellung marktfähi­ger Pro­dukte zu verstehen sei, und nicht beim Erzeugen unverkäuflicher Ladenhüter, was er für viele der ostdeut­schen Produkte wohl im­plizit annahm (vgl. Albeck (1990)).

[4] Bedingt durch die Umstellung der Löhne und Gehälter im Verhältnis 1:1 auf der Basis der am 1.5.1990 geltenden Tarif­ver­träge (vgl. Weidenfeld und­ Korte (1992)).

[5] Aufgrund von Befragungsergebnissen will das Institut für Arbeits­markt- und Be­rufsforschung jedoch nach­gewiesen haben, daß die Löhne keinesfalls der Hauptfaktor für die hohen Pro­duk­tions­kosten in Ostdeutsch­land seien. Vielmehr sei der Lohnanteil am Umsatz im Schnitt aller Treu­handbetriebe von Früh­jahr bis Herbst 1991 von 24 auf 22% gesunken; die Lohnko­stenbe­lastung habe sich im Durchschnitt verringert und nicht erhöht (vgl. Ada­my (1992)).

[6] So wurde der Zeitplan zur vollen Angleichung der Löhne in der ostdeutschen Metallindustrie bis zum 1.7.1996 prolon­giert (vgl. Boss u.a. (1993)).

[7] Demgegenüber sind Sinn/Sinn (1993) der Ansicht, daß fast alle Industriearbeitsplätze wettbewerbsfähig gewesen wären, wenn die Löhne auf dem Stand von April 1990 verharrt hätten und die Währungsumstellung zum Satz 1 : 0,23 (Mark : DM) erfolgt wäre.

[8] Es sei berücksichtigt, daß in den betrachteten Staaten funktionierende marktwirtschaftliche Systeme existierten.

[9] Eine ausführliche Analyse einzel- und gesamtwirtschaftli­cher Effekte der Subventionspolitik liefern Dickertmann und Diller (1990).

[10] Tatsächlich stieg die Produktivität 1991 um 4,2% und 1992 um 5,9% (vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft (1993)).

[11] Befürchtungen wurden laut, die am Beispiel der italieni­schen Mezzo­giorno-Politik illu­striert werden können: Investi­tionsanrei­ze haben dazu geführt, daß beson­ders kapitalintensive Produktio­nen in die subventionierte Region in Süd­italien verlegt wurden, die nur wenige neue Arbeitsplätze schufen. Es wurde ignoriert, daß dort das Kapital der knappe, die Arbeit aber der im Überfluß vorhandene Produktionsfaktor war (vgl. Kröger (1992)).

[12] Das DIW ging in einem seiner Wochenberichte 1991 davon aus, daß die zusätzlichen Einnahmen bzw. Einsparungen für das Jahr 1992 keineswegs ausreichten, um die direkten Kosten der Lohnsub­vention auszugleichen ge­schweige denn zu übertreffen; es blieben im Gegenteil Nettokosten von 134 Milliarden DM übrig (bei einem Aus­gangslohnniveau von 80% im Verhältnis zum Westlohnni­veau) (vgl. DIW (1991a)).

[13] Die Treuhandanstalt hatte zumindest während der ersten Zeit ihrer Arbeit vorrangig die rasche Privatisierung als besten Weg der Sanierung im Auge. Neuerdings spricht sie jedoch immer häu­figer von 'aktiver Sanie­rung' als Vorstufe zur Privatisierung (vgl. Naujoks u.a. (1992)).

[14] Bislang wurden nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft 44 Mrd. DM der zwischen 1990 und 1993 zugesagten öffentlichen Investi­tionsfördermittel in Anspruch genommen (vgl. SZ (1993b)).

[15] Zur Entwicklung der Investitionstätigkeit zwischen 1991 und 1993 vgl. Neu­mann (1993).

Ende der Leseprobe aus 98 Seiten

Details

Titel
Die Diskussion der Lohnsubventionen am Beispiel der neuen Bundesländer
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
2.3
Autor
Jahr
1993
Seiten
98
Katalognummer
V185126
ISBN (eBook)
9783656994381
ISBN (Buch)
9783867460316
Dateigröße
1126 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
diskussion, lohnsubventionen, beispiel, bundesländer
Arbeit zitieren
Siegbert Messmer (Autor:in), 1993, Die Diskussion der Lohnsubventionen am Beispiel der neuen Bundesländer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185126

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