Widerstand gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR 1952-1961


Examensarbeit, 1999

56 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


I. Einleitung

Die vorliegende Staatsexamensarbeit mit dem Titel „Widerstand gegen die Kollekti­vierung der Landwirtschaft in der DDR 1952-1961“ befaßt sich im Schwerpunkt mit dem Widerstand, welcher von Teilen der Landbevölkerung der Deutschen Demokrati­schen Republik (DDR) gegen die Kollektivierungsmaßnahmen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in den Jahren 1952 bis 1961 geleistet wurde. Es handelte sich dabei um eine weitverbreitete Gegenwehr, die sich gegen den von der

II. Parteikonferenz der SED im Juni 1952 beschlossenen „Aufbau des Sozialismus“ auf dem Lande und der damit einhergehenden „Vergenossenschaftlichung“ aller Produk­tionsmittel richtete. Schließlich sollte nach dem Willen der Partei- und Staatsführung der gesamte bäuerliche Grund und Boden unter „Wahrung der unbedingten Freiwil­ligkeit“ in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG / LPGen) zusam­mengeführt und somit „vergenossenschaftlicht“ werden. Außerdem sollten die Bauern und Landarbeiter jenen LPGen beitreten. Nicht eben wenige Landwirte folgten diesem Aufruf, gründeten freiwillig Produktionsgenossenschaften und arbeiteten fortan als li­nientreue Genossenschaftsbauern. Ein Großteil der Landbevölkerung jedoch setzte sich gegen die geforderte Sozialisierung auf vielfältige Art und Weise zur Wehr. Diese Gegenwehr ist es, die im Mittelpunkt der Betrachtungen der vorliegenden Staatsex­amensarbeit stehen soll.

Das genaue Ziel der Untersuchungen liegt dabei in der Analyse, Typologisierung und Darstellung jenes widerständigen Verhaltens, obgleich politischer Widerstand weder genau definiert, noch absolut gemessen werden kann und allenfalls relativ und prozes­sual einzuschätzen ist. Dennoch ist beabsichtigt, die Analyse des widerständigen Ver­haltens in der Gliederung umzusetzen, da die Unterteilung und die Abfolge der einzel­nen Darstellungen zwangsläufig von der Typologisierung der unterschiedlichen Wi­derstandsarten abhängig ist. Die zentrale Fragestellung der Examensarbeit lautet also: Auf welche Art und Weise hat die Landbevölkerung der DDR auf die von Partei und Staat aufoktroyierte „Sozialisierung“ ihres Eigentums reagiert und inwieweit läßt sich das jeweilige Verhalten als Widerstand deuten bzw. typisieren?

Unter dem Begriff „Widerstand“ sollen im folgenden sämtliche Formen nichtkonfor­men, ablehnenden, verweigernden, abweichenden, resistenten, gegnerischen und op­positionellen Verhaltens subsumiert werden, die als Aktion oder Artikulation deutlich machten, daß die Maßnahmen des Staates und der Partei von der Bevölkerung als ih­ren Grundrechten und ihrer Menschenwürde zuwiderlaufend und folglich als nicht ak­zeptabel angesehen wurden. Der Begriff des Widerstandes ist somit in diesem Zu­sammenhang sehr weit gefaßt. Er soll im Rahmen dieser Arbeit für all jene Hand­lungen wie z.B. für den Protest, den zivilen Ungehorsam, den tätlichen Widerstand, die offensive Gegenwehr, die Sabotage, die Flucht und den Selbstmord stehen, die ganz klar aufzeigen, daß es sich beim Beschluß zum „freiwilligen Aufbau des Sozia­lismus“ um einen von der SED initiierten staatlichen Zwang handelte, der von weiten Teilen der Landbevölkerung entschieden abgelehnt wurde. Die daraus resultierenden verschiedenen Arten des aktiven oder passiven, offenen oder heimlichen, individuellen oder kollektiven Aufbegehrens der Landbevölkerung unterliegen in ihrer Darstellung einer Graduierung, die sich nach Ansicht des Verfassers an der Höhe der Einsatzbe­reitschaft, des Mutes und der Wirkung und somit an der Intensität des Widerstands­willens orientiert, den die handelnden Personen zur Wahrung ihrer Grund-, Menschen- und Eigentumsrechte aufbrachten. Eine Graduierung, die jedoch keinesfalls den An­spruch auf allgemeine Gültigkeit erhebt.

Der Träger dieses Widerstandes soll im folgenden als „die Landbevölkerung“ bezeich­net werden. Denn es waren nicht allein die Bauern, also die männlichen Besitzer von Haus und Hof, die sich gegen die Vergenossenschaftlichung ihrer Produktionsmittel sowie ihres Grund und Bodens empörten. Vielfach waren es auch deren Frauen oder Kinder, manchmal auch deren Eltern oder Landarbeiter, die entweder persönlich Wi­derstand leisteten oder den bäuerlichen Hausherren und Familienvater vom Beitritt in die LPG abzubringen versuchten. Mit „Landbevölkerung“ sind also jene Personen gemeint, die entweder in der Landwirtschaft tätig waren, zu deren Angehörigen zähl­ten oder sich in sonstiger Form von der Kollektivierung betroffen fühlten, wie zum Beispiel auch die Pfarrer oder die Bürgermeister auf dem Dorfe. Wie bereits erwähnt, soll die nicht zu unterschätzende Zahl regimetreuer bzw. vom sozialistischen Gedan­kengut überzeugter bäuerlicher Elemente im folgenden nicht unter dem Begriff der „Landbevölkerung“ subsumiert werden, da sich die vor­liegende Arbeit ausschließlich mit den Trägern von Widerstand und Gegenwehr be­faßt.

Der Widerstand gegen die Kollektivierung wurde in einem klar einzugrenzenden Zeit­abschnitt geleistet. Er begann mit dem Beschluß der SED zum „Aufbau des Sozialis­mus“ auf ihrer II. Parteikonferenz des Jahres 1952 und endete im wesentlichen mit dem Bau der Mauer im August des Jahres 1961. Zwar war die Zwangskollektivierung bereits im April 1960 offiziell abgeschlossen worden, doch fand das Gros der Prote­ste, Unruhen und Sabotageakte erst ein Jahr später weitestgehend ein Ende. Verein­zelte Symptome ungebrochener Gegnerschaft wurden sogar noch im Jahre 1963 ver­zeichnet. Somit soll sich das Hauptaugenmerk der Betrachtungen auf die „Kernzeit“ der Sowjetisierung der Landwirtschaft richten, nämlich auf das unruhige Jahrzehnt zwischen den Jahren 1952 und 1961.

Eher unbeachtet soll der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 bleiben, da sich der mas­senhafte Protest der ostdeutschen Bevölkerung gegen die Politik von Partei und Re­gierung in ihrer Gesamtheit richtete und weder allein von der Landbevölkerung initi­iert war, noch in erster Linie die Bolschewisierung der Landwirtschaft anprangerte. Auch wenn der 17. Juni bis heute ein Symbol des Widerstands- und Freiheitswillens auch der ländlichen Bevölkerung ist, so läßt sich der landesweite Aufruhr den­noch nicht der hier zu behandelnden Fragestellung unterordnen. Der Massencha­rakter des Ereignisses und die Vielzahl seiner Motivationen, Ursachen und Ziele macht dies un­möglich. Folglich soll der Tag des Volksaufstandes allenfalls im „Historischen Über­blick“ der Hausarbeit, nicht aber im eigentlichen Schwerpunkt näher erwähnt und un­tersucht werden.

Nach der Einleitung folgt ein historischer Überblick, der in die grundlegenden ge­schichtlichen und politischen Zusammenhänge einführen und die ideologischen Hin­tergründe erläutern wird. Im Rahmen dieses zweiten Kapitels werden in knapper Form die theoretischen Grundlagen, die sowjetzonalen Gegebenheiten, die Vorgeschichte, Beginn, Verlauf und Abschluß der Kollektivierung geschildert, um somit eine Basis für den darauffolgenden Hauptteil der Arbeit zu schaffen. Das in vier Unterabschnitte gegliederte dritte Kapitel bildet den Schwerpunkt der Ausführungen. In ihm stehen gemäß der dieser Untersuchung zugrunde liegenden Fragestellung und Zielsetzung die Darstellung und Typisierung der zutagegetretenen Formen des Widerstands der Land­bevölkerung im Mittelpunkt der Betrachtungen. Den Anfang machen einige notwen­dige Vorüberlegungen zum Widerstandsbegriff sowie eine Abhandlung zur Kirche als „letzte legale Trägerin von Opposition“ im totalitären Staat. Es folgt schließlich der eigentliche Kern der Untersuchungen: die elf typisierten Formen des Widerstandes gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR. Am Ende des Hauptteils befindet sich schließlich eine Darstellung der Gründe und Ursachen, die zu diesem mit­unter erbitterten bäuerlichen Widerstand geführt haben. Den endgültigen Abschluß der Ausführungen bildet die Zusammenfassung mit einem Fazit zur Diskrepanz zwi­schen Anspruch und Realität des Sozialismus auf dem Lande.

Zur verwendeten Literatur ist zu sagen, daß es zwar eine Vielzahl an Werken zum Thema DDR im allgemeinen sowie zur Phase der Kollektivierung im speziellen gibt, sich konkrete Beispiele widerständigen Verhaltens jedoch nur höchst selten nachwei­sen lassen. Außer anhand der amtlichen Veröffentlichungen bundesdeutscher Ministe­rien sowie der Schriften von Franzky, Fricke, Osmond und Werkentin (siehe Litera­turverzeichnis) konnten Einzelbeispiele individueller Gegenwehr infolgedessen nur mit Hilfe der Meldungen der damaligen Tagespresse belegt werden. Allenfalls eine Re­cherche im Bundesarchiv in Berlin oder in den diversen Partei-, Gerichts- und Kir­chenarchiven sowie in der Lokalpresse hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Erkenntnissen geführt, den Rahmen dieser Staatsexamensarbeit jedoch gesprengt. So stützt sich der „Historische Überblick“ dieser Arbeit in erster Linie auf Aufsätze und Mo­nographien und der Hauptteil auf Quellen wie den „Eigenberichten“ des Ministeri­ums für gesamtdeutsche Fragen, Meldungen des „Informationsbüros West“ und auf eine Reihe von Zeitungsartikeln. Die genauen An­gaben sind im Quellen- und Literaturver­zeichnis nachgewiesen, das am Ende der Hausarbeit auf eine Übersicht der verwen­deten Abkürzungen folgt.

II. Von der Industrialisierung zur Zwangskollektivierung: Ein historischer

Überblick

1. Die geistigen Väter des Sozialismus und ihre Vorstellungen von der genossenschaftlichen Produktion

Einhergehend mit der sich rasch ausbreitenden „industriellen Revolution“ und den daraus resultierenden fundamentalen gesellschaftlichen Umwälzungen mehrten sich im Laufe des 19. Jahrhunderts die Vertreter völlig neuartiger Gesellschaftsordnungen. Der wohl bedeutendste unter ihnen, Karl Marx, vertrat die Ansicht, daß die sich im­mer weiter verstärkende Maschinisierung eines Tages zwangsläufig zu derartig kapi­talintensiven Produktionsmitteln führen müsse, daß diese nur noch von einigen weni­gen „Monopolkapitalisten“ unterhalten werden könnten.[1] Marx prophezeite eine wirt­schaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, die den Arbeiter unweigerlich in die Verelendung stürzen müsse, da das Ziel jeglicher kapitalistischen Produktion aus­schließlich in der Maximierung der Gewinne der Produktionsmitteleigentümer läge.[2] Die einzige Möglichkeit, dieser drohenden Ausbeutung und Versklavung zu entgehen, erblickte Marx in der radikalen Vergesellschaftung sämtlicher Produktionsmittel zu einer neuartigen Form der Gütergemeinschaft.[3] Die Arbeiter sollten sich von ihren Ausbeutern befreien und sich zur „herrschenden Klasse“ erheben.[4] Marx forderte also eine revolutionäre Bewegung sämtlicher Arbeiter mit dem Ziel, die politische Macht zu ergreifen, eine „Diktatur des Proletariats“ zu errichten und die Produktionsmittel der „Kapitalisten“ in den gemeinschaftlichen Besitz einer ganzen Klasse zu verbrin-gen.[5]

Doch nicht nur die Proletarier in den Städten und Fabriken rief er zu Vereinigung und Solidarität auf, sondern auch jene auf dem Lande: die Bauern. Die Industrialisierung hatte in der Landwirtschaft zu einer dauerhaften Krise geführt.[6] Marx war davon überzeugt, daß der technische Fortschritt auch in der Landwirtschaft zu einer drasti­schen Überlegenheit der kapitalintensiven Großbetriebe führen müsse (Parallelitäts-theorie),[7] der die kapitalschwachen Betriebe nicht gewachsen seien (Konzentra-tionstheorie).[8] Früher oder später werde die Mehrzahl der Klein- und Mit­telbauern ebenso wie die Handwerker und Arbeiter in den Städten zu Lohnemp­fängern „verfallen“ - ohne Eigentum oder Bezug zu ihrem Werk.[9] Marx’ enger Ver­trauter Friedrich Engels vertrat die Ansicht, daß sich gegen diesen „Verfall“ nichts weiter unternehmen ließe, als die Güter zu genossenschaftlichen Betrieben zusammen­zulegen.[10] Er folgte damit einer im damaligen Europa weitverbreiteten sozialistischen Tendenz.[11] An der deutlich höheren Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit des Großbe­triebes wurde wenig gezweifelt.[12] Außerdem forderten die Bauern schon seit langem eine grundlegende Veränderung der Eigentums- und Besitzverhältnisse auf dem Lande.[13] So wurde also bereits im Jahre 1875 folgender Passus in das Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Gotha aufgenommen: „Die Produktivgenos­senschaften sind für Industrie und Ackerbau in solchem Umfang ins Leben zu rufen, daß aus ihnen die sozialistische Organisation der Gesamtheit entsteht.“[14]

Ebenso wie Engels vertrat auch Karl Kautsky die Ansicht, daß sich der Bauer auf die Grenzen seiner wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit zubewege und sich mit Nebentä­tigkeiten werde behelfen müssen, bis ihn am Ende das Schicksal des ganz und gar ab­hängigen Proletariers ereilen werde.[15] Von ähnlich apokalyptischen Zukunftsvisionen entsetzt, gründete Ferdinand Lassalle im Jahre 1863 in Leipzig den „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein“ mit dem Anspruch, das Proletariat fortan politisch organi­sieren und vertreten zu wollen. Produktivgenossenschaften nach den Vorstellungen von Marx und Engels lehnte er ab. Kautsky hingegen vertrat hinsichtlich der Genossen­schaften eine völlig andere Position und bezeichnete sie als eine Form der Arbeit, wel­che „die der menschlichen Natur entsprechendste sei“[16]. In folgender Hinsicht herrschte unter diesen vier wichtigsten Vertretern sozialistischen Gedanken-gutes des 19. Jahrhunderts jedoch weitestgehend Einigkeit: „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst weggezo­gen (...). Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeid-lich.“[17] Ebenso stand außer Frage, daß der genossenschaftliche Zusammenschluß der Bauern unbedingt vollkommen freiwillig sein müsse. Am Ende dieser Entwicklung sollten alle ehemaligen Landarbeiter, Bauern und Großgrundbesitzer der gleicher-maßen besitzlo­sen und doch alle Produktionsmittel besitzenden Arbeiterklasse an-gehören und den Wohlstand der Allgemeinheit in Freiheit und Gleichheit mehren. Privates Eigentum an Produktionsmitteln wurde folglich als eine Art „menschliche Erbsünde“[18] angesehen. Dennoch war die angestrebte Form der genossenschaftlichen Produktionsweise nur als Übergangslösung zu einer „höheren Form einer sozialis-tischen Gesellschaft“ gedacht. Wie diese höhere Staatsform jedoch konkret aus-zusehen habe, wurde weder von Marx noch von Engels je ausgeführt.[19] Marx beließ es dabei, die wünschenswerteste Gesellschaftsordnung als klassenlose Gesellschaft ohne Klassenwidersprüche zu be­schreiben, in der im Grunde keine politische Macht mehr existiert.[20]

Um die Jahrhundertwende griff Lenin das Prinzip der genossenschaftlichen Produk­tion erneut auf und entwickelte daraus den „Leninschen Genossenschaftsplan“. Dieser Genossenschaftsplan bildete die theoretische Basis, auf der sich der „Aufbau des So­zialismus“ auf dem Lande vollziehen sollte.[21] Die erste Stufe dieses Planes sah die Bil­dung einfacher Genossenschaften vor, die zunächst nur einzelne Funktionen der Betriebe wie z.B. den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zu übernehmen hatten. Die zweite Stufe erfaßte schließlich auch die Produktion in genossenschaftlicher Art und Weise, aus der über weiterhin zu bildende Kooperationsformen schließlich die kommunistische Gesellschaft erwachsen sollte.[22]

In allen kommunistisch regierten Staaten galt diese hier nur in Ansätzen dargestellte „wissenschaftlich begründete Weltanschauung“ unter der Bezeichnung „Marxismus-Leninismus“ als unumschränkt herrschende Ideologie. Ihr „offizielles“ Ziel lag ent­sprechend den Vorstellungen ihrer geistigen Väter in der Schaffung einer demo-kratischen Gesell­schaft der Gleichheit und der Gerechtigkeit ohne soziale Mißstände, Ausbeutung oder Klassenunterschiede. In Wirklichkeit gelang es den de facto Herrschenden in allen kommunistischen Ländern jedoch über die gesamte Dauer ihres Bestehens hinweg, den Marxismus-Leninismus zum Zwecke des eigenen Machterhalts zu instrumentali­sieren und ihn somit zu pervertieren und zu mißbrauchen.[23] Schließ-lich hatte Marx daran geglaubt, daß sich die Bauern von selbst und aus eigener und freier Einsicht von ihren Unterdrückern befreien würden. Doch Lenin war davon überzeugt, daß das „politische Klassenbewußtsein (...) in den Arbeiter nur von außen hineingetragen wer­den [könne]“[24]. Dementsprechend entwickelte er die Lehre von der „Partei neuen Typs“. Er schuf den Grundsatz, daß nur eine kleine Gruppe von zutiefst klassenbe­wußten und in die Lehren des Marxismus eingeweihten Wegbereitern über die nötige Einsicht „in den historischen Evolutionsprozeß“[25] verfüge und somit zur „unfehlbaren“ Führung der Arbeiterklasse avanciere. Aufgrund dieser Einsicht verfüge diese „Avantgarde“ z.B. über eine auf „wissenschaftlichen Grundsätzen“ basie­rende zentralistische Wirtschaftsführung, die jeder anderen denkbaren Wirtschaftsform deut-lich überlegen sein müsse.

Dies ist die auf den Theorien und Vorstellungen der geistigen Väter des Sozialismus basiendere „Legitimation“, mit deren Hilfe die kommunistischen Parteien der sozia­listischen Länder ihre Macht und ihren Führungsanspruch bis zum Zerfall des Kom­munismus in Europa und in der Sowjetunion begründeten.

2. Die Einführung des „stalinistischen Systems“ in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands

Mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht endete am 8. bzw. 9. Mai 1945 der Zweite Weltkrieg in Europa. Deutschland wurde in vier Besatzungszo­nen aufgeteilt und die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich übernahmen die oberste Regierungsgewalt.[26] Gemäß dem „Potsdamer Abkommen“ vom 2. August 1945 verpflichteten sie sich, die gesamte deutsche Bevölkerung ein­heitlich zu behandeln und gemeinschaftlich die Grundlagen für dauerhaften Frieden und Demokratie zu schaffen.[27] Dieses Ziel der zonenübergreifenden Besatzungspolitik sollte durch einen „Alliierten Kontrollrat“ sichergestellt werden.[28] Die UdSSR verstieß jedoch bereits vier Wochen nach Kriegsende gegen das gemeinsame Abkommen, in­dem sie am 9. Juni 1945 die „Sowjetische Militäradministration für Deutschland“ (SMAD) einrichtete, die ausschließlich den sowjetischen Weisungen Folge leistete. Die Entwicklung in der sowjetisch besetzten Zone war dem Einfluß des Kontrollrates somit entzogen. Die deutschen Kommunisten hatten bereits 1944 geplant, Deutsch­land unter dem Schutz und der Führung Moskaus zu einem „Ableger“ des sowjeti­schen kommunistischen Systems umzugestalten.[29] Das Ziel lag im Aufbau eines sowjetisierten deutschen Staates, der als möglicher späterer Bündnispartner eine Berei­cherung der UdSSR darstellen sollte.[30] Demzufolge beabsichtigte die Führung der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD), die sich bis zum 30. April 1945 im Moskauer Exil befunden hatte und die als erste Partei in der Sowjetischen Besat­zungszone (SBZ) mit Hilfe der SMAD zugelassen wurde, alle weiteren sich in der Sowjetzone gründenden Parteien in eine „Einheitsfront“, in einen Block „antifaschistisch-demokratischer“ Parteien zu integrieren und somit das gesamte poli­tische Spektrum zu kontrollieren.[31] So entstand bereits am 14. Juli 1945 der soge­nannte „Antifa-Block“, in dem sich unter der Führung der KPD die Parteien SPD, CDU und LDPD (Liberal-demokratische Partei Deutschlands) zusammenschlossen. Mit diesen Blockparteien sollten Bevölkerungsgruppen „gebunden“ werden, auf die die KPD als Arbeiterpartei nicht zugreifen konnte. Da die zweite große Arbeiterpartei, die SPD, jedoch auch nach ihrer Einbindung in den „Antifa-Block“ immer noch in nicht „ausreichendem Maße“ kontrolliert werden konnte, wurde sie am 21./22. April 1946 mit der KPD zwangsvereinigt.[32] Ergebnis dieser Fusion war die „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ (SED). Sie blieb bis zur Wiedervereinigung Deutschlands die politisch dominierende Partei in der SBZ bzw. in der DDR.

Gemäß der marxistisch-leninistischen Ideologie und der stalinistischen Praxis verstand die nun führende SED den Staatsapparat von Anfang an als ein Instrument, das belie­big zum Zwecke der Schaffung sozialistischer Arbeits- und Lebensverhältnisse einzu­setzen war.[33] Die ersten Schritte zur Einführung des stalinistischen Herrschaftssystems in der SBZ waren somit also getan,[34] obgleich öffentlich weiterhin die Absicht de­mentiert wurde, Deutschland in irgendeiner Form das Sowjetsystem aufzwingen zu wollen.[35]

Am aussagekräftigsten dürfte in diesem Zusammenhang folgender, von Wolfgang Leonhard überlieferter Ausspruch Ulbrichts sein: „Es ist doch ganz klar: es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“[36]

3. Die „antifaschistisch-demokratische Bodenreform“ in der Sowjetzone

Trotz der Zerstörungen, die der Zweite Weltkrieg auf dem Gebiet der späteren Sowjetischen Besatzungszone mit sich gebracht hatte, war die allgemeine Ausgangs­situation der Landwirtschaft dort nach Kriegsende insgesamt günstiger als die in den westlichen Besatzungszonen.[37] Der erhebliche Zustrom an Flüchtlingen und Vertrie­benen aus dem Osten machte es jedoch innerhalb kürzester Zeit erforderlich, Arbeit und Unterkunft für Millionen von Menschen zu schaffen. Um diesen Zielen der Sied­lungspolitik und zusätzlich auch der marxistisch-leninistischen Agrartheorie gerecht zu werden, beschloß die „Einheitsfront“ der Blockparteien am 14. Juli 1945 die sofortige Durchführung einer Bodenreform.[38] Das daraufhin eingeleitete Verfahren bestand im wesentlichen aus der entschädigungslosen Enteignung des Bodens sowie des sonsti­gen Eigentums ehemals aktiver Nationalsozialisten, führender Repräsentanten des na­tionalsozialistischen Regimes, Kriegsverbrecher und Gutsbesitzer mit mehr als ein­hundert Hektar (ha) Land.[39] Begründet wurden diese Maßnahmen mit dem Argument, daß Fürsten, Junker, Großgrundbesitzer und Großbauern das Rückgrat des deutschen Militarismus und Nationalsozialismus gewesen seien. So wurden gemäß der Parole „Junkerland in Bauernhand“ etwa 8.000 Familien innerhalb kürzester Zeit radikal ent­eignet und umgesiedelt.[40] Mitunter wurden diese Menschen auch verschleppt oder in­haftiert.[41] Anschließend wurden bis zum 1. Mai 1949 etwa 2.167.600 Hektar Land an 544.000 Empfänger verteilt, wobei über 210.000 Neubauernstellen geschaffen wurden.[42] Außerdem wurde ein Teil des Bodens für Mustergüter bereitgestellt, den sogenannten Volkseigenen Gütern (VEG) bzw. Volkseigenen Betrieben (VEB). Die VEG hatten die Aufgabe, die bäuerlichen Betriebe mit Saatgut und Zuchtvieh zu versorgen und dabei die Überlegenheit der „sozialistischen Wirtschaftsweise“ (Planwirtschaft, zen­trale Versorgung mit Produktionsmitteln etc.) unter Beweis zu stellen und somit eine gewisse Vorbildfunktion für die privatwirtschaftlich tätigen Landwirte zu erfüllen.

Der beschlagnahmte Grund und Boden kam in einen Bodenfonds, aus dem anschlie­ßend Landarbeitern, landlosen Bauern sowie Flüchtlingen oder Vertriebenen einzelne Parzellen zugewiesen wurden. Die Größe der zugewiesenen Grundstücke schwankte zwischen 5 und 10 Hektar. Sie waren unverkäuflich, nicht teilbar, pfändbar und auch nicht zu verpachten oder zu vererben. Daher war das Bodenreformland weder priva­tes, noch persönliches Eigentum, sondern im Grunde reines „Arbeitseigentum“, das den Neubauern einzig und allein zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wurde. Die Bauern waren folglich von Anfang an Landarbeiter auf einem Grund und Boden, über den sie nicht verfügen durften.[43] Die aus Moskau ferngelenkte Führung der SBZ hatte ihre Ziele erreicht: Die einstige Macht der Gutsbesitzer war gebrochen, die Ver­sorgung der Zonenbevölkerung mit Nahrungsmitteln gesichert und eine Vielzahl von obdach- und arbeitslosen Flüchtlingen und Vertriebenen gesellschaftlich integriert.[44] Außerdem konnte sich die KPD fortan als Vertreter kleinbäuerlicher Interessen ge­bärden. Doch sowohl die Alt- als auch die Neubauern blieben mißtrauisch. Schließlich hatte die KPdSU kaum zwei Jahrzehnte zuvor im Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft einen regelrechten Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt, der Millionen sowjetischer Bauern das Leben gekostet hatte. Die politische Führung der SBZ bemühte sich natürlich, Gerüchte oder Prophezeiungen dieser Art mit allen Mit­teln zu entkräften: „Auch die von den Feinden der Bodenreform oft kolportierte Be­hauptung, daß die KPD eine Kollektivierung der Bauernwirtschaften herbeiführen will, entbehrt jeder Grundlage.“[45] Und dennoch befürchteten weite Teile der Bauern­schaft, daß es eines Tages zu einer solchen „zweiten Bodenreform“ kommen würde.

4. Der systematische Machtausbau der SED und ihre Reorganisation zur „Partei neuen Typus“

Die aus der Zwangsfusion von KPD und SPD hervorgegangene SED hatte als vor­herrschende Partei des „antifaschistisch-demokratischen Blocks“ bereits im Sommer 1946 durch die Unterstützung der SMAD faktisch die politische Führung der Sowjeti­schen Besatzungszone übernommen. Einfluß und „Zugriff“ der Partei auf die ver­schiedenen Bevölkerungsschichten hielten sich jedoch zunächst noch in Grenzen. Deshalb bemächtigte sich die SED daraufhin der „Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe“ (VdgB). Die VdgB war im Verlauf der Bodenreform aus Hilfskomitees der Bauern hervorgegangen und sollte als bäuerliche Massenorganisation in erster Li­nie eine wirkungsvolle ökonomische Hilfestellung beim Aufbau der Landwirtschaft leisten. Seit dem Herbst 1946 bildeten die VdgB spezielle Stationen, an denen von den Bauern Maschinen entliehen werden konnten, die sogenannten „Maschinen-Ausleih-Stationen“ (MAS). Alle ländlichen Genossenschaften und die VdgB mußten den MAS sämtliche Traktoren, Maschinen, Geräte und Werkstätten zur Verfügung stellen. Der Verkauf von landwirtschaftlichen Großmaschinen an Privatpersonen wurde verboten. Ferner wurde das in den Volkseigenen Betrieben erzeugte Saatgut sowie die Düngemittel und Brennstoffe aus­schließlich über die VdgB und die MAS verteilt.[46] Da aber in den Führungsposition der VdgB und den MAS viele Gefolgsleute der SED saßen und die Bauern von der „Maschinenzeit“ der MAS abhängig waren, stellten diese Organisationen ein wirksa­mes politisches Instrument in den Händen der Staatsführung dar. Mit anderen Worten waren sie ebenso wie die späteren „staatlich-sozialistischen“ Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) „der verlängerte Arm der SED“ auf dem Lande.[47]

Um den trotz der Blockpolitik verbliebenen Einfluß der letzten „bürgerlichen“ Par­teien CDU und LDPD nochmals nachhaltig zu schwächen, riefen die SMAD und die SED im ersten Halbjahr 1948 zwei weitere von SED-Kadern kontrollierte Konkur­renzparteien ins Leben: die „Demokratische Bauernpartei“ (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD). Diese Parteien sollten vor allem kleinere und mittlere Bauern sowie die einstigen Reichswehrsoldaten und NSDAP-Mitglieder in den „unsichtbaren Einflußbereich“ der SED und somit der Staatsführung bringen. Gemeinsam mit dem der SED ohnehin treu ergebenen „Freien Deutschen Gewerkschaftsbund“ (FDGB) wurden diese Parteien kurz nach ihrer Gründung in den „Antifa-Block“ aufgenommen, der sich im Sommer 1949 in „Demokratischer Block der Parteien und Massenorganisationen“ umbenannte. Weitere „verlängerte Arme“ der SED waren „demokratische Massenorganisationen“ wie der „Demokratische Frauen­bund“ (DFD), die „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) und der bereits erwähnte FDGB - um nur einige wenige zu nennen. Obgleich die Mitgliedschaft in diesen Organisationen prinzipiell freiwillig war, zog jegliches Fernbleiben mitunter schwerwiegende Be­nachteiligungen nach sich. Als Beispiel war die Mitgliedschaft in der FDJ zwingende Voraussetzungen der Zulassung zum Studium.

Neben dieser „Unterwanderung“ gesellschaftlicher Organisationen war die SED aber auch bestrebt, sich die zur Schaffung eines totalitären Systems nötige Kontrolle der Staatsgewalten anzueignen - allen voran die der Justiz. Daher begann man bereits 1946 mit der Ausbildung von Volksrichtern in einem derartigen Umfang, daß zu Beginn der 50er Jahre 58,1% aller Richter und 73,9 aller Staatsanwälte diesen Nach­kriegsschulungen entstammten und folglich regimetreu unterrichtet worden waren.[48] Nachdem die Staatsanwaltschaften unmittelbar dem Ministerrat unterstellt und oben­drein die einstige Justizhoheit der einzelnen Länder abgeschafft worden war, hatte die SED ihr Ziel erreicht.[49] Die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über Polizei und Justiz war errungen und diente fortan in erster Linie dem Machterhalt der SED als herrschender Partei.

An der Spitze von Partei und Staat stand bis zum Jahre 1971 der Generalsekretär des Zentralkomitees Walter Ulbricht. Unter seiner Führung erfolgte die Abkehr von der „Sonderwegtheorie“, also von dem bis 1948 beschrittenen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Er initiierte die Umgestaltung der SED zu einer „Partei neuen Ty­pus“ gemäß dem sowjetischen Vorbild der KPdSU. Sie wurde zu einer Kader- und Kampfpartei umfunktioniert, die vorgab, als Vorhut der Arbeiterklasse zu fungieren und somit gemäß der marxistisch-leninistischen Ideologie das totale Herrschaftsmo­nopol rechtmäßig innezuhaben. In der Partei wurde der „demokratische Zentralis­mus“, also das Prinzip der „freiwilligen“ und straff disziplinierten Unterordnung aller nachgeordneten Parteiorgane und sonstigen Organisationen unter die Führung des Zentralkomitees eingeführt. Die spezifischen Aspekte dieses Organisations- und Führungsprinzips wie die Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit, das Ver­bot jeglicher Fraktionsbildung sowie das Prinzip von Kritik und Selbstkritik stellten einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines stalinisierten Satellitenstaates der Sowjetunion dar.[50] Des weiteren waren es ausnahmslos staatliche Stellen, denen die Lenkung und Koordinierung sämtlicher wirtschaftlicher Prozesse oblag. Fixiert wurden die zu erreichenden Produktionsziele, geplant wurde der Einsatz der Produk­tionsfaktoren, vorherbestimmt wurde die Verwendung der Produktion und die Verteilung des Einkommens. Grundlegende Vorbedingung dieser zentralen Planwirt­schaft war zwangsläufig die Abschaffung jeglichen privaten Eigentums an den Produktions­mitteln.

Mit dem Inkrafttreten der ostdeutschen Verfassung vom 3. Oktober 1949 wandelte sich die Sowjetische Besatzungszone in den zweiten Deutschen Teilstaat, in die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR). Mit der staatsrechtlichen Spaltung des Landes in eine Bundes- und eine „Demokratische Republik“ und der in der ehemaligen Sowjetzone abgeschlossenen „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“ mit ihren tiefgreifenden gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen, hatten sich die beiden Teile Deutschlands bereits fünf Jahre nach dem Ende des Krieges politisch, ideologisch und kulturell weit von einander entfernt.[51]

5. Der „Klassenkampf“ gegen die Großbauern

Nach der Bodenreform begann im Jahre 1948 die zweite Phase der SED-Agrarpolitik: der Kampf gegen die „Klasse der Großbauern“. Als Großbauern galten jene Land­wirte, die zwischen 20 und 100 Hektar Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) ihr Eigen nannten. Ulbricht lies verlauten, daß „besonders brutale Elemente der Großbauern Anweisungen der amerikanischen und englischen Feinde unseres Volkes durchgeführt und den Anbauplan und die Ablieferung sabotiert“[52] und somit die Versorgungskrise, die 1947/48 in der SBZ ausgebrochen war, mit Absicht herbeigeführt hätten. Daraufhin wurden die Ablieferungsnormen für bäuerliche Betriebe mit großen Landflächen zum 1. Januar 1949 drastisch erhöht. Im Falle der Nichterfüllung drohte eine Anklage wegen „Sabotage“, „Wirtschaftsvergehen“ oder „Devastierung“, die in der Regel harte Strafen nach sich zog. Großbetriebe wurden hinsichtlich der Belieferung mit Maschinen, Düngemitteln und dem nötigen Saatgut systematisch vernachlässigt, von den „Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrie­ben“ (VEAB) jedoch um so genauer kontrolliert. Mit den VEAB hatte die SED eine weitere Institution zur Kontrolle der Bauernschaft ins Leben gerufen, da fortan nur noch von ihr landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgekauft werden durften. Da die Bauern für den Pflichtablieferungsanteil aber nur den „Erfassungspreis“ erhielten, für die darüber hinaus produzierten Erzeugnisse jedoch den weitaus höheren „Aufkaufpreis“, stellte eine Übererfüllung des Solls eine wichtige Einnahmequelle für die landwirtschaftlichen Betriebe dar.[53] Durch die staatlich regu­lierte Preispolitik wurde die VEAB also zu einem Instrument, das der SED im Kampf gegen die Großbauern von Nutzen war.[54] Und falls auch bei genauester Prü­fung keine Anzeichen von Wirtschaftssabotage zu finden waren, dann wurden sie nicht eben selten fingiert.[55]

Das Ziel, das die SED mit ihrer Agrarpolitik verfolgte, lag in der Herbeiführung einer Klassenspaltung auf dem Dorf. Das auf vielfältige Weise in Abhängigkeit gebrachte Kleinbauerntum sollte die Mittel- und Großbauern als „Klassenfeind“ begreifen lernen und sich in Abwehr jeglicher ausbeuterischer Tendenzen eng mit der SED verbün-den.[56] Gemäß der stalinschen These der „gesetzmäßigen Verschärfung des Klassen­kampfes“ wurde gegen die Besitzer von mehr als 20 Hektar Land mit allen Mitteln vorgegangen. Die Motive der Staatsführung dürften in der aufrichtigen Überzeugung gelegen haben, den einzig richtigen Weg zum sozialistischen Staatswesen zu be­schreiten. Neben diesen ideologischen Momenten spielten aber sicherlich auch politi­sche Erwägungen eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die wirtschaftsstarken Groß­bauern hatten nämlich von jeher die führende und mächtigste Schicht auf dem Land gebildet, und waren den sozialistischen Machthabern somit aufgrund ihrer traditionellen ge­sellschaftlichen Stellung ein Hindernis auf dem Weg zur totalen Kontrolle.[57] Die Folge dieser forcierten gesellschaftlichen Differenzierung auf dem Dorf war eine sprunghaft angestiegene Fluchtbewegung gen Westen. Die Aufgabe von landwirt­schaftlichen Betrieben war bald keine Besonderheit mehr und die nicht mehr bewirt­schaftete weil herrenlose landwirtschaftliche Nutzfläche mehrte sich.[58] Ende 1952 wa­ren bereits 13 Prozent der LN devastiert, also verlassen und verödet.[59] Insgesamt fehlten über 10.000 mittlere und große Bauernwirtschaften.[60] Die drangsalierten Bau­ern hatten keine Wahl: Entweder sie flüchteten in den Westen oder sie wurden früher oder später aufgrund nicht erfüllter Ablieferungsnormen ohnehin vom Hof verjagt. Im Bewußtsein dieser hoffnungslosen Lage vergifteten viele Bauern ihr Vieh, ließen ihre Höfe und manchmal auch die Scheunen der verantwortlichen Parteifunktionäre nie­derbrennen und flohen aus ihrer Heimat.[61]

Um einer Ausweitung der Versorgungskrise entgegenzutreten, arbeitete das Ministe­rium für Land- und Forstwirtschaft der DDR eine „Verordnung der Regierung der DDR über nichtbewirtschaftete Nutzflächen“ aus, die am 8. Februar 1951 erlassen wurde. Das herrenlose Land sollte gemäß dieser Verordnung (VO) zur Schaffung von Neubauernstellen verwandt oder anderen Bauernwirtschaften zugeteilt werden. Am 21. Juni folgte schließlich eine VO, mit der jede Aufgabe einer Bodenwirtschaft ohne behördliche Genehmigung für unzulässig erklärt wurde. Zur gleichen Zeit wurden erstmals all jene Bauernwirtschaften erfaßt, die hoch verschuldet und mit den Abliefe­rungen im Rückstand waren, die baldige Flucht der Bewirtschafter also zu erwarten war.[62] Dieser Erhebung folgte schließlich am 20. März 1952 eine weitere Verordnung, die die Enteignung bereits devastierter oder auch schlecht bewirtschafteter Betriebe und deren Überführung in die Treuhandschaft der Gemeinden oder Kreise vor-schrieb.[63] Die VO vom 17. Juli 1952 zur „Sicherung von Vermögenswerten“ ermög­lichte es den Behörden obendrein, auch das Geldvermögen der geflüchteten Personen einzuziehen. Ferner wurde im Februar 1953 eine „Verordnung zur Sicherung der landwirt­schaftlichen Produktion und der Versorgung der Bevölkerung“ erlassen. Bauern, die gegen die Bestimmungen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verstoßen hatten, wurde es nicht länger gestattet, ihre Betriebe selbst zu verwalten. In den meisten Fäl­len mußten sie ihre Grundstücke und Häuser sogar verlassen. Im September 1953 wurden die devastierten und zwangsenteigneten Höfe gemäß einer weiteren VO schließlich zu „Örtlichen Landwirtschaftsbetrieben“ (ÖLB) zusammengefaßt, die im Auftrag der Räte der Kreise zu bewirtschaften waren.

Der 1948 begonnene „Klassenkampf auf dem Dorfe“ war also nahtlos in die Schaf­fung gesetzlicher Grundlagen der Enteignung unliebsamer Elemente in der Landwirt­schaft übergegangen und bildete somit die Basis für den Aufbau des Sozialismus auf dem Lande, der im Juli 1952 mit der II. Parteikonferenz der SED eingeleitet werden sollte.

6. Die II. Parteikonferenz der SED und ihr Beschluß zum „Aufbau des Sozialismus“ auf dem Lande

Obgleich Ministerpräsident Grotewohl noch am 15. November 1950 im Namen der Regierung öffentlich erklärt hatte, daß es als „vollständig unbegründet und falsch be­zeichnet werden [muß], daß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Absicht habe, nach den Wahlen Maßnahmen zur Durchführung der Kollektivie­rung in der Landwirtschaft zu ergreifen“[64], entschied sich die SED auf ihrer II. Partei­konferenz vom 9. bis 12. Juli 1952 in Berlin, unverzüglich mit dem „Aufbau des So­zialismus“ in der Landwirtschaft zu beginnen. Demzufolge sollten die einzelnen pri­vaten Bauernwirtschaften in sogenannte „Landwirtschaftliche Produktionsgenossen­schaften“ überführt und somit in genossenschaftliches Eigentum umgewandelt und nach sowjetischem Vorbild in kollektiver Form bewirtschaftet werden. Das sozialisti­sche Eigentum an den Produktionsmitteln sollte fortan also in zwei Betriebsformen bestehen: den staatlichen Volkseigenen Gütern und den genossenschaftlichen LPGen.[65]

[...]


[1] Vgl. Hoffmann, Joachim: Zentralverwaltungswirtschaft am Beispiel der SBZ. Frankfurt am Main, Berlin, Bonn, München 1966, S. 11.

[2] Vgl. Krebs, Christian: Der Weg zur industriemäßigen Organisation der Agrarproduktion in der DDR. Die Agrarpolitik der SED 1945-1960. Bonn 1989, im folgenden zitiert als „Krebs, Christian“, S. 8.

[3] Vgl. Kollmer, Michael: Idee und Wirklichkeit des Kommunismus. Ein Abriß seiner Geschichte von Babeuf bis Stalin. Wien 1994, S. 23.

[4] Vgl. Hauschild, Ingrid: Von der Sowjetzone zur DDR. Zum verfassungs- und staatsrechtlichen Selbstver- ständnis des zweiten deutschen Staates. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris 1996, S. 41.

[5] Vgl. Šik, Ota: Der dritte Weg. Die marxistisch-leninistische Theorie und die moderne Industriegesellschaft. Hamburg 1972, S. 365.

[6] Vgl. Lehmann, Hans Georg: Die Agrarfrage in der Theorie und Praxis der deutschen und internationalen Sozialdemokratie. Vom Marxismus zum Revisionismus und Bolschewismus. Tübingen 1970, S. XI.

[7] Vgl. Zimmermann, Hartmut: DDR-Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985, S. 13.

[8] Vgl. Merl, Stephan: Sowjetmacht und Bauern. Dokumente zur Agrarpolitik und zur Entwicklung der Landwirtschaft während des „Kriegskommunismus“ und der Neuen Ökonomischen Politik. Berlin 1993, S. 15.

[9] Vgl. Thieme, Jörg H.: Die sozialistische Agrarverfassung. Ein Ausnahmebereich im Wirtschaftssystem der DDR. Stuttgart 1969, S. 3.

[10] Vgl. Engels, Friedrich: Die Bauernfrage in Frankreich und Deutschland, in: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hg.): Karl Marx - Friedrich Engels. Werke. Band 22, Berlin 1972, S. 483-505, S. 503.

[11] Vgl. Weber, Adolf: „Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse und der Produktionsstruktur in der Landwirtschaft der DDR“, in: Deutscher Bundestag (Hg.): Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Band II/4: Machtstrukturen und Entscheidungsmechanismen im SED-Staat und die Frage der Verantwortung. 42. Sitzung, 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Baden-Baden 1995, S. 2809-2888, S. 2810.

[12] Vgl. Merl, Stephan: Hat sich der landwirtschaftliche Betrieb bewährt? Zum Vergleich von Agrarentwicklung mit Agrarproblemen in der Sowjetunion und der DDR, in: Horn, Hannelore; Knobelsdorf, Wladimir; Reiman, Michal (Hg.): Der unvollkommene Block. Die Sowjetunion und Ost-Mitteleuropa zwischen Loyalität und Widerspruch. Frankfurt am Main, Bern, New York, Paris 1988, S. 139-170, S. 141.

[13] Vgl. Buchsteiner, Ilona: Bodenreform und Agrarwirtschaft der DDR. Forschungsstudie, in: Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Hg.): Zur Arbeit der Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 - Aufarbeitung und Versöhnung.“ Anträge, Debatten, Berichte. Band 5, Schwerin 1998, S. 11-61, im folgenden zitiert als „Buchsteiner, Ilona“, S. 12.

[14] Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, Gotha 1875, zitiert nach: Weber, Adolf: Zur Agrarpolitik in der ehemaligen SBZ/DDR. Rückblick und Ausblick, in: Merl, Stephan; Schinke, Eberhard (Hg.): Agrarwirtschaft und Agrarpolitik in der ehemaligen DDR im Umbruch. Berlin 1991, S. 53-78, S. 55.

[15] Vgl. Dreessen, Klaus: Die Bedeutung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften für die Funktionstüchtigkeit des Planungssystems in der DDR und ihr Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Dissertation. Münster 1973, im folgenden zitiert als „Dreessen, Klaus“, S. 36.

[16] Kautsky, Karl: Die Sozialisierung der Landwirtschaft. Berlin 1919, S. 19.

[17] Karl-Marx-Haus (Hg.): Engels, Friedrich; Marx, Karl: Das Kommunistische Manifest (Manifest der Kommunistischen Partei). Von der Erstausgabe zur Leseausgabe. Trier 1995, S. 11.

[18] Kruse, Joachim von (Hg.): Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Erweiterte Neuauflage, München/Stamsried 1988, S. 9.

[19] Vgl. Todev, Tode; Brazda, Johann: Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Mittel- und Osteuropa. Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft. Göttingen 1994, S. 4.

[20] Vgl. Marx, Karl: Misère de la philosophie. Paris 1946, S. 135.

[21] Vgl. Autorenkollektiv unter der Leitung von Groschoff, Kurt; Heinrich, Richard: Die Landwirtschaft der DDR. Berlin 1980, S. 50.

[22] Vgl. Immler, Hans: Arbeitsteilung, Kooperation und Wirtschaftssystem. Eine Untersuchung am Beispiel der Landwirtschaft in der BRD und in der DDR. Berlin 1973, S. 129.

[23] Vgl. Weber, Hermann: Die Instrumentalisierung des Marxismus-Leninismus, in: Arbeitsbereich DDR- Geschichte im Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung der Universität Mannheim (Hg.): Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung. Berlin 1993, S. 160-170, S. 161.

[24] Meyer, Fritjof: Staatsgründer Wladimir Iljitsch Lenin, in: Der Spiegel. Nr. 29/1999, S. 142-149, S. 144.

[25] Rausch, Heinz: Macht und Herrschaft in der DDR, in: Weber, Jürgen: DDR-Bundesrepublik Deutschland. Beiträge zu einer vergleichenden Analyse ihrer politischen Systeme. München 1980, S. 15-40, S. 24.

[26] Vgl. Franzky, Astrid; Franzky, Hans: Die Enteignungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft von der Bodenreform bis zur Kollektivierung in der ehemaligen SBZ/DDR. Dokumentation 1991. Burgwedel, Hannover 1991, im folgenden zitiert als „Franzky, Astrid; Franzky, Hans“, S. 1.

[27] Vgl. Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (Hg.): Die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1956, S. 8.

[28] Vgl. Schwerin, Manfred Graf von; Voigt, Dieter: Enteignung - Voraussetzung der kommunistischen Diktatur der SBZ/DDR, in: Mertens, Lothar; Voigt, Dieter (Hg.): Opfer und Täter im SED-Staat. Berlin 1998, S. 41-66, im folgenden zitiert als „Schwerin, Manfred Graf von“, S. 44.

[29] Vgl. Neubert, Ehrhart: Politische Verbrechen in der DDR, in: Courtois, Stéphane; Werth, Nicolas; Panné, Jean-Louis u.a.: Das Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung, Verbrechen und Terror. 4. Auflage, München 1998, S. 827-884, im folgenden zitiert als „Neubert, Ehrhart: Politische Verbrechen in der DDR“, S. 838.

[30] Vgl. Judt, Matthias: Deutschlands doppelte Vergangenheit: Die DDR in der deutschen Geschichte, in: Judt, Matthias (Hg.): DDR-Geschichte in Dokumenten. Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse. Bonn 1998, S. 9-24, S. 12.

[31] Vgl. Jessen, Ralph: Partei, Staat und „Bündnispartner“: Die Herrschaftsmechanismen der SED-Diktatur, in: Judt, Matthias (Hg.): DDR-Geschichte in Dokumenten. Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse. Bonn 1998, S. 27-43, S. 37.

[32] Vgl. Lehmann, Hans Georg: Deutschland-Chronik 1945 bis 1995. Bonn 1995, S. 34.

[33] Vgl. Wilke, Manfred: Vortrag „Die begrenzte Souveränität der SED und ihres sozialistischen Staates“, in: Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Hg.): Zur Arbeit der Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 - Aufarbeitung und Versöhnung.“ Anträge, Debatten, Berichte. Band 2, Schwerin 1998, S.83-89, S. 87.

[34] Vgl. Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition in der DDR 1949-1989. 2., durchgesehene und erw. Auflage, Bonn 1997, im folgenden zitiert als „Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition“, S. 35.

[35] Vgl. Autorenkollektiv unter der Leitung von Schöneburg, Karl-Heinz: Errichtung des Arbeiter- und Bauernstaates der DDR 1945-1949. Berlin 1983, S. 17.

[36] Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, S. 365.

[37] Vgl. Henning, Friedrich-Wilhelm: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Deutschland. Band 2: 1750 bis 1976. Paderborn 1978, S. 229.

[38] Vgl. Bauerkämper, Arnd: Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone in vergleichender und beziehungsgeschichtlicher Perspektive. Einleitung, in: Bauerkämper, Arnd (Hg.): Junkerland in Bauernhand. Durchführung, Auswirkungen und Stellenwert der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone. Stuttgart 1996, S. 7-19, S. 7.

[39] Vgl. Bauerkämper, Arnd: Legitimer Eingriff oder machtpolitisches Diktat? Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone im Rückblick nach fünfzig Jahren, in: Potsdamer Bulletin für Zeithistorische Studien. Heft 5, 1995, S. 64-69, S. 64.

[40] Vgl. Schwerin, Manfred Graf von, S. 51.

[41] Vgl. Becker, Heinrich: Dörfer heute. Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel. 1952, 1972 und 1993/95. Bonn 1997, im folgenden zitiert als „Becker, Heinrich“, S. 197.

[42] Vgl. Kaapke, Jürgen: In der späteren DDR, in: Bauernverband der Vertriebenen e.V., Bonn; Agrarsoziale Gesellschaft e.V., Göttingen (Hg.): Die Vertreibung der ostdeutschen Bauern und ihre Eingliederung. Göttingen 1995, S. 29-31, im folgenden zitiert als „Kaapke, Jürgen“, S. 30.

[43] Vgl. Pätzold, Horst: Zersetzungsmaßnahmen im Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft, in: Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Hg.): Zur Arbeit der Enquete-Kommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989 - Aufarbeitung und Versöhnung.“ Anträge, Debatten, Berichte. Band 5, Schwerin 1998, S. 163-200, im folgenden zitiert als „Pätzold, Horst: Zersetzungsmaßnahmen im Zuge der Kollektivierung“, S. 167.

[44] Vgl. Bauerkämper, Arnd: Die Neubauern in der SBZ/DDR 1945-1952. Bodenreform und politisch induzierter Wandel der ländlichen Gesellschaft, in: Bessel, Richard; Jessen, Ralph (Hg.): Die Grenzen der Diktatur. Staat und Gesellschaft in der DDR. Göttingen 1996, S. 108-136, S. 127.

[45] Pieck, Wilhelm: Junkerland in Bauernhand. Berlin 1955, S. 3.

[46] Vgl. Deutscher Bundestag: Drucksache Nr. 4303: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamt- deutsche Fragen: Zwangsmaßnahmen gegen den Bauernstand in der sowjetischen Besatzungszone. 1. Wahlperiode, Bonn 1953, S. 2.

[47] Vgl. Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (Hg.): Die Sowjetisierung der Landwirtschaft in der Sowjetzone. Bonn, Berlin, o.J., S. 15.

[48] Vgl. Pätzold, Horst: Zersetzungsmaßnahmen im Zuge der Kollektivierung, S. 185.

[49] Vgl. Braun, Johannes: Volk und Kirche in der Dämmerung. Ein Einblick in die vier Jahrzehnte des Sozialismus in der DDR. Leipzig 1992, S. 10.

[50] Vgl. Schroeder, Klaus: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR. München 1988, S. 59.

[51] Vgl. Huinink, Johannes; Mayer, Karl Ulrich: Einleitung, in: Huinink, Johannes; Mayer, Karl Ulrich; Diewald, Martin u.a. (Hg.): Kollektiv und Eigensinn. Lebensverläufe in der DDR und danach. Berlin 1995, S. 7-24, S. 15.

[52] Krebs, Christian, S. 158.

[53] Vgl. Deutscher Bauernverband e.V. (Hg.): Agrarpolitik in der DDR. Ziele, Methoden, Ergebnisse. Bonn 1978, S. 12.

[54] Vgl. Horz, Gerhard: Die Kollektivierung der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung des sowjetischen Vorbildes. Ziele - Methoden - Wirkungen. Berlin 1961, S. 88.

[55] Vgl. Osmond, Jonathan: Kontinuität und Konflikt in der Landwirtschaft der SBZ/DDR zur Zeit der Bodenreform und der Vergenossenschaftlichung, 1945-1961, in: Bessel, Richard; Jessen, Ralph (Hg.): Die Grenzen der Diktatur. Staat und Gesellschaft in der DDR. Göttingen 1996, S. 137-169, im folgenden zitiert als „Osmond, Jonathan“, S. 149.

[56] Vgl. Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen (Hg.): Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland. Bonn, Berlin 1960, im folgenden zitiert als „BMGF: Die Zwangskollektivierung“, S. 23.

[57] Vgl. Pätzold, Horst: Zersetzungsmaßnahmen im Zuge der Kollektivierung, S. 180.

[58] Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Hg.): Enteignungen in der Landwirtschaft der DDR nach 1949 und deren politische Hintergründe. Münster-Hiltrup 1992, S. 16.

[59] Vgl. Kleßmann, Christoph: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945-1955. 5., überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1991, S. 264.

[60] Vgl. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone. Die Entwicklung in den Jahren 1945-1955. Textteil. Bonn 1957, im folgenden zitiert als „Kramer, Matthias“, S. 24.

[61] Vgl. Krebs, Christian, S. 149.

[62] Vgl. Nehrig, Christel: Zur sozialen Entwicklung der Bauern in der DDR 1945-1960, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie. Jg. 41, Heft 1, 1993, S. 66-76, S. 71.

[63] Vgl. Philippi, Jürgen: Die Agitation und Propaganda des „Bauern-Echo“ im Prozeß der landwirtschaftlichen Kollektivierung in der DDR. Eine computerunterstützte Inhaltsanalyse ausgewählter Zeitungsartikel. Bonn 1998, S. 30.

[64] Tägliche Rundschau v. 16.11.1950, ohne Titel.

[65] Vgl. Ahrends, Klaus; Hoell, Günter: Die Agrarverhältnisse im Sozialismus. 3., vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 1989, S. 6f.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Widerstand gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR 1952-1961
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
1.7
Autor
Jahr
1999
Seiten
56
Katalognummer
V185450
ISBN (eBook)
9783656983453
ISBN (Buch)
9783867463454
Dateigröße
674 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
widerstand, kollektivierung, landwirtschaft
Arbeit zitieren
Stefan Finger (Autor:in), 1999, Widerstand gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR 1952-1961, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185450

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