Analyse des Einflusses digitaler Signaturen auf den Transaktionsprozeß im Business-to-Business-Sektor


Diplomarbeit, 2000

93 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen und Problemstellung: Digitale Signaturen
2.1 Das Verfahren der digitalen Signatur
2.1.1 Sicherheitsinfrastruktur
2.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2 Theoretische Fundierung des Verfahrens der digitalen Signatur
2.2.1 Institutionen und Verhaltensannahmen der Neuen Institutionen ö konomik
2.2.2 Erkl ä rungsbeitrag des Transaktionskostenansatzes und der Property Rights Theorie
2.3 Electronic Commerce als Anwendungsfeld digitaler Signaturen

3 Digitale Signaturen im Transaktionsprozeß von Business-to-Business- Märkten
3.1 Transaktionen in Business-to-Business- Märkten
3.1.1 Transaktionsprozesse bei autonom erstellten Leistungen
3.1.2 Transaktionsprozesse bei integrativ erstellten Leistungen
3.2 Chancen und Anwendungsmöglichkeiten für digitale Signaturen
3.2.1 Grunds ä tzliche Potentiale des electronic commerce
3.2.2 Anwendungschancen f ü r digitale Signaturen
3.3 Veränderungen des Transaktionsprozesses im Business-to-Business-Sektor durch digitale Signaturen
3.3.1 Ver ä nderungen im Transaktionsproze ß bei autonom erstellten Leistungen
3.3.2 Ver ä nderungen im Transaktionsproze ß bei integrativer Leistungserstellung

4 Praktische Relevanz und Akzeptanz digitaler Signaturen
4.1 Verbreitung und alternative Verfahrensformen digitaler Signaturen
4.1.1 Verbreitung gesetzeskonformer digitaler Signaturen
4.1.2 Alternative Signaturverfahren
4.2 Akzeptanz digitaler Signaturen
4.2.1 Diffusionsprobleme digitaler Signaturen
4.2.2 Personale Widerst ä nde gegen digitale Signaturen
4.3 Kosten und Nutzen der Anwendung digitaler Signaturen

5 Zusammenfassung

6 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das digitale Signaturverfahren

Abbildung 2: Die Zertifizierungsinfrastruktur

Abbildung 3.: Transaktionsprozeß bei autonom erstellten Leistungen

Abbildung 4: Transaktionsprozeß bei integrativer Leistungserstellung

Analyze of the Influence of digital signatures on transaction processes in b2b marketes

Diese Arbeit beschreibt verschiedene Methoden digitaler Signaturverfahren. Um digitale Signaturen als Äquivalent zu einer rechtsverbindlichen handschriftlichen Unterschrift zu etablieren, schreiben Deutsche und Europäische Gesetze und Richtlinien diverse Vefahren zur Verwendung von Hardund Softwarekomponenten vor.

Dennoch existieren am Markt auch Signaturverfahren, die diesen Anforderungen nicht genügen und die dennoch bereits weit verbreitet angewandt werden, so daß Lockerungen und Vereinfachungen der restriktiven Vorschriften für Anbieter und Anwender digitaler Signaturen derzeit kontrovers diskutiert werden .

E-Commerce hat bekanntermaßen seine größten Potentiale im b2b Sektor. Ausgehend von einer allgemeinen Darstellung dieser Potentiale betrachtet diese Arbeit denkbare Einsatzmöglichkeiten digitaler Signaturverfahren. Hierbei zeigt sich immer wieder, daß zwar etliche Einsatzmöglichkeiten (intern und extern, Internet vs EDI, virtuelle Märkte,…)denkbar, jedoch am Markt kaum realisiert sind.

Diese mangelnde Marktdurchdringung hat unterschiedliche Ursachen. Viele potentielle Anwender sind offensichtlich skeptisch in der Anwendung neuer Technologien, zumal digitale Signaturverfahren technisch hochkomplex und kaum vermittelbar sind. Darüberhinaus ist einer Vielzahl potentieller Anwender dieses Verfahren mit seinen Rechtsfolgewirkungen noch nicht geläufig, da die wenigen staatlich genehmigten und überwachten Anbieter (Deutschland) ihr Produkt kaum vermarkten. Dies liegt zum einen sicherlich an der derzeit schwelenden Diskussion der Rechtsverbindlichkeit (EU: gegeben, Deutschland: richterliches Wohlwollen) digitaler Signaturen. Andererseits können diese Anbieter kaum Verkaufsargumente für ihre Verfahren liefern, da sich zwar Potentiale aufzeigen lassen (wie in meiner Arbeit wohl erstmals umfassend geschehen), diese aber aufgrund mangelnder empirischer Untersuchungen kaum quantifizierbar sind.

Diese Arbeit bildet also qualitative Potentiale der Verfahren ab und stellt somit eine Grundlage für die Quantifizierung von Einsatzmöglichkeiten dar.

1 Einleitung

„Internet-Jahre“, so lautet eine Faustregel der Kommunikationsbranche, „sind wie Hundejahre: Siebenmal so schnell.“1 Das Internet ist zum Massenkommunikationsmittel geworden und erreicht als solches vielfältige Bedeutung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche. So kann es sich kaum ein Unternehmen leisten, sich den Herausforderungen neuer Informations- und Kommunikationstechnologien nicht zu stellen.2 Jegliche Formen der elektronischen Geschäftsabwicklung über Informations- und Kommunikationsnetze werden mit dem Begriff electronic commerce beschrieben. Dabei wird electronic commerce in der aktuell weitverbreiteten öffentlichen Diskussion geprägt von exorbitanten unternehmerischen Gewinn- und Entwicklungschancen und immer neuen Börsengängen zahlreicher Internet-Unternehmen. Die elektronische Geschäftsabwicklung bietet Unternehmen zweifellos immense Chancen, birgt aber auch einige Risiken. Zunehmende Kommunikations- und Transaktionsbeziehungen in offenen Datennetzen, wie dem Internet, stellen hohe Anforderungen an die Authentifikation des Absenders und die Unverfälschtheit der übermittelten Daten. Genau diese Möglichkeit bieten digitale Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz von 1997: sie gelten als elektronisches Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift. Die vorliegende Arbeit untersucht den Einfluß digitaler Signaturen auf Transaktionsprozesse im Business-to-Business-Sektor, da besonders diesem Bereich hohe Wachstumsraten im electronic commerce prognostiziert werden.3 Digitale Signaturen stellen ein Instrumentarium dar, das zu einer Beseitigung bestehender Sicherheits- und Vertraulichkeitsbedenken beitragen und dieses Wachstum so unterstützen kann.

Ziel dieser Arbeit ist es, Veränderungen durch den Einsatz digitaler Signaturen in Transaktionsprozessen darzustellen und den Mehrwert dieses Verfahrens aufzuzeigen. Dabei kann diese Betrachtung kaum quantitativ erfolgen, da Potentiale und Einflüsse digitaler Signaturen noch nicht empirisch eruiert sind.

Zunächst erfolgt eine Beschreibung des Verfahrens digitaler Signaturen, der zugehörigen Sicherheitsinfrastruktur und rechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei wird auf detaillierte technische Beschreibungen ebenso verzichtet, wie auf ausführliche Diskussionen der Gesetzestexte (Kapitel 2.1). Auch beschränkt sich die Untersuchung weitgehend auf den deutschsprachigen Raum. Theoretische Basis der vorliegenden Arbeit ist die Neue Institutionenökonomik, deren Verhaltensannahmen mögliche Handlungsweisen beim Einsatz der innovativen Technologie digitaler Signaturen vor dem Hintergrund institutioneller Rahmenbedingungen erklären sollen. Als Analyseinstrumentarium wird vornehmlich der Transaktionskostenansatz genutzt, der es erlaubt, Leistungs- und Austauschbeziehungen mit Hilfe digitaler Signaturen strukturiert darzustellen (Kapitel 2.2). Grundsätzliches Anwendungsfeld digitaler Signaturen sind elektronisch abzuwickelnde Transaktions- und Kommunikationsprozesse. Folglich erschließen sich auch die Potentiale digitaler Signaturen aus den Möglichkeiten, die electronic commerce den Unternehmen bietet. Eine Beschreibung dieser Potentiale des electronic commerce erfolgt in Kapitel 2.3.

Um nun Veränderungen der Transaktionsprozesse durch digitale Signaturen aufzeigen zu können, erfolgt zunächst eine Darstellung von Transaktionen im Business-to-Business-Sektor (Kapitel 3.1). Dies geschieht differenziert nach dem Umfang der Integration von Kundeninformationen für autonome und integrative Leistungserstellungsprozesse. Auf dieser Beschreibung aufbauend, werden in Kapitel 3.2 grundsätzliche Potentiale des electronic commerce im Business-to-Business-Sektor ausgeführt, ehe daraus mögliche Anwendungschancen für digitale Signaturen entwickelt werden. Kapitel 3.3 konkretisiert diese Potentiale und beschreibt schließlich rationalisierende und innovative Veränderungen im Transaktionsprozeß für autonom und integrativ erstellte Leistungen.

Daran anknüpfend stellt sich die Frage nach der praktischen Relevanz und Akzeptanz digitaler Signaturen (Kapitel 4). Eine Bestandsaufnahme beschreibt die Verbreitung gesetzeskonformer Signaturen und alternativer Verfahren, die im folgenden dargestellt werden. Hier zeigt sich, daß gesetzeskonforme digitale Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz und alternative Signaturverfahren am Markt konkurieren, die unterschiedlich aufwendig sind und entsprechend differenzierende Sicherheits- und Qualitätsstandards bieten. Die noch geringe Marktdurchdringung digitaler Signaturen läßt auf Probleme bei der Verbreitung des Verfahrens schließen: Kapitel 4.2 untersucht diese Probleme differenziert nach verfahrensbedingten Diffusionsproblemen und persönlichen Widerständen gegen digitale Signaturen als innovatives Verfahren. Abschließend erfolgt -soweit mit vorliegendem Datenmaterial möglich- eine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen digitaler Signaturen zur Feststellung des Mehrwertes, den digitale Signaturen stiften.

2 Grundlagen und Problemstellung: Digitale Signaturen

Digitale Signaturen werden als Alternative zu einer handschriftlichen Unterschrift verwendet, um elektronische Dokumente zu unterzeichnen. In Rechtsverfahren wie im alltäglichen Geschäftsgebaren haben Unterschriften eine große Bedeutung.4 So dokumentiert eine handschriftliche Unterschrift die Kongruenz von Willenserklärungen mit allen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und identifiziert den Unterzeichner und dessen Bereitschaft, für Richtigkeit und Gültigkeit des Dokumentes Verantwortung zu übernehmen.5 Um diese gesellschaftlich etablierten Funktionen einer Unterschrift auf elektronische Medien zu übertragen, bedarf es des umfangreichen Verfahrens der digitalen Signatur, das seit dem 1. August 1997 in dem deutschen Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz) verbindlich geregelt ist. Digitale Kennzeichnungen, die auf Grundlage dieses regulatorischen Rahmens geleistet werden, erfüllen somit die Aufgaben, welche die Rechtsprechung für eine konventionelle Unterschrift vorsieht: sie sichern die Authentizität des Absenders und die Integrität der gesendeten Daten.6 So wird ein „weltweit kulturalisiertes Medium mit seinen spezifischen rechtlichen und sozialen Funktionen von der Papierwelt in die virtuelle Welt“ übertragen.7

Im folgenden wird das Verfahren der digitalen Signatur dargestellt. Dabei geht es nicht um eine detaillierte technische Darstellung, auch die Verdeutlichung rechtlicher Rahmenbedingungen soll nur so umfassend und detailliert geschehen, wie es für den Gang der Untersuchung notwendig ist.

2.1 Das Verfahren der digitalen Signatur

Das deutsche Signaturgesetz schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr. So schützen digitale Signaturen vor Veränderungen und Verfälschungen elektronisch übermittelter Dokumente.8 Gerade diese Risiken gefährden bisher die Effizienz des elektronischen Geschäftsverkehrs, behindern dessen Ausweitung und führen dazu, daß geschäftliche Aktionen häufig über vertraute Medien abgewickelt werden. Im Zuge einer Transaktion entstehen so zeit- und kostenintensive Medienbrüche, wenn beispielsweise ein elektronisch ermittelter Bedarf per Post oder Fax geordert wird. Um verbindliche geschäftliche Aktionen elektronisch zu ermöglichen, ist es Aufgabe der digitalen Signatur, neben der Integrität signierter Daten die Authentizität des Absenders zu garantieren und so die Unterzeichnung des Dokumentes rechtlich verbindlich zu machen.

Das Gesetz zur digitalen Signatur sieht für die Erfüllung dieser Aufgaben ein anspruchsvolles Signatursystem vor (Public Key System)9. Dieses System besteht aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel, der von einer Zertifizierungsstelle beglaubigt wird.10 Der Begriff „Schlüssel“ beschreibt in diesem Zusammenhang den individuellen Parameter einer Funktion, die zur Codierung und Decodierung von Daten verwendet wird. Dabei wird der private Schlüssel (secret key) geheimgehalten und unlesbar auf einer Chipkarte gespeichert, während der öffentliche Schlüssel (public key) einem allgemeinzugänglichen Verzeichnis bei einer Zertifizierungsstelle zu entnehmen ist.11

Soll nun ein elektronisches Dokument mit einer digitalen Signatur versehen werden, so werden diese Daten zunächst mit Hilfe eines Algorithmus, der über den Parameter secret key gesteuert wird, transferiert. Der dazu verwendete private Schlüssel ist einmalig und garantiert, daß signierte Dokumente eindeutig dem Berechtigten zugeordnet werden können.12 Ein berechtigter Nutzer des privaten Schlüssels weist sich zudem durch die Eingabe eines PIN- Codes aus, so daß zur Erstellung einer digitalen Signatur notwendigerweise die Faktoren „Wissen“ (PIN) und „Besitz“ (Chipkarte) erforderlich sind.13 Dies bedeutet grundsätzlich eine höhere Sicherheit, als bei der bloßen Verwendung von Paßwörtern.

Um Rechen- und Übertragungszeiten zu minimieren, wird nun aus den ursprünglich zu signierenden Daten eine komprimierte Prüfsumme gebildet. Dieses Komprimat hat eine vorgeschriebene Länge und wird durch kollisionsresistente Funktionen berechnet, welche die Einmaligkeit der Prüfsumme garantieren.14 Kollisionsresistent ist eine Funktion genau dann, wenn „es rechnerisch praktisch nicht möglich ist, zwei bestimmte bedeutungstragende Nachrichten mit dem gleichen Komprimat zu finden.“15 Die so erzeugte Kurzfassung wird mit dem privaten Schlüssel des Ausstellers kryptographisch codiert und als digitale Signatur mit dem ursprünglichen Dokument übermittelt.16 Mit Hilfe dieses Codierungsprozesses wird sichergestellt, daß aus der erzeugten digitalen Signatur weder der secret key noch das gesendete Komprimat ermittelt werden kann.17

Der Empfänger des Dokumentes entnimmt den öffentlichen Schlüssel des Absenders einem angegebenen elektronischen Zertifikatsverzeichnis und decodiert unter Verwendung eines Prüfprogrammes so das gesendete Komprimat.18 Aus dem ebenfalls übermittelten ursprünglichen Dokument errechnet der Empfänger eine weitere Prüfsumme. Dies geschieht mit der gleichen Funktion, die auch der Absender zur Ermittlung des Komprimates verwendet hat.19 Stimmen beide Prüfsummen überein, so ist das Dokument unverfälscht übermittelt worden und der Inhalt kann eindeutig dem Absender zugerechnet werden. Durch die Erstellung der Signatur mit einem privaten Schlüssel, der eindeutig dem verwendeten öffentlichen Schlüssel zugehört, hat der Unterzeichner des Dokumentes seine Identität und die Authentizität der Nachricht nachgewiesen . Weiter zeigt die Übereinstimmung beider Prüfsummen, daß das Dokument seit der Unterzeichnung nicht manipuliert wurde, die Integrität der übermittelten Daten ist gesichert.20

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das digitale Signaturverfahren

[ Quelle: nach Deutsche Telekom (1998); Appel/ Tebbe (1999) ]

2.1.1 Sicherheitsinfrastruktur

Voraussetzung für die Anwendung digitaler Signaturen ist eine entsprechende Sicherheitsinfrastruktur, Zertifizierungsstellen, die sich aus behördlich genehmigten geeigneten technischen Komponenten sowie fachkundigen Stellen, welche die Sicherheit der Zertifizierungsstellen und der technischen Komponenten prüfen und bestätigen, zusammensetzt.21 Ein wesentliches Kriterium für die Überprüfbarkeit einer digitalen Signatur stellt die zertifizierte Zuordnung des öffentlichen Schlüssels zu einer bestimmten natürlichen Person dar.22 Um Vertrauen in diese Zuordnung herzustellen, muß die Schlüsselverwaltung und damit die Authentifizierung des Unterzeichners von einer glaubwürdigen Instanz erfolgen.23 Eine solche Instanz schafft das Signaturgesetz mit der Einführung von staatlich genehmigten Zertifizierungsstellen. Aufgabe einer Zertifizierungsstelle ist es, die antragstellende Person zu identifizieren, die Zuordnung von zertifizierten öffentlichen Schlüsseln zu gewährleisten und die ausgestellten Zertifikate in einem öffentlich Verzeichnis zugänglich zu machen.24 Dabei gestattet der Gesetzgeber ausdrücklich die Verwendung von Pseudonymen; nicht-staatliche Institutionen oder Personen haben gegen die Zertifizierungsstellen hiernach keinen Anspruch auf die Aufdeckung eines Pseudonyms.25

An die Lizensierung einer Zertifizierungsstelle knüpft der Gesetzgeber diverse Auflagen: so muß der Antragsteller seine rechtliche Zuverlässigkeit ebenso nachweisen, wie seine Fachkunde und die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen für den Betrieb einer Zertifizierungsstelle.26 Zudem kontrolliert die zuständige Behörde die nachhaltige Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzungen.27 Das Signaturgesetz legitimiert so die Regulierungsbehörde als obersten nationalen Anker des Vertrauens in die digitale Signatur. Büllingen spricht hier von einer vertrauenswürdigen „Wurzelinstanz einer zweistufigen Sicherheitshierachie.“28 Dieses Vertrauen setzen die Zertifizierungsstellen als trusted third parties hierarchisch fort.29 Zertifizierungsstellen sollen sich dabei ebenso im freien Marktprozeß bilden und durchsetzten, wie auch die technische Ausstattung der Sicherheitsinfrastruktur.30 Anerkannte technische Komponenten zur gesetzeskonformen Verwendung digitaler Signaturen werden aktuell im Bundesanzeiger veröffentlicht. So wird eine „übereilte Festlegung auf vielleicht schon in wenigen Jahren veraltete technische Standards“ vermieden.31 Trägermedium des Signaturschlüssels ist eine Chipkarte, die von einem externen oder einem in den Rechner integrierten Kartenleser gelesen werden kann. Neben diesen Hardwarekomponenten wird auch eine geprüfte Software benötigt, um notwendige kryptographische Prozesse abwickeln zu können.32 Auch die Zertifizierung und Überwachung der Softwarekomponenten nimmt die Regulierungsbehörde vor. Das technikoffene und wettbewerbsorientierte digitale Signaturverfahren stellt somit eine Lösung dar, „deren Einsatzbereiche primär auf hoheitliche Aufgaben sowie sicherheitssensitive kommerzielle Anwendungen zielen.“33

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Die Zertifizierungsinfrastruktur

[ Quelle: Deutsche Telekom (1998); Appel/ Tebbe (1999) ]

2.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das deutsche Signaturgesetz regelt, wie bereits beschrieben, das Verfahren der digitalen Signatur, verzichtet dabei jedoch auf jegliche Rechtsfolgeanordnungen. So sind nach strengen juristischen Maßstäben im Gesetzestext „keine Regelungen enthalten, die eine Haftung der Zertifizierungsstellen für eine unrichtige Zuordnung des öffentlichen Schlüssels anordnen.“34 Erleidet ein Vertragspartner Schäden durch einen mißbräuchlich verwendeten Schlüssel, Unachtsamkeiten oder ähnliche Vergehen der Zertifizierungsstelle, so sind Schadensersatzansprüche an die Zertifizierungsstelle nicht im Signaturgesetz geregelt. Die juristische Fachliteratur diskutiert die Statthaftigkeit einer solchen Schadensersatzklage kontrovers und sieht hinsichtlich der Rechtssicherheit bei der Verwendung zertifizierter Schlüssel zur digitalen Signatur Nachbesserungsbedarf.35 Auch unterliegt ein digital signiertes Dokument im Zivilprozeß der freien Beweiswürdigung des Gerichtes.36 Der Anwender einer digitalen Signatur kann jedoch auf eine Sicherheitsvermutung zurückgreifen, denn für die Beweiswürdigkeit einer digitalen Signatur vor Gericht spricht die technisch abgesicherte Authentizität des Absenders und die Integrität des Inhaltes, welche richterlich honoriert werden soll.37

Weiterhin erfordert der internationale elektronische Geschäftsverkehr einheitliche Bestimmungen zur reibungslosen Anerkennung des Signaturverfahrens. Diese nach dem deutschen Signaturgesetz erforderliche internationale Angleichung erweist sich als umfangreich, existieren doch beispielsweise in den USA bereits in 50 Bundesstaaten eigene Signaturgesetze.38 Die Europäische Gemeinschaft hat im Dezember 1999 eine Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen erlassen, die divergierende Regeln über die rechtliche Anerkennung digitaler Signaturen und die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in den Mitgliedstaaten beheben soll.39 Diese EG-Richtlinie muß binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Im Unterschied zum deutschen Signaturgesetz macht die Europäische Gemeinschaft die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten nicht von einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig; bestehende einzelstaatliche Gesetze, die ein höheres Sicherheitsniveau gewähren, bleiben bestehen.40 Der erste Schritt zu einer internationale Harmonisierung bestehender Signaturverfahren ist damit vollzogen. Dennoch trägt auch die EG-Richtlinie der raschen technologischen Entwicklung und dem globalen Charakter des Internet Rechnung und ermöglicht weiterhin die Anwendung verschiedener Technologien und Dienstleistungen im Bereich der „elektronischen Signaturen“. Dieser weit gefaßte Begriff impliziert ein komplexes System digitaler Signaturen von unterschiedlichster Qualität und „unterschiedlicher rechtlicher Ausgestaltung, die von Zertifizierungsstellen mit ganz unterschiedlichen Sorgfalts- und Haftungspflichten erteilt werden.“41 Die EG-Richlinie stellt somit eine erste Weiterentwicklung des deutschen Signaturgesetzes dar. Sie enthält verbraucherfreundliche Haftungsregelungen der Zertifizierungsstellen gegenüber Dritten ebenso wie eine ausdrückliche Gleichstellung digital signierter Dokumente mit handschriftlich unterzeichneten Urkunden, nimmt durch ihren technikoffenen Ansatz jedoch weiterhin ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit in Kauf.42

2.2 Theoretische Fundierung des Verfahrens der digitalen Signatur

Theoretische Basis dieser Arbeit ist die Neue Institutionenökonomik.43 Dieser Ansatz untersucht das Entstehen und Funktionieren von Institutionen in Ökonomien und deren Wandel im Zeitablauf.44 Das Verfahren der digitalen Signatur scheint geeignet, zwischenbetriebliche Ablaufprozesse und Kommunikationswege zu verändern. Die Neue Institutionenökonomik als theoretischer Bezugsrahmen dieser Untersuchung hat das Potential, eben diese koordinativen und arbeitsteiligen Veränderungen zu erklären.45 Im folgenden werden definitorische Begriffe und Verhaltensannahmen der Neuen Institutionenökonomik im Zusammenhang mit dem Verfahren der digitalen Signatur erläutert. Schließlich erfolgt eine Darstellung der Transaktionskostentheorie und ihrer Bedeutung für den Gang der Untersuchung. Unterstützt wird dieser Ansatz durch einige Gedanken der Property Rights- Theorie.

2.2.1 Institutionen und Verhaltensannahmen der Neuen Institutionen ö konomik

Der Begriff „Institution“ ist in der Literatur nicht eindeutig bestimmt. Gesetze und Rechte gelten ebenso als verhaltensbestimmende Institutionen wie Sitten, soziale Normen und Traditionen.46 Für die vorliegende Arbeit ist deshalb eine begriffliche Abgrenzung erforderlich. Zunächst gilt das Signaturgesetz mit all seinen Handlungsfolgen als rechtliche und technische Institution für den Einsatz digitaler Signaturen. Darüber hinaus wird auch das zwischenmenschliche Handeln durch das Verfahren der digitalen Signatur determiniert. So gewinnen auch Verhaltensregeln und organisationale Strukturen institutionellen Charakter für den Einsatz digitaler Signaturen.47

Die Neue Institutionenökonomik soll in diesem Kontext individuelle Handlungsweisen beim Einsatz digitaler Signaturen erklären helfen. Diese wiederum sind abhängig von zugrunde gelegten Verhaltensannahmen.48 Dabei geht die Neue Institutionenökonomik von einer beschränkten Rationalität des Menschen aus: zwar beabsichtigt ein Mensch, rational zu handeln, doch limitierte Informationsverarbeitungskapazitäten und andere kommunikative Probleme lassen dies nur begrenzt gelingen.49 Diese Annahme impliziert die Existenz einer unsicheren oder komplexen Umwelt, welche die menschliche

Aufnahmefähigkeit überfordert.50 Eine solche Umwelt ist beim Einsatz digitaler Signaturen gegeben. Nicht für jeden Akteur sind alle technisch bedingten Unsicherheitsfaktoren abschätzbar, auch mögliche strukturelle Veränderungen im Transaktionsprozeß sind ex ante kaum exakt zu bestimmen. So erscheint die Annahme der begrenzten Rationalität für die vorliegende Untersuchung sinnvoll.

Ferner nimmt die Neue Institutionenökonomik ein nutzenmaximierendes Verhalten aller Individuen an.51 Daraus leitet sich schließlich die Annahme eines opportunistischen Verhaltenspotentials des Menschen ab.52 Dies bedeutet gerade bei der Verwendung technisch anspruchsvoller Verfahren wie dem der digitalen Signatur, daß sich Wirtschaftssubjekte strategisch eigensinnig verhalten, indem sie ihre eigenen Interessen auch unter Mißachtung bestehender rechtlicher oder sozialer Normen zum Nachteil anderer verwirklichen.53 Auf der Basis dieser Verhaltensannahmen wird im folgenden das theoretische Analyseinstrumentarium dieser Arbeit dargestellt.

2.2.2 Erkl ä rungsbeitrag des Transaktionskostenansatzes und der Property Rights Theorie

Ausgangspunkt der Transaktionskostentheorie sind zahlreiche und vielfältige Leistungs- und Austauschbeziehungen zwischen Individuen in einem arbeitsteilig organisierten Wirtschaftssystem.54 Hierbei steht nicht der Gütertausch selbst, sondern vielmehr die zeitlich und logisch vorgelagerte Übertragung von Verfügungsrechten (property rights) im Fokus des Interesses.55 Bei der Vereinbarung dieser Verfügungsrechte fallen ebenso Transaktionskosten an, wie bei der Übertragung und der Durchsetzung der property rights.56 Vornehmlich handelt es sich dabei um Informations- und Kommunikationskosten, die in verschiedenen Phasen der Transaktion anfallen.57 Der Transaktionskostenbegriff umfaßt zudem auch monetär schwer „quantifizierbare Nachteilskomponenten, wie zum Beispiel die im Rahmen der Vertagsüberwachung aufzuwendende Mühe und Zeit“.58

Kosten für die Informationssuche und -beschaffung über potentielle Transaktionspartner und deren Konditionen werden „Anbahnungskosten“ genannt.59 Bei der Einführung digitaler Signaturen entstehen diese Kosten beispielsweise durch die Suche nach geeigneten Zertifizierungsstellen und der erforderlichen technischen Komponenten. Weiter fallen Transaktionskosten an, wenn mit dem Geschäftspartner Abwicklungsmodi des Signaturverfahrens vereinbart werden müssen.60 Neben den tatsächlichen Kosten der Geschäftsabwicklung mit Hilfe der digitalen Signatur gilt es, Kontrollkosten für die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu beachten.61 So kann der Einsatz digitaler Signaturen strukturelle Veränderungen der Organisation und innerbetrieblicher Ablaufprozesse initiieren, deren Kosten ebenfalls zu den Transaktionskosten gerechnet werden. Gerade bei dem noch jungen Verfahren der digitalen Signatur können im Zeitablauf Zwänge zur Anpassung an neue technische Standards, neue Geschäftsfelder oder veränderte Austauschprozesse entstehen. Die hiermit verbundenen Kosten nennt Picot „Anpassungskosten“.62

All diese Transaktionskosten stellen ein effizientes Entscheidungskriterium zur Beurteilung einer Austauschbeziehung dar.63 Ein weiteres relevantes Beurteilungskriterium ist die Spezifität der eigens für bestimmte Transaktionen getätigten Investitionen.64 Zur Nutzung der digitalen Signatur sind vor allem Investitionen in Hard- und Softwarekomponenten notwendig, die bei Nichtanwendung des Signaturverfahrens oder bei Verfahrensänderungen ebenso verloren gingen, wie spezifisch erlerntes Fachwissen. Weiterhin sind für die Beurteilung einer Austauschbeziehung die rechtlichen, sozialen und technologischen Rahmenbedingungen ein wichtiges Kriterium.65 Diese Transaktionsatmosphäre stellt für den Einsatz des noch nicht gänzlich etablierten Verfahrens der digitalen Signatur einen kritischen Entscheidungsaspekt dar.

Entscheidend für den Austausch von Gütern und Leistungen ist nicht allein deren faktischer Besitz, sondern vielmehr der Übergang von Eigentums-, Verfügungs- und Handlungsrechten.66 Die Ausgestaltung dieser Rechte beeinflußt den Wert der Ressource und damit das Verhalten der Individuen im Transaktionsprozeß.67 Betrachtet man nun die Struktur von Handlungs- und Verfügungsrechten, so ist diejenige Verteilung der property rights am effizientesten, die in der „Summe aus Transaktionskosten und den durch negative externe Effekte verursachten Effizienz- und Wohlfahrtsverlusten“ minimal ist.68 Externe Effekte werden durch den „Property Rights Ansatz“ erklärt: sie entstehen, wenn einem Akteur nicht sämtliche Konsequenzen seines Handelns zugeordnet werden können.69 So können bei der Verwendung digitaler Signaturen beispielsweise negative externe Effekte auftreten, wenn ein Transaktionspartner in seiner Organisationsstruktur nicht auf dieses Verfahren vorbereitet ist.

Zur Analyse des Einflusses digitaler Signaturen auf den Transaktionsprozeß erscheint es daher sinnvoll, vor diesem theoretischen Hintergrund die Einflußfaktoren für den Erfolg des Signaturverfahrens darzustellen. Unternehmen werden ihre inner- und zwischenbetriebliche Aufgabenabwicklung genau dann ändern, wenn Effizienzgründe für den Einsatz digitaler Signaturen sprechen.70

2.3 Electronic Commerce als Anwendungsfeld digitaler Signaturen

Digitale Signaturen finden Anwendung und Berechtigung bei elektronisch abgewickelten Geschäften, die üblicherweise mit dem Schlagwort electronic commerce beschrieben werden. Dabei wird der Begriff electronic commerce in Wissenschaft und Praxis nicht einheitlich verwendet. Je nach Betrachtungsperspektive und Einsatzbereich umfassen gängige Definitionen häufig nur Teilbereiche einer Geschäftsabwicklung. So fokussiert sich die Betrachtung der Anwendungsfelder teilweise lediglich auf mögliche Kommunikations- und Informationsformen, den Handel oder neue Distributionsleistungen bedingt durch electronic commerce.71 Zur Untersuchung des Einflusses digitaler Signaturen auf Business-to-Business-Transaktionen bietet sich jedoch eine allgemeinere Begriffsdefinition an: unter electronic commerce versteht man grundsätzlich alle Formen elektronischer Geschäfte, die mit Hilfe einer geeigneten Kommunikationsinfrastruktur über öffentliche oder private Computernetze abgewickelt werden.72 Dabei umfaßt der Begriff electronic commerce neben Business-to-Business- und Business-to-Customer- Transaktionen auch solche Leistungen, die innerhalb eines Unternehmens transferiert werden (Intranet).73 Diese Definition bietet Raum für die Erfassung sämtlicher Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Geschäftsabwicklung, auch wenn digitale Signaturen vornehmlich für die Anwendung in öffentlichen Netzen konzipiert sind. Gerade die rasante Verbreitung öffentlicher Netze erfaßt zunehmend alle Bereiche einer Volkswirtschaft und vollbringt weitreichende wirtschaftliche und soziale Implikationen.74 So erreicht das Internet als offenes Kommunikationssystem mittlerweile rund 275 Millionen Menschen und wird deutlich schneller zum Massenmedium als zuvor Radio, TV oder Kabelfernsehen.75 Zahlreiche Studien prognostizieren weiterhin ein exorbitantes Wachstum und eine rasche technologische Weiterentwicklung digitaler Kommunikationsstrukturen und damit eine drastische Vervielfachung der über electronic commerce abgewickelten Transaktionen und Umsätze.76 So soll bis zum Jahr 2002 die Anzahl der Internetuser auf 500 Millionen weltweit ansteigen, in Deutschland wuchs die Zahl der Internetzugänge in den vergangenen sechs Monaten bereits um 25 Prozent auf ungefähr zehn

Millionen.77 Besonders der electronic commerce in Business-to-Business- Geschäften wächst proportional stärker als online getätigte Transaktionen im Business-to-Consumer-Bereich; bereits heute werden 80 Prozent aller online Umsätze in Business-to-Business- Märkten erwirtschaftet.78 Die Boston Consulting Group erwartet bis zum Jahr 2003, daß ein Viertel aller Business-to- Business-Transaktionen online umgesetzt werden: „the transaction value of B2B e-commerce done over the Internet will be more than two trillion USD“.79 Diese Studien und Statistiken verdeutlichen die Bedeutung des digitalen Signaturverfahrens speziell für das Anwendungsfeld der Business-to-Business- Transaktionen, nimmt doch der Anteil der über das Internet abgewickelten Transaktionen im Vergleich zu privaten Netzwerken überproportional zu.80

Electronic commerce verändert herkömmliche Geschäftsabwicklungsprozesse und hat weitreichenden Folgen für klassische unternehmerische Strukturen und Wertschöpfungsketten.81 So werden Informations- und Transaktionsprozesse durch electronic commerce deutlich beschleunigt, neue Märkte und Marktformen entstehen durch die weltweite Verfügbarkeit offener digitaler Kommunikations- und Datennetze und ermöglichen die Entstehung neuer Produkte und Geschäftsfelder.82 Dabei kann sich das Beziehungsgeflecht zwischen Anbieter und Nachfrager stark verändern, indem beispielsweise Wertschöpfungsprozesse des Transaktionspartners in die innerbetriebliche Informationsverarbeitung integriert werden.83 Vorstellbar ist eine derartige digital bedingte Verzahnung von Wertschöpfungsprozessen sowohl in den Bereichen von Logistik und Produktion, Vertrieb und Kundendienst, als auch in den unternehmerischen Aktivitäten der Beschaffung und Entwicklung.84 So bietet electronic commerce umfangreiche Möglichkeiten, bisherige Geschäfte auf elektronischem Weg effizienter und effektiver abzuwickeln und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die Wettbewerbsvorteile durch electronic commerce liegen daher in den Dimensionen der Kosten- und Zeitersparnis, der

Verbesserung der Leistungsqualität und der Vergrößerung des Absatzpotentiales.85 In der unternehmerischen Praxis genießt die Thematik der digitalen Geschäftsabwicklung einen entsprechend hohen Stellenwert: rund 70 Prozent der befragten Führungskräfte in Unternehmen aller Größenklassen halten electronic commerce derzeit für einen wichtigen Aspekt der strategischen Unternehmensplanung und erhoffen sich eine Realisierung der Nutzenpotentiale.86

Skeptisch stehen viele Unternehmen allerdings den Risiken digitaler Geschäftsabwicklungen gegenüber.87 Hier werden zunächst aufwendige Investitionen in technologische Infrastruktur und Organisation angeführt, die kurzfristig keine Returns-on-Investment versprechen.88 Weiterhin bestehen Sicherheitsbedenken und rechtliche Unklarheit bei der elektronischen Geschäftsabwicklung in offenen Netzen. Dabei spielen Aspekte der Abwicklung von Bezahlvorgängen eine ebenso bedeutende Rolle, wie befürchtete Mißbrauchs- und Kriminalitätsfälle im internationalen electronic commerce.89 Die langsam voranschreitende Liberalisierung und Deregulierung des europäischen Telekommunikationsmarktes, damit verbundene Unsicherheiten und hohe Kosten stellen weitere Problemfelder des electronic commerce dar.90

Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und die großen Marktpotentiale des electronic commerce implizieren Chancen und Risiken für alle Marktteilnehmer. Die vorliegende Arbeit zeigt in den folgenden Kapiteln, inwiefern digitale Signaturen geeignet sind, diesen Risiken zu begegnen und dazu beitragen, die Nutzenpotentiale auszuschöpfen. Dazu werden zunächst herkömmliche Transaktionsprozesse in Business-to-Business-Geschäften dargestellt, um schließlich durch digitale Signaturen initiierte Veränderungen zu analysieren.

3 Digitale Signaturen im Transaktionsprozeß von Business-to-Business- Märkten

3.1 Transaktionen in Business-to-Business- Märkten

Nach einer Untersuchung von Forrester Research werden derzeit rund 80 % der Online- Umsätze in Business-to-Business-Märkten erwirtschaftet; zudem sind die prognostizierten Wachstumsraten für elektronisch abgewickelte Geschäfte exorbitant.91 Online- Transaktionen gewinnen so besonders in Business-to-Business-Märkten eine immer größere Bedeutung, stellt doch die Verwendung von weniger kosten-, zeit- und personalintensiven Transaktionsverfahren ein beträchtliches Einsparungspotential dar.92

Dabei umfaßt die Betrachtung von Business-to-Business-Transaktionen alle Austauschbeziehungen zwischen Unternehmen und sonstigen Organisationen, auch staatliche Institutionen zählen hierzu.93 Kennzeichnend für Business-to- Business-Märkte ist die derivative Nachfrage: ein Nachfrager auf Business-to- Business-Märkten fungiert auf seiner Marktstufe wiederum selbst als Anbieter.94 Durch diesen mehrstufigen Charakter des Marktes ist letztlich jede Transaktion auf die Nachfragesituation der nachgelagerten Markstufe zurückzuführen.

Business-to-Business-Transaktionen sind geprägt durch den investiven oder produktiven Charakter der erbrachten Leistung.95 Präziser gliedern sich Business-to-Business-Transaktionen in verschiedene praktische Leistungsklassen: Produktionsgüter und damit verknüpfte Dienstleistungen bilden ebenso eine Gruppe von Business-to-Business-Transaktionen wie Investitionsgüter, mit denen Leistungen zur Fremdbedarfsdeckung erstellt werden.96 Weitere Leistungsklassen bilden die „sog. reinen Dienstleistungen“ und Systemtechnologien, die eine Kombination bestimmter Produkte und Dienstleistungen auf Basis einer Systemphilosophie darstellen.97

In derart komplexen und dynamischen Geschäftsfeldern entstehen Unsicherheiten und Informationsasymetrien zwischen den Marktakteuren.98 „Das bedeutet, daß sowohl Anbieter als auch Nachfrager als Transaktionspartner nur über mehr oder weniger große Kenntnisse darüber verfügen, welche Güter in welcher Qualität zu welchen Preisen und Mengen benötigt bzw. angeboten werden.“99

Diese Betrachtungsperspektive basiert auf einer informationsökonomischen Analyse der Transaktion. Die Informationsökomik erklärt entstehende Unsicherheiten durch komplexe Entscheidungsumwelten mit der begrenzten menschlichen Informationsaufnahme- und -verarbeitungskapazität; in einer zweiten Ebene werden die Unsicherheiten betrachtet, die auf bereits erwähnte

„bilaterale Informationsasymetrien zwischen den Marktbeteiligten“

zurückzuführen sind.100 Das Zustandekommen einer Business-to-Business- Transaktion ist somit davon abhängig, inwieweit es den potentiellen

Transaktionspartnern gelingt, Unsicherheiten bezüglich des Transaktionsgegenstandes mit Hilfe von Informationssuche (screening) und Informationsabgabe (signaling) abzubauen.101 Von den Transaktionspartnern aufgenommene bzw. abgegebene Informationen beziehen sich auf drei Qualitätsdimensionen der Leistungen und der Transaktionspartner:102 Sucheigenschaften (search qualities), die bereits vor oder im Verlauf einer Transaktion beurteilt werden können,

Erfahrungseigenschaften (experience qualities), die erst nach der Transaktion beurteilt werden können, Vertrauenseigenschaften (credence qualities), die weder vor noch nach der Transaktion beurteilt werden können.

Abhängig von der dominierenden Qualitätsdimension der angebotenen Leistung und Gegenleistung gestaltet sich die Informationsaufnahme von Transaktion zu Transaktion unterschiedlich schwierig.103 Hinweise zu Sucheigenschaften sind mit Unterstützung elektronischer Medien relativ leicht und kostengünstig zu beschaffen. Dagegen ist die Ermittlung von Vertrauenseigeschaften mit derartig hohen Beurteilungskosten verbunden, daß sich eine Überprüfung der zugesagten Eigenschaften vor oder nach der Transaktion gleichsam verbietet. Allerdings scheint es möglich, mit Hilfe virtueller Animationen beispielsweise die Funktion von Sicherheitsvorkehrungen bestimmter Anlagen darzustellen, die angebotene Lösung so zu visualisieren, um sie schließlich besser vermitteln zu können. Auch in diesem Beispiel ist die Qualitätsdimension der Vertrauenseigenschaft an sich jedoch nicht zu überprüfen. Somit sind Business- to-Business-Transaktionen in einigen Fällen durch extrem hohe Unsicherheiten charakterisiert, während andererseits bestehende Unsicherheiten aber auch weitgehend verringert werden können.

Wesentliches Merkmal von Business-to-Business-Transaktionen sind nach Kleinaltenkamp die Integrativität der Leistungserstellung sowie die Existenz von Geschäftsbeziehungen.104 Diese Einteilung trägt der hohen Einbindung des Nachfragers in den Leistungserstellungsprozeß des Anbieters ebenso Rechnung, wie autonom erbrachten Leistungen. Häufig werden Problemlösungen auf Business-to-Business-Märkten individuell angepaßt erstellt, so daß zwischen den Transaktionspartnern ein enger Kontakt besteht: „bei jeder Anfrage, jedem Auftrag, jedem Projekt, jeder Lieferung.“105 Unter anderem durch diesen engen Kontakt der Transaktionspartner und das entstehende Vertrauensverhältnis können sich im Zeitablauf mehr oder minder intensive Geschäftsbeziehungen entwickeln. Die Einführung elektronischer Transaktionsprozesse läßt vermuten, daß sich diese herkömmliche Entwicklungsstruktur von Geschäftsbeziehungen durch den Einsatz von online- Transaktionen verändert. Dieser Aspekt soll in der vorliegenden Untersuchung im Zusammenhang mit dem digitalen Signaturverfahren jedoch nicht vertieft werden. Vielmehr wird ein Schwerpunkt auf den Grad der Integrativität der Leistungserstellung gelegt. In dieser Dimension lassen sich standardisierte und autonom erstellte Leistungen von integrativ erbrachten Leistungen abgrenzen. Diese Ausprägungen scheinen geeignet, daran die Auswirkungen des Verfahren der digitalen Signatur auf Transaktionsprozesse im Business-to- Business-Markt aufzuzeigen. Dabei wird differenziert auf standardisierte und individuelle Transaktionsprozesse eingegangen, um anschließend die von digitalen Signaturen initiierten Veränderungen darzustellen.

3.1.1 Transaktionsprozesse bei autonom erstellten Leistungen

Leistungen, die nicht in integrativer Zusammenarbeit mit dem Nachfrager erbracht werden, nennt man autonom erstellte Leistungen. Autonome Leistungserstellungsprozesse werden von einem Anbieter weitgehend auf Grundlage seiner eigenen Dispositionen gesteuert und durchgeführt.106 Die daraus resultierenden Leistungen zeichnen sich durch ihren homogenen Charakter aus und werden auf einem breiten, anonymen Markt angeboten. Kennzeichnend ist hierbei nicht die Größe des angesprochenen Marktes oder Marktsegmentes, sondern vielmehr die Eigenschaft der Leistung: sie ist nicht einzelkundenspezifisch.107

Um eine bessere Vermarktung zu gewährleisten, wird die Homogenität der angebotenen Güter von Herstellern und Nachfragern gezielt forciert. So entstehen einheitliche Reglementierungen und Qualitätsstandards, die eine Reduzierung der kaufverhaltensrelevanten Parameter darstellen und eine Vermarktung homogener Leistungen ermöglichen.108 Märkte, auf denen derart homogene Güter gehandelt werden, sind durch eine hohe Markttransparenz bezüglich Qualität, Menge und Preis charakterisiert.109 Man spricht von sogenannten Spotm ä rkten, bei denen einzelne Transaktionen durch den anonymen Charakter des Marktes ohne Verbundwirkung auf andere, folgende Transaktionen bleiben.110 Auf diesen Märkten determinieren Börsen oder Auktionen als vorherrschende Marktformen den Transaktionsprozeß, der sich folglich entsprechend standardisiert gestaltet.

In Analogie zur Phaseneinteilung der Transaktionskostentheorie läßt sich der Transaktionsprozeß grob in eine Phase vor und eine nach dem Vertragsabschluß einteilen. Ex ante, d.h. vor Vertragsabschluß anfallende

[...]


1 vgl. Zerdick/ Picot/ Schrape (1999), S, 14

2 vgl. Hermanns/ Sauter (1999b), S. 850

3 vgl. Forrester Research (2000)

4 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 68

5 vgl. o.V. (1997), S. 3969

6 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 69

7 vgl. Hillebrand/ Büllingen (1998), S. 1

8 vgl. Zerres (1998), S. 34

9 siehe Abbildung 1: Das digitale Signaturverfahren

10 vgl. SigG § 2 Abs. 1

11 vgl. Geis (1999), S. 245

12 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 69

13 vgl. Gounalakis (1999), S. 10

14 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 69

15 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 69

16 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 69

17 vgl. Gounalakis (1999), S. 11

18 vgl. Goebel (1999), S. 272

19 vgl. Beissmann (1999), S. 143

20 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 69

21 vgl. Abbildung 2: Die Zertifizierungsinfrastruktur

22 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 70; Nach SigG § 2 Abs. 2 ist ein Zertifikat eine mit einer digitalen Signatur versehene elektronische Bestätigung über die Zuordnung eines öffentlichen Schlüssels zu einer natürlichen Person.

23 vgl. Geis (1999), S. 245

24 vgl. Gounalakis (1999), S. 14

25 vgl. SigG §13 Abs. 1; vgl. Gounalakis (1999), S. 25, der die Aufdeckungsansprüche öffentlicher Stellen nach § 13 Abs. 2 SigG für zu weit formuliert hält und eine verfahrensmäßig abgesicherte Möglichkeit zur Aufdeckung der wahren Identität fordert.

26 vgl. SigG § 4 Abs. 1 (2), Abs. 2 (1) und § 3

27 vgl. SigG § 13

28 vgl. Büllingen (1999), S. 1

29 vgl. SigV § 4 Abs. 5

30 vgl. IuKDG- Bericht (1997), III., 2.3

31 vgl. Gounalakis (1999), S. 7

32 vgl. Appel/ Tebbe (1999), S. 71

33 vgl. Hillebrand/ Büllingen (1998), S. 1

34 vgl. Gounalakis (1999), S. 20

35 vgl. Geis (1999), S. 246; vgl. Gounalakis (1999), S. 21

36 vgl. Gounalakis (1999), S. 21; vgl. ZPO § 286 Abs. 1

37 vgl. Geis (1999), S. 246; vgl. SigG § 1 Abs. 1

38 vgl. Gounalakis (1999), S. 24; vgl. Wright (2000), S. 1; vgl. SigG § 15 Abs. 2

39 vgl. EG-Richtlinie (1999), (4)

40 vgl. EG-Richtlinie (1999), Artikel 3, Abs. 1 und 2

41 vgl. Gounalakis (1999), S. 32

42 vgl. EG-Richtlinie (1999), Artikel 5 und 6; vgl. Gounalakis (1999), S. 31ff.

43 vgl. Williamson (1975)

44 vgl. Bonus/ Maselli (1997), S. 2742

45 vgl. Neuburger (1994), S. 10

46 vgl. Bonus/ Maselli (1997), S. 2742f.

47 vgl. Neuburger (1994), S. 11f., vgl. Frey (1990), S. 159ff.

48 vgl. Neuburger (1994), S. 13

49 vgl. Simon (1976), S. 28

50 vgl. Picot/ Dietl (1990), S.179

51 vgl. Furubotn/ Richter (1991), S. 4f.

52 vgl. Williamson (1985), S.47ff.

53 vgl. Picot/ Dietl (1990), S.179

54 vgl. Coase (1937), vgl. Picot/ Dietl (1990), S. 178, vgl. Neuburger (1994), S. 14

55 vgl. Picot (1982), S. 268f.

56 vgl. Tietzelt (1981), S. 211

57 vgl. Picot (1982), S. 270

58 vgl. Picot/ Dietl (1990), S. 178

59 vgl. Picot (1982), S. 270

60 vgl. Neuburger (1990), S. 15

61 vgl. Neuburger (1990), S. 15

62 vgl. Picot (1982), S. 270

63 vgl. Picot (1982), S. 271ff.

64 vgl. Picot/ Dietl (1990), S. 179

65 vgl. Picot/ Dietl (1990), S. 179

66 vgl. zu detaillierten Darstellungen: Jacob (1995), S. 142; Tietzel (1981), S. 210

67 vgl. Richter (1990), S. 574f.

68 vgl. Neuburger (1994), S. 17

69 vgl. Picot (1991), S. 145

70 vgl. Neuburger (1994), S. 18

71 vgl. zu einer umfassenden Darstellung gängiger Definitionen des Begriffes „electronic commerce“ Hermanns/ Sauter (1999a), S. 14ff.; vgl. OECD (1997), S. 6

72 vgl. Hermanns/ Sauter (1999a). S. 15

73 vgl. OECD (1997), S. 10ff.; vgl. Schuh/ Dierkes/ Friedli (1999), S. 9

74 vgl. Zerdick/ Picot/ Schrape (1999), S.136ff.; Shapiro/ Varian (1999);vgl. Hermanns/ Sauter (1999b), S. 850; vgl. Strack (1999), S. 226ff.

75 vgl. Zerdick/ Picot/ Schrape (1999), S. 143 und S. 210

76 vgl. KPMG (1999), S. 15; vgl. The Yankee Group (1999); vgl. The Boston Consulting Group (1999)

77 vgl. Computer Industry Almanac (2000)

78 vgl. Strack (1999), S. 227; vgl. The Yankee Group (1999); vgl. Forrester Research (2000); vgl. Ehret (1999), S. 8

79 vgl. The Boston Consulting Group (1999); vgl. Gartner Group (2000)

80 vgl. The Yankee Group (1999).

81 vgl. Hermanns/ Sauter (1999a), S. 14; vgl. Sauter (1999), S. 102; vgl. zum Konzept der Wertschöpfungsketten: Porter (1985), S. 37

82 vgl. Sauter (1999), S. 102; vgl. Strack (1999), S. 226

83 vgl. Krallmann (1999), S. 3; vgl. KPMG (1997), S. 3

84 vgl. Zerdick/ Picot/ Schrape (1999), S. 30ff.

85 vgl. Hermanns/ Sauter (1999b), S. 853

86 vgl. KPMG (1999), S. 9

87 vgl. KPMG (1999), S. 9

88 vgl. Hermanns/ Sauter (1999b), S. 855

89 vgl. Hermanns/ Sauter (1999a), S. 19

90 vgl. Hermanns/ Sauter (1999a), S. 19; vgl. KPMG (1999), S. 9

91 vgl. Forrester Research (2000); vgl. Schinzer (1998), S. 9

92 vgl. KPMG (1999), S. 19f.

93 vgl. Kleinaltenkamp (1994), S. 77

94 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 753

95 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 753

96 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 754

97 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 754

98 vgl. Marra (1999), S. 46

99 vgl. Kleinaltenkamp (1994), S. 78

100 vgl. Marra (1999), S. 46, vgl. Kaas (1992), S. 479

101 vgl. Kleinaltenkamp (1994), S. 78

102 vgl. Kleinaltenkamp (1994), S. 78, vgl. Darby/ Karni (1973), S. 68ff, vgl. Marra (1999), S. 46, vgl. Backhaus (1997), S. 283

103 vgl. Jacob (1995), S. 150

104 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 755

105 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 755

106 vgl. Kleinaltenkamp (1995), S. 179

107 vgl. Backhaus (1997), S. 299

108 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 757

109 vgl. Kleinaltenkamp (1997), S. 757

110 vgl. Backhaus (1997), S. 299; vgl. Kleinaltenkamp (1997); S. 757f.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Analyse des Einflusses digitaler Signaturen auf den Transaktionsprozeß im Business-to-Business-Sektor
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
2
Autor
Jahr
2000
Seiten
93
Katalognummer
V185464
ISBN (eBook)
9783656980728
ISBN (Buch)
9783867463584
Dateigröße
1015 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
analyse, einflusses, signaturen, transaktionsprozeß, business-to-business-, sektor
Arbeit zitieren
Michael Buttkus (Autor:in), 2000, Analyse des Einflusses digitaler Signaturen auf den Transaktionsprozeß im Business-to-Business-Sektor, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185464

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