Krisenmanagement der EU auf dem Balkan, im Irak und im Sudan. Die Situation nach den Terroranschlägen des 11. September 2001


Magisterarbeit, 2005

103 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Terminologische Analyse
2.1 Konflikt
2.2 Krise
2.3 Krieg
2.4 Frieden
2.5 Krisenprävention und Krisenmanagement

3 Das Krisenmanagement in den Verträgen und Beschlüssen der Europäischen Union –Entwicklung eines Systems Europäischen Krisenmanagements
3.1 EPZ und Krisenmanagement
3.2 Maastrichter Vertrag und Krisenmanagement
3.3 Petersberger Erklärung und Krisenmanagement
3.4 Amsterdamer Vertrag und Krisenmanagement
3.5 Weiterentwicklungen der GASP durch Beschlüsse des Europäischen Rates
3.6 Vertrag von Nizza und Krisenmanagement

4 Wichtige Krisenorgane der EU
4.1 Hoher Vertreter der GASP
4.2 Außenminister der Union
4.3 Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)
4.4 Das EU-Militärkomitee (EUMC)
4.5 Der EU-Militärstab (EUMS)
4.6 Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten
4.7 Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements (CIVCOM)

5 Beteiligungskriterien der EU an internationalen Interventionen

6 Fallstudie Sudan
6.1 Die Generelle Problematik des Afrikanischen Kontinents
6.2 Der Sudan in der aktuellen Statistik
6.3 Die Historische Entwicklung des Sudans - Unterwerfung durch Ägypten und das Britische Empire (Kondonium)
6.4 Unterdrückung und Polarisierung von Nord- und Südsudan
6.5 Zeit der politischen Unabhängigkeit
6.6 Erstes Interesse der Europäischen Union am Sudan
6.7 Das Unterbrechen der Beziehungen zwischen der EU und dem Sudan (0-)
6.8 Das Dialogprogramm zwischen der EU und dem Sudan
6.9 Humanitäre Hilfe, Hauptkrisenmanagement der EU im Sudan
6.9.1 Das Humanitarian Plus Programm im Sudan (000-? )
6.9.2 DAS OLS- Programm (Operation Lifeline Sudan) für den Südsudan
6.9.3 ECHO im Sudan
6.10 0 Unterschiedliches Krisenmanagement durch die Mitgliedsstaaten der EU
6.11 Strategische Krisenmanagementkonzepte der EU im Sudan
6.12 Bewertung für den Sudan

7 Fallstudie Irak
7.1 Geschichte des Iraks
7.2 Die EU im Irak Konflikt
7.3 ECHO im Irak
7.4 Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement
7.5 Das Problem der innenpolitischen Dimension für das EU-Krisenmanagement
7.6 Das Problem der außenpolitischen und regionalen Dimension für das EU Krisenmanagement
7.7 Vorgeschlagene EU- Aktionen für erfolgreiches Krisenmanagement im Irak
7.8 Bewertung für den Irak

8 Fallstudie Balkan
8.1 Geschichte des Balkans
8.2 Die Krise im Kosovo
8.3 Die Krise in Mazedonien
8.4 Der Stabilitätspakt
8.5 Das SAP Tracking Mechanism-Krisenmanagementinstrument für den Kosovo
8.6 European Union Police Mission (EUPM)
8.7 European Union Monitoring Mission (EUMM)
8.8 Operation Concordia
8.9 Bewertung der Einsätze
8.10 Bewertung für den Balkan

9 Schlussbetrachtung

10 Literaturverzeichnis

Bücherquellen

Internetquellen

Zeitschriftenquellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Verfassen einer Arbeit über das Krisenmanagement der Europäischen Union scheint angesichts der derzeitigen Weltkrisen, die zusätzlich beeinflusst wurden durch die Geschehnisse am 11. September 2001, eine recht interessante Aufgabe.

Von der Aktualität der Ereignisse abgesehen, stellt sich die Frage ziviler und friedlicher Krisenbewältigung ohnehin ständig, da ,,unser" Europa in ,,unserem" Zeitalter von sich behauptet, nach Jahrhunderten der Kriege endlich die nötige Reife zur dauerhaften Einhaltung und Sicherung des Friedens gewonnen zu haben.

Wenn heute davon die Rede ist, dem ewigen Frieden durch die Durchsetzung der Vernunft zu seinem Bestehen zu verhelfen, so denke ich, dass man sich trotz gewisser Erfolge nicht zu früh freuen sollte. Denn jener Friedenstraum, der innerhalb der Union öffentlich geträumt wird, ist schließlich keine Neuheit, sondern ein Gedanke, der die gesamte Menschheit schon seit Jahrtausenden beschäftigt und bis jetzt niemals verwirklicht werden konnte.

Genau diese Erfüllung nach Frieden scheint nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in den USA auch in weite Ferne gerückt zu sein. Denn der 11. September hat eine neue Form kriegerischer Asymmetrie hervorgerufen, indem der klassische Staatenkrieg zu einem historischen Auslaufmodell geworden zu sein scheint. Um dieser Veränderung entgegentreten zu können, ist es auch für die Europäer notwendig geworden, eine neue Form des Krisenmanagements hervorzubringen. Nicht nur um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus entgegenzuwirken, sondern auch Krisen, die sich vor der eigenen Türe abspielen, entgegenkommen zu können.

Aufgrund dessen hat die EU in den letzten Jahren ein umfassendes Konglomerat von neuen Krisenmanagementinstrumenten entwickelt, die ein angemessenes und kompetentes System für Entscheidungen in Krisengebieten hervorbringen sollen.

Doch wie wirkt das Europäische Krisenmanagement tatsächlich in der politischen Praxis? Reichen die neu entwickelten Instrumentarien der Europäischen Union aus, um Krisen zu lindern bzw. wirklich beseitigen zu können?

Sicherlich würde es den Rahmen dieser Arbeit sprengen, würden wir auf jeden individuellen Krisenherd einzeln zu sprechen kommen.[1]

Mit der Untersuchung des europäischen Krisenmanagements im Balkan/Irak/Sudan nimmt sich die Arbeit nämlich eines umfassenden und komplexen Themas an. Sie muss daher klaren inhaltlichen Beschränkungen unterliegen, denn jede Fallstudie für sich könnte Gegenstand einer eigenen Untersuchung werden. Die kurz gehaltenen Exkurse in die Konfliktgeschichte werden als zwingend für das Verständnis der verschiedenen Konfliktcharaktere und damit für das Thema im Ganzen betrachtet.

Durch Betrachtung der vielschichtigen Konfliktgeschichte des afrikanischen Kontinents wird klar, warum besonders Afrika, und somit auch der Sudan, trotz eines politischen und wirtschaftlichen Aufwärtstrends, in zahlreichen Ländern stark krisenanfällig ist. Die Kampfhandlungen in fast allen afrikanischen Konflikten verlagern sich von „klassischen“ Kriegshandlungen zwischen Armeen zu Auseinandersetzungen mit bewaffneten Gruppen, die in einem unscharfen Abgrenzungsbereich zwischen Rebellenorganisationen, tribal geprägten Verbänden und Gruppen organisierter Kriminalität anzusiedeln sind. Der übermächtige externe Einfluss, die fortschreitende wirtschaftliche Ausbeutung, politische Ungleichheit und Fehlverhalten sowie unreflektierte Globalisierungsprozesse begünstigen vor allem in Afrika die Entstehung von gewaltsamen Konflikten.

Auch der mittlere Osten stellt sich als eine Region dar, in der mehrere Krisenfaktoren komplex miteinander verflochten sind. Besonders in den zentralasiatischen Republiken der früheren Sowjetunion aber auch im Irak treffen repressive bis diktatorische Regime auf einen zunehmend radikalisierten und gewalttätig auftretenden Islamismus[2]. Eine Vielzahl von ethnischen Loyalitäten, die sich zu den neuen, seit Zusammenbruch der Sowjetunion existierenden Staatsformationen quer verhalten, hat zu einem massiven Regionalinterventionismus geführt. Dabei handelt es sich um sehr arme Staaten, in denen es gleichzeitig riesige Erdöl und Erdgasvorkommen gibt, die jedoch ungleich verteilt sind. Damit verbunden ist das Problem der Erschließung dieser Rohstoffquellen und des Transports zu den Weltmärkten, wie auch das immense Interesse westlicher Konzerne an diesen Vorkommen.

Dessen ungeachtet ist auch der Europäische Kontinent von Krisen nicht ausgeblieben. Das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung e.V. erwähnt in seinem Konfliktbarometer 2005[3], dass die Gesamtzahl der beobachteten Konflikte in Europa in den letzten Jahren sogar um zwei Krisenherde zugenommen hat. Die Zahl der gewaltsamen Konflikte in Europa erhöht sich also im Vergleich zum Vorjahr auf 8. Als ernst werden unter anderem die Krisen in der Balkanregion und in Tschetschenien bezeichnet, die als Konfliktgegenstände, Autonomie, Sezession und Territorium haben.

Hierbei handelt es sich aber nur um einige von dutzenden Konfliktgegenständen denen das Europäische Krisenmanagement ausgesetzt ist. Militärische Staatsstreiche die „demokratisch legitimierte Regierungen“ stürzen, Manipulationen der Entscheidungsträger, Bürgerkriege, ausgeschöpfte Transformationspotentiale und religiöse Konfliktlinien beweisen, dass der Schwierigkeitsgrad eines positiven Transformationszustandes durch das EU-Krisenmanagement als (sehr hoch) anzusehen ist. Oft kommen Unabhängigkeits- bzw. Sezessionsbestrebungen einzelner Gruppen, Gefährdung der unmittelbaren Lebensgrundlagen, künstliche Grenzziehungen, nachholender Nationalismus, Überbevölkerung, Migration und Urbanisierung hinzu.

Exakt diese Vielzahl kontigenter Konfliktgebilde, hat die Europäische Vertragsgeschichte maßgeblich beeinflusst. Es entstanden vertragliche Erneuerungen aus denen das Europäische Krisenmanagement aufgebaut, strukturiert und geprägt wurde. Doch der Aufbau des Europäischen Krisenmanagements, wurde sowohl oft durch wichtige politische Auseinandersetzungen hinausverzögert, als auch durch langatmige terminologische Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedstaaten. Bei diesen Differenzen ging es häufig um die Bestimmung von Begriffen wie z.B. Konflikt, Krise, Krisenprävention etc. Dabei wird bewusst, dass in der internationalen EU-Politik, mehrmals Verträge und Vereinbarungen häufig nicht zustande gekommen sind, weil einzelne Terminologien verschieden interpretiert bzw. aufgefasst wurden.

Besonders aber im Bereich der Politik muss die Notwendigkeit einer exakten Terminologie ausdrücklich deutlich werden. Verordnungen und Gesetze müssen auf eindeutig definierten Begriffen basieren und in den Formulierungen müssen die richtigen Benennungen dieser Begriffe verwendet werden, damit ein erfolgreiches Krisenmanagement entstehen kann.

Um in dieser Studie diese Art von terminologischen Fehlinterpretationen jedoch zu vermeiden, werden im ersten Kapitel diejenigen Begriffe behandelt die eng mit dem Krisenmanagement verbunden sind. Insbesondere werden die Begriffe Konflikt, Krise, Krieg und Prävention analysiert.

2 Terminologische Analyse

2.1 Konflikt

Der Begriff Konflikt geht auf das lateinische Verb „confligere“ zurück, das transitiv zusammenstoßen, zusammenschlagen, zusammenprallen und intransitiv aneinander geraten, im Streit liegend meint[4].

Der Konflikt, der als sozialer Konflikt[5]oder Verhaltenskonflikt[6]auftauchen kann, ist eine Ausdrucksform der menschlichen Aggression und stellt als integraler Bestandteil jeden menschlichen Handels, eine Grundform sozialer Beziehungen in allen Gesellschaften und Staaten dar[7].Während die Existenz von Konflikten im menschlichen Dasein nicht bestritten wird, ist die Betrachtung von Konflikten unterschiedlich. Hauptgrund dafür ist, dass der Konflikt ein komplexes, mehrdimensionales Phänomen ist.

Häufig werden Konflikte primär negativ gesehen, als Bedrohung für Mensch und Gesellschaft. In der negativen Nebenbedeutung des Begriffes wird meist das Phänomen als solches (der Gegenstand Konflikt) mit der Austragungsform (Gewalttätigkeit) gleichgesetzt oder die Beschreibung eines Konflikts mit dessen Bewertung vermischt[8]. Die vorherrschende Position in den Sozialwissenschaften ist jedoch, dass Konflikte im Allgemeinen wertneutral sind.

Entsprechend lässt sich ein Konflikt definieren als „ein sozialer Tatbestand, bei dem mindestens zwei Parteien (Einzelpersonen, Gruppen, Staaten) beteiligt sind. Die unterschiedliche, vom Ausgangspunkt her unvereinbare Ziele verfolgen (…) oder das gleiche Ziel anstreben, dass aber nur eine Partei erreichen kann(…) und/oder unterschiedliche, vom Ausgangspunkt her unvereinbare Mittel (…) zur Erreichung eines bestimmten Zieles anwenden wollen (…)[9].

Ferner wird zwischen subjektiven und objektiven Konflikten unterschieden. Bei subjektiven Konflikten werden die Interessengegensätze zumindest von einer der beteiligten Parteien wahrgenommen. Objektive Konflikte sind dagegen grundsätzlich angelegt. Sie bestehen somit objektiv, d.h. unabhängig von der Wahrnehmung der Beteiligten, z.B. der Konflikt zwischen Herrschenden und Beherrschten oder zwischen Kapital und Arbeit.

Wie bereits angeführt wurde, sind Konflikte dem menschlichen Dasein verbunden, d.h. man kann Konflikten als solchen nicht vorbeugen. Auch das Unterdrücken oder Ignorieren von Konflikten hat sich als unwirksam erwiesen, da unbearbeitete Konflikte weiter schwellen, bis sie schließlich mit umso größerer Heftigkeit ausbrechen.

Im innerstaatlichen Bereich haben vor allem demokratische Staaten eine institutionalisierte Austragung von Konflikten nach rechtlich gefassten Regeln entwickelt, beispielsweise in den wiederkehrenden Auseinandersetzungen zwischen den Tarifparteien oder bei der Erörterung unterschiedlicher politischer Standpunkte zwischen den Parteien im Parlament oder bei Wahlkämpfen. Institutionalisierten, gewaltfrei ausgetragenen Konflikten ist für einige Sozialwissenschaftler die Basis von Demokratie, der Motor des sozialen Wandels.[10]

Dagegen erfolgt bei internationalen Konflikten oder innerstaatlichen ethnischen Konflikten der Austrag häufig informell, was die Gefahr einer gewalttätigen Auseinandersetzung erheblich vergrößert. Wird in einem solchem Spannungszustand von mindestens einer Partei vereinzelt Gewalt angewendet, so wird i.A. von einer Krise gesprochen.

2.2 Krise

Der Begriff „Krise“ findet seinen Ursprung in dem griechischem „Krinein“= trennen und „Krisis“= Entscheidung, Zuspitzung, entscheidende Wendung und meint eine schwierige Situation oder Zeit, die den Höhe- und Wendepunkt einer gefährlichen Entwicklung darstellt. Der Begriff wurde sowohl im medizinischen, als auch im theologischen und juristischen Kontext angewandt[11].

Für Galen (129-199), die medizinische Autorität von der Antike bis weit in die Neuzeit des 17. Jahrhunderts hinein, war sie der beobachtbare Befund und das Urteil über zukünftigen Verlauf der Krankheit zugleich[12].

Aristoteles wandte den Begriff auch prominent für Regierungs- und Justizbeschlüsse an. In seiner „Athenaion Politeia“ bildet Aristoteles eine systematische Rückblick der Geschichte Athens und erwähnt die Athener Sozialkrise als Ergebnis ungleicher Verhältnisse zwischen den verschiedenen Bevölkerungsklassen. Hierbei handelt es sich um die erste detailliert erwähnte Sozialkrise der Menschheitsgeschichte.

Unabhängig von der antiken Quelle und ihrer Herkunft besticht bei allen Verwendungen des Begriffs Krise die Komponente der Entscheidung(snot): Es galt harte, oft lebensentscheidende Alternativen abzuwägen und unter Handlungszwängen Entscheidungen zu treffen.

Ab dem 17. Jahrhundert wurde in der französischen Sprache der Krisenbegriff zur Charakterisierung von zunächst militärischen dann auch politischen Situationen verwendet, die von den Handlungsträgern Entscheidungen bzw. konkrete Maßnahmen verlangten. Seitdem dient die Diagnose einer Krise auch als Rechtfertigung eines Eingreifens, wie umgekehrt Interessengruppen Krisen oder Scheinkrisen herbeireden, um ihre Anliegen durchzusetzen.

Im Revolutionszeitalter wurde der Begriff Krise einerseits, geschichtsphilosophisch aufgeladen, zum „Ausdruck einer neuen Zeiterfahrung, Faktor und Indikator eines epochalen Umbruchs“[13], der einmalig ist und die Qualität der Geschichte grundsätzlich verändert. Anderseits diente der Terminus jetzt auch in anderen Wissenschaften wie im alltäglichen Sprachgebrauch zunehmend zur Bezeichnung von Problemsituationen aller Art, die mit den herkömmlichen Problemlösungstechniken nicht überwunden werden konnten, sondern ein spezifisches Krisenmanagement verlangten. Speziell interessant ist das Auftauchen im Wirtschaftszusammenhang. Die Engländer benutzten „crisis“ Ende des 17. Jahrhunderts[14]als ökonomischen Begriff, da die ökonomischen und demographischen Kerndaten für weite Bereiche Europas, nachhaltige wirtschaftliche Schrumpfungsprozesse aufwiesen[15].

Ab Mitte des 19.Jahrhunderts wird der Begriff auch auf deutsch im (national) ökonomischen Zusammenhang verwendet, etwa um Kriegsfolgen zu bezeichnen oder auf agrarische Überschüsse oder Missernten – also sowohl ein Zuviel als auch ein Zuwenig – hinzuweisen.

In der einschlägigen Literatur lassen sich heutzutage mühelos zahlreiche verschiedene Begrifflichkeiten im unmittelbaren Bedeutungsumfeld des Terminus Krise finden.

Generell werden dort folgende Krisenbereiche unterschieden:

- Politische Krise
- Staatskrise
- Ökonomische Krise
- Ökologische Krise
- Bildungskrise
- Kulturkrise
- Psychologische Krise

Alle diese Krisen insbesondere im politischen, staatlichen und ökonomischen Bereich werden von folgenden Merkmalen gekennzeichnet:

- Dynamik: Eine Krise setzt eine dynamische Veränderung einer Situation voraus. Typisch für Krisen ist, dass sie sich zunächst langsam, allmählich und schleichend entwickeln, um dann schnell, quasi explosionsartig zu kulminieren. Die Dynamik hat Konsequenzen für die Strategien des Krisenmanagements: Die langsamen Phasen einer Krise – wenn man sie denn schon also solche erkennt – bieten die Chance zur gezielten Kontrolle der weiteren Entwicklung. In der schnellen Phase der Krise hat man diese Chance nicht mehr.
- Mangelnde Berechenbarkeit: Krisen sind nicht nur unerwartet und durch dynamische Prozesse gekennzeichnet, Krisenentwicklungen sind in der Regel schlecht berechenbar bzw. prognostizierbar. Das kann daher kommen, dass das Wissen über den kritischen Realitätsbereich unzureichend ist oder dass die relevanten Informationen nicht verfügbar sind.
- Bedrohungspotential: Krisen sind immer bedrohlich, wenn auch die Dimensionen der Bedrohlichkeit unterschiedlich sein können. Das reicht von der Bedrohung immaterieller Werte, über die Bedrohung materieller Werte bis hin zur direkten Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit einer großen Zahl von Menschen.

Wird wiederholt und organisiert Gewalt eingesetzt kann eine Krise über eine ernste Krise zum Krieg eskalieren.

2.3 Krieg

Der Begriff Krieg findet seinen Ursprung in den Begriffen „Kriec“= Rechtsstreit und „guerra“ latinisiert aus „werre“= verwirrte Rechtsordnung[16]. Im Mittelalter wurde mit diesem Begriff, sowohl ein gewaltsam ausgetragener Rechtsstreit (Fehde) wie auch ein Rechtsstreit vor Gericht (Prozess) begriffen. Im späten Mittelalter verschwand jedoch diese begriffliche Verbindung zwischen dem Krieg und dem Prozess und es entwickelte sich allmählich die heutige Bestimmung des Terminus.

Nach klassischem Völkerrecht bezeichnet heutzutage der Krieg „einen zwischenstaatlichen Gewaltzustand unter Abbruch der friedlichen Beziehungen[17]“. Carl von Clausewitz (1780-1831) wiederum betrachtete den Krieg als Fortsetzung der Politik, als Ultima Ratio. In seinen eigenen Worten:

„So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln[18]“.

Ihm zufolge konnten politische Ziele nur mit politischer Macht durchgesetzt werden.

In der heutigen Kriegsforschung wird Krieg als ein organisierter, bewaffneter Massenkonflikt zwischen den Streitkräften zweier Parteien definiert. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Kriegsursachenforschung AKUF unterscheidet zwischen fünf Kriegstypen[19]:

- Antiregime-Kriege: Kriege, in denen um den Sturz der Regierenden oder um die Veränderung oder den Erhalt des politischen Systems oder gar der Gesellschaftsordnung gekämpft wird.
- Autonomie- und Sezzesionskriege: Kriege, in denen um größere regionale Autonomie innerhalb des Staatsverbandes oder vom Staatsverband gekämpft wird.
- Zwischenstaatliche Kriege: Kriege, in denen sich Streitkräfte der etablierten Regierungen mindestens zweier staatlich verfasster Territorien gegenüberstehen, und zwar ohne Rücksicht auf ihren völkerrechtlichen Status.
- Dekolonisationskriege: Kriege, in denen um die Befreiung von Kolonialherrschaft gekämpft wird.
- sonstige innerstaatliche Kriege.

Liste der Kriege und bewaffneten Konflikte 2003

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unabhängig aber von der Kriegsform und der Kriegsanzahl, stellt sich die Frage, wer überhaupt die Befugnis hat Krieg zu führen. Diese Frage stellte sich schon seit der Antike.

Augustinus und die Hochscholastiker wollten den Krieg nur dann anerkennen, wenn er aus gerechten Grund (lex iusta causa) und mit rechter Absicht (intentio vecta) geführt wurde, während die Spätscholastiker seit Domingo de Soto (1484-1560) die Erfüllung dreier Voraussetzungen vorsahen: activitas causa, forma, ivris[20]. Diese Streitfrage hat sich bis zu unserem Jahrhundert vorgedrungen und eine einheitliche Lösung scheint nicht in Sicht. Unabhängig aber vom Kriegstyp und von der Frage nach einem gerechten Krieg ist während aller Kriege eins deutlich geworden, jeder Krieg ist neben dem Verlust von Infrastruktur oder Arbeitsplätzen, immer auch mit Tod und furchtbarem Leid verbunden. Daher ist die menschliche Sehnsucht nach einem Frieden, der die "Geißel der Menschheit" überwindet von jeher präsent.

2.4 Frieden

Etymologisch lässt sich Frieden assoziieren mit der römischen pax, interpretiert als kosmisches Ordnungsprinzip, sowie dem germanischen fride, interpretiert als soziales Ordnungsprinzip. Die indogermanische Wurzel „Priti-h“ bedeutet „Freude, Befriedigung“. Die Verwandtschaft zu „frei“ liegt in der Wurzel „Prai“ auch indogermanisch, für „schützen, schonen, gern haben, lieben“[21].

Nach der klassischen Völkerrechtsauslegung ist der Friede der Gegenpol des Krieges also ein Zustand indem Leben und Freiheit der Mitglieder einer Gesellschaft geschützt sind.. Für Frieden als Abwesenheit von Krieg im Sinne organisierter massenhafter Gewaltanwendung, wurde in den 70er Jahren der Begriff „negativer Frieden“ geprägt[22]. Diesem Minimalfrieden steht der „positive Frieden“ gegenüber, bei dem die Gewaltlosigkeit ergänzt wird durch soziale Gerechtigkeit[23].

Für manche Wissenschaftler ist Frieden ein Zustand von begrenzter Dauer, da die Menschliche Natur vorangetrieben durch die Kraft des stärkeren, andere Menschen als natürliche Feinde betrachtet. Diese Aussage fasst Hobbes unter dem Stichwort"Homo homini lupus"("Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf") zusammen. So befindet sich der Mensch in ständigem Krieg aller gegen alle –"bellum omnium omnes".[24]

Zufolge Hobbes kann die Transformation vom Friedenszustand in den Kriegszustand nicht verhindert werden, denn der Mensch greift zu Gewalt und List und erweist sich als das Wesen, das den anderen lebensgefährlich werden kann[25]. Hobbes Theorie findet Unterstützung durch Kants “Zum ewigen Frieden“. Den Frieden definiert Kant als das Gegenteil des Naturzustands. Im Naturzustand herrscht Krieg; dies ist zwar nicht gleichbedeutend mit ständiger Gewaltanwendung, es besteht aber jederzeit die Gefahr des Ausbruchs gewalttätiger Auseinandersetzungen. Frieden und Naturzustand sind keine tatsächlichen Zustände, sondern Ideen. Es handelt sich um Vernunftbegriffe, die nicht der erfahrbaren Welt zugehören. Der Frieden ist durch das in seiner Durchsetzung gesicherte Recht gekennzeichnet. Zwar gibt es Rechtsnormen auch im Naturzustand, der Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen kann das Recht im Naturzustand aber nicht abhelfen.

Auch der Politologe Brull sieht den Menschen als biologisches Wesen, von Natur aus anti-sozial, welches um seinen physischen Körper instand zu halten, Natur konsumieren d.h. vernichten muss.[26]Die Verhaltenspsychologie knüpft ebenfalls an dieses materialistische Menschenbild an, das die physische Körperlichkeit und Tierhaftigkeit des Menschen betont.[27]

Diesen Theorien wird Aristoteles Aussage gegenübergestellt, der den Menschen als zoon politikon d.h. politisches Tier bezeichnet. Aristoteles zufolge hat der Mensch, durch das Wort und die Sprache, die Möglichkeit das Nützliche und das Schädliche und so denn auch das Gerechte vom Ungerechten zu unterscheiden. Dieses Charakteristikum des Menschen gibt ihm auch die Facultatis Friedenszustände herbeizuführen und Konflikt- bzw. Krisensituationen von einem negativen in einen positiven Zustand zu transformieren.

Trifft Aristoteles Meinung zu, dann ist es Factum, dass das europäische Krisenmanagement, auf dass später ausführlich eingegangen wird,Sinn macht, denn wenn der Mensch als „zoon politikon“ in der Lage ist das Gerechte und das Ungerechte anzuzeigen, dann ist dieser in der Lage als Pacificator tätig zu werden. Trifft jedoch Hobbes Theorie des „Homo homini lupus“ zu, dann macht Krisenmanagement keinen Sinn, denn der Mensch ist nicht in der Lage durch das Krisenmanagement etwas zu verändern, weil sich jeder in ständigem Krieg gegen alle befindet.

Die heutige Friedensforschung unterscheidet weiterhin zwischen innerem und äußerem Frieden und zwischen stabilen und instabilen Frieden. Der innere Frieden bezeichnet die Verfasstheit innerhalb einer Gesellschaft oder eines Staates, in der oder dem sich die gesellschaftlichen Gruppen an ihre verfassungsgemäßen Rechte und Pflichten halten. Der äußere Frieden beschreibt den Zustand zwischen Gesellschaften oder Staaten, die vertragliche völkerrechtliche Vereinbarungen beachten. Sowohl beim Zustand des inneren als auch des äußeren Frieden werden Konflikte geregelt und gewaltfrei ausgetragen. In diesem Sinne ist Frieden ein Zustand idealen Konflikts[28].

Zudem unterscheiden wir noch zwischen dem instabilen und dem stabilen Frieden.

Unter instabilen Frieden versteht man zwar keine aktuellen bewaffneten Auseinandersetzungen, aber die Anwendung von Waffengewalt bleibt weiterhin bei inner- bzw. zwischenstaatlichen Konflikten als Bedrohung bestehen. Bei stabilen Frieden wiederum wird die Waffengewalt in der inner- bzw. zwischenstaatlichen Konfliktaustragung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.

Doch Frieden als Zustand ist nicht nur die Abwesenheit von Gewalt, sondern bedingt auch eine Erwartungsverlässlichkeit, dass der Friedenszustand anhält.[29]Ein Zustand hat jedoch etwas statisches, entbehrt somit einer Dynamik. Die meisten Gesellschaften und Staaten sind jedoch von sozialem Wandel geprägt und haben nichts statisches an sich. Die gleiche Dynamik muss auch für den Frieden gelten der diesen sozialen Wandel ausgleichen muss. In diesen Friedensprozessen, geht es darum in immer neuen Verhandlungen die ständigen gegensätzlichen Interessen der Parteien auszugleichen. Um dies zu erreichen wurden in der Geschichte Instrumentarien entwickelt die heute als Krisenprävention und Krisenmanagement bekannt sind.

2.5 Krisenprävention und Krisenmanagement

Unter Prävention ist allgemein die vorausschauende und zielgerichtete Verhütung der Eskalation von Konflikten und Krisen, mithin der Ausbruch von kriegerischer Gewalt zu verstehen. Volker Matthies sieht in ihr das bewusste Bemühen, gewaltträchtigen Prozessen vorzubeugen und entgegenzuwirken, bevor sie in systematische Gewaltanwendungen umgeschlagen sind[30].

Wie der Friedensbegriff ist auch der Terminus Prävention enger oder weiter gefasst. Prävention im engeren Sinn bedeutet, den Ausbruch von Gewalt, d.h. in der Regel von physischer Gewalt zu verhindern. Im weiteren Sinn zielt Prävention auf konstruktive Konfliktbearbeitung ab, z.B. die Förderung sozialer Gerechtigkeit und Demokratie, die Beachtung von Menschenrechten, die Beseitigung von Armut, die Verringerung ökologischer Gefahren, und setzt damit am Nährboden für Gewalt und Krieg an. Mit dieser engeren und weiteren Zielsetzung ist auch der Zeitraum des Einsetzens von Prävention verbunden: Je später Prävention einsetzt, desto mehr ist sie auf eine bloße Feuerwehrfunktion und akute Nothilfe begrenzt; je früher Prävention erfolgt, desto größer gestalten sich die Chancen, eine konstruktive Konfliktbearbeitung und ein gewaltfreies Konfliktverhalten zu erreichen. Damit kommt zum Ausdruck, dass Prävention, ob früh oder spät, nicht primär auf eine Lösung des Konflikts abzielt, sondern auf dessen Austragungsmodus[31].

Parallel zur Krisenprävention hat sich in der Politik der Begriff Krisenmanagement gebildet. Volker Matthies glaubt, dass in dem Moment, in dem der Konfliktaustrag gewaltsam oder gar kriegerisch wird, der Begriff des Krisenmanagements sinnvoller erscheint als dieser der Krisenprävention. Dieser kann auch dann den massiven, möglicherweise auch Machtbewussten Einsatz diplomatischer bis hin zu militärischen Mitteln bedeuten.

Als gemeinsame Ziele beider Begriffe kann festgehalten werden, das sowohl Krisenmanagement als auch Krisenprävention anhand einer geeigneten Aufbau- und einer effizienten Ablauforganisation versuchen eine effektive Vorbereitung auf nicht vorhersehbare Ereignisse vorzunehmen und das beide feste Bestandteile der Konfliktbehandlung[32]sind. Doch obwohl die Begriffe des Krisenmanagements und der Krisenpräventionen neueren Datums sind, existiert ihr Einsatz schon seit Jahrhunderten.

Die Erforschung von Krisen fand bereits vor Jahrhunderten statt und unzählige Philosophen, Politologen, Historiker, und Theologen befassten sich mit der Frage, wie und welche Mittel eingesetzt werden müssten, um den plötzlichen oft panikartigen Umschwung einer Friedenssituation in eine Kriegssituation zu verhindern.

Augustus z.B. nutzte die militärischen Machtmittel des römischen Imperiums und seine Staatskunst zur Einleitung eines Zeitalters bewusster Friedenspolitik und Krisenprävention. Im antiken Griechenland vermittelten bei Konflikten zwischen Stadtstaaten andere Städte, die mit der so genannten Schiedsgerichtsbarkeit Konflikte zwischen zweien oder mehreren Parteien zu lösen versuchten.

Diese friedliche Austragungsform, die als „Vorfahre“ des modernen Krisenmanagements betrachtet werden kann, war zwischen den griechischen Stadtstaaten sehr weit entwickelt, wenngleich der Schritt zur institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit selten getan wurde, da als Rechtsgemeinschaft nur die hellenische Welt galt[33]. Für die Entstehung der hellenischen Schiedsgerichtsbewegung, deren Verfahren sich an die Formen des innerstaatlichen Zivilprozesses anlehnte und die sich von der Mitte des 7. bis gegen Ende des 2. Jahrhunderts v. Chr. über gut ein halbes Jahrhundert erstreckte, war allerdings die Gemeinsamkeit der religiösen und kulturellen Vorstellungen mitentscheidend. Selbst die vernuftsgemäße und zunehmend säkularisierte Rechtsermittlung bedurfte der Stützung durch „Übermenschliche Wesenheiten“ durch Schwören und von Eiden auf Götter und Verfahren an einem geweihten Ort etc.[34]

Im Christlichen Mittelalter versuchte die Kirche, hauptsächlich mit dem Repräsentanten den Papst[35], die Rolle des Vermittlers und Schlichters in politischen Konflikten zu übernehmen, nachdem die „erleuchteten Vertreter“ Gottes als Schiedsrichter angerufen wurden[36]. Politische Konflikte entflammten nämlich erheblich zu dieser Zeit, da die staatliche Gewalt zergliedert wurde und vermehrte Reibungsflächen und Konfliktursachen entstanden[37].

Aber auch außerhalb des christlichen Europas gab es zahlreiche Beispiele für institutionalisierte Verfahren der friedlichen Streitbeilegung, so in China, Japan. Vergleiche verdeutlichen jedoch, dass der zivilen Streitbeilegung je nach kulturellem Kontext eine unterschiedliche Bedeutung zukam[38]. So waren westliche Verfahren von jeher eher lösungsorientiert, während Verfahren in traditionellen außereuropäischen Gesellschaften mehr auf Wiederherstellen der sozialen Harmonie und auf Versöhnung zielten[39].

Im neuzeitlichen Völkerrecht begann die Institutionalisierung der friedlichen Streitbeilegung Ende des 19. Jahrhunderts. Die Haager Friedenskonventionen von 1899 und 1907 waren die ersten Versuche, ein solches System friedlicher Streitbeilegung zu errichten. Mit der Unterzeichnung der beiden Konventionen gingen die Staaten eine Art moralische Verpflichtung ein, ihre Konflikte nicht mehr durch Kriege zu regeln, sondern sie internationalen Schlichtungskommissionen vorzulegen. Mit der Gründung des Völkerbundes nach dem Ende des Ersten Weltkrieges schritt die Institutionalisierung der internationalen Konfliktregelung weiter fort. Auch wurde der ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag errichtet.

Bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts blieb das zivile Krisenmanagement bzw. die Krisenprävention ein Verfahren zur Regelung von Konflikten zwischen Staaten. In der wissenschaftlichen Debatte wurde das Thema von daher als völkerrechtliches Metier betrachtet. Im Wesentlichen dominierten Schiedsgerichtsbarkeit, Vermittlung und Verhandlungen als Ansätze ziviler Konfliktbearbeitung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierten sich die Vereinten Nationen (VN) als wichtigste Institution ziviler Konfliktregelung im internationalen System. Erst einige Jahre danach sollte Europa durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl diejenige Fundamente bilden, aus denen sich das Europäische Krisenmanagement später herauskristallisieren sollte.

3 Das Krisenmanagement in den Verträgen und Beschlüssen der Europäischen Union –Entwicklung eines Systems Europäischen Krisenmanagements

Die Gründung des Brüsseler Paktes im Jahre 1948 stand am Anfang einer sicherheitspolitischen Kooperation in Europa[40]. Ein Meilenstein der ökonomischen Integration war die Zusammenarbeit im Bereich der Montanindustrie (EGKS), in deren Zuge erstmals supranationale Kooperationsstrukturen auf europäischer Ebene geschaffen wurden[41]. Neue Ansätze im Bereich der Sicherheitspolitik entwickelte der französische Premier Pleven 1952 mit der Idee, einer supranational ausgestalteten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sowie der Implementierung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG).

Jedoch scheiterte die Umsetzung 1954 am Widerstand der französischen Nationalversammlung. Die europäische Integration nahm dadurch Schaden. Fortan stand wieder die wirtschaftliche Dimension im Vordergrund. Die Wiederbewaffnung Deutschlands erfolgte im Rahmen der Gründung der Westeuropäischen Union als europäisches Verteidigungsbündnis im Jahre 1954. Allerdings erreichte diese bis in die Gegenwart hinein kaum eine integrative Wirkung und blieb in ihrer Bedeutung hinter der NATO zurück[42].

Neuen Plänen des französischen Außenministers Fouchet zur Außenpolitik lagen intergouvernementale Strukturen zugrunde. Doch auch dieser Ansatz einer institutionell verankerten Union mit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik scheiterte 1962. Diesmal war es die Sorge der kleinen Staaten, die durch den Intergouvernementalismus ihren Einfluss schwinden sahen.

Im Auftrag der Staats- und Regierungschefs erarbeiteten die Außenminister dann bis Ende 1970 Vorschläge für eine Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). Europa sollte darauf vorbereitet werden, mit „einer Stimme“ zu sprechen. „Regelmäßige Unterrichtungen und Konsultationen“ sollten eine bessere Verständigung der Mitgliedstaaten über die „großen Probleme der internationalen Politik“ sicherstellen.

3.1 EPZ und Krisenmanagement

Anfang der 80er Jahre wurde der Status der EPZ verbessert, indem ihr „ein fester Platz beim Prozess der politischen Einigung Westeuropas“ eingeräumt wurde. Im Gipfel von Fontainebleau (1984) wurde ebenfalls eine engere Verbindung zwischen den Außenbeziehungen der EG und der EPZ gefordert[43].

Oberstes Gebot war aber immer die außenpolitische Souveränität der Nationalstaaten, so dass die EPZ auch bei fortschreitender Entwicklung des EGSystems immer außerhalb desselben blieb. Allerdings wurde 1975 mit der Schaffung des Europäischen Rates doch eine Verbindung geschaffen, denn dieser war oberste Instanz sowohl der Europäischen Gemeinschaft als auch der EPZ.

Im Namen der EPZ konnte der Rat zu wichtigen Fragen der internationalen Politik gemeinsame Erklärungen abgeben.[44]Der wichtige, aber sensible Bereich der Sicherheitspolitik wurde allerdings von Anfang an aus dem EPZ-Bereich ausgeklammert. Schwerpunkte der Arbeit waren eher Menschenrechts- und Flüchtlingsfragen, Terrorismus, Abrüstung sowie einige regionale Konflikte der 70er/80er Jahre. Auch bemühte man sich um ein einheitliches Abstimmungsverhalten bei den Vereinten Nationen und suchte gemeinschaftlich den Dialog mit anderen Staatengruppen (z.B. 1973 mit der Arabischen Liga oder 1978 mit der Association of Southeast Asian Nations)[45].

Im Laufe der 80er Jahre jedoch wuchs unter den beteiligten Staaten der Wunsch, auch sicherheitspolitische Themen zu behandeln und die Arbeit der EPZ enger an die EG zu binden. Eine vertragliche Grundlage erhielten diese Überlegungen in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 mit der man neue Organisationsformen schaffen wollte[46].

Als operatives Instrument verfügte die EPZ über den gemeinsamen Standpunkt als „Bezugspunkt“ gemeinsamen Handelns im Bereich der Außenpolitik (Art. 30 (2) c)). Der erhoffte Reformschub jedoch blieb im Zuge der rechtlichen Verankerung der EPZ aus.

Das fehlende nötige Instrumentarium führte dazu, dass die EPZ in den zwei Großen Krisen ihrer Zeit versagte. Der so genannte Golfkrieg, der durch die irakische Invasion auf Kuwait am 2.08.1990 hervorgerufen wurde, entzweite die EG-Mitglieder in zwei Parteien[47].Der Zerfall Jugoslawiens 1989/1990 verdeutlichte ebenfalls, dass die EPZ Mitglieder aus dem Golfkrieg keine Konsequenzen gezogen hatten. Obwohl die Mitgliedstaaten versuchten die Kämpfe in Jugoslawien durch unzählige Appelle um Waffenstillstand und Friedensemissionen, Waffenausfuhrverbot und wirtschaftliche Embargos zu beenden, musste die EG 1992 auf der Londoner Konferenz ihre Alleinverantwortung auf die gemeinsame Initiative von EG und UNO übertragen. Damit gaben die EPZ Mitgliedstaaten selbst zu, dass sie nicht fähig waren, den politischen Konsens in Jugoslawien zu gewährleisten. Somit scheiterte auch das Krisenmanagement der EG in beiden Situationen, da Defizite wie die Handlungsfähigkeit der EPZ und die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten, dieses lahm legte. Die EPZ erwies sich allein als zu selektiv und wirkungslos in bestimmten Krisensituationen (Irak, Balkan oder auch Jahre zuvor mit der sowjetische Invasion in Afghanistan 1979). Man erkannte ebenfalls, dass eine glaubwürdige Einflussnahme auch vom Angebot beziehungsweise vom Entzug wirtschaftlicher und gegebenenfalls militärischer Mittel bestimmt wurde.

Neue Bedrohungen und neue Herausforderungen wie das Ende des Kalten Krieges, die Wiedervereinigung Deutschlands und die zuvor erwähnten Debakel in ExJugoslawien und dem Irak, veranlassten die Mitgliedstaaten deshalb neue Aktionsmittel wie die GASP zu entwickeln.

3.2 Maastrichter Vertrag und Krisenmanagement

1992 wurde die EPZ durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und die Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) abgelöst. Der Vertrag trat etwa zu dem Zeitpunkt in Kraft, als sich die Europäer bereits aus dem Krisenmanagement des Bosnien-Krieges zurückgezogen hatten. Der Vertrag von Maastricht sollte den Beginn einer neuen Ära mit einer europäischen außen- und sicherheitspolitischen Identität markieren.

Der Maastrichter Vertrag, der als weitgehenste Reform der Römischen Verträge (1957) gilt (Schaffung des Dreisäulenmodells) war derjenige Vertrag der Krisenmanagement und Krisenprävention zu allmählichen Zielen der europäischen Politik werden ließ. Durch diesen Vertrag wurde die Gemeinschaft von einer hauptsächlich wirtschaftlich integrierten und auf einer politischen Zusammenarbeit beruhenden Einrichtung in eine Union weiterentwickelt, die durch den neu geschaffenen EU-Vertrag auch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) schuf, aus der sich nun das Europäische Krisenmanagement entwickeln konnte.

Neben dem Zielkatalog[48]führte der EUV gegenüber der EEA im Wesentlichen drei Neuerungen ein:erstens die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen;zweitens den Verzicht auf die künstliche Trennung von Gemeinschaftspolitik und Außenpolitik;drittens die Erweiterung der GASP um eine verteidigungspolitische Dimension.

Der Vertrag von Maastricht sah ebenfalls folgende Hauptinstrumente für die GASP vor.

- Gemeinsame Standpunkte, die von den Mitgliedstaaten eine einzelstaatliche Politik verlangten, die mit dem gemeinsamen Standpunkt der Union zu einem bestimmten Thema im Einklang stand[49]. Ein Beispiel für diese Abstimmung ist der Gemeinsame Standpunkt zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Diamanten als Beitrag zur Verhütung und Beilegung von Konflikten (2001/758/GASP), der besonders auf Länder wie Liberia, Sierra Leone und Angola abzielte.
- Gemeinsame Aktionen, die operative Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP darstellten. Ein Beispiel hierfür ist die Unterstützung der palästinensischen Autonomiebehörde bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten, die von den unter ihrer Kontrolle stehenden Gebieten ausgehen (2000/298/GASP).

Obwohl in den entsprechenden Bestimmungen nicht ausdrücklich von Krisenmanagement die Rede ist, wird im Maastrichter Vertrag ein Sicherheitsverständnis deutlich, das zentrale Aspekte des Krisenmanagements einschließt. Zudem erfordert das auch in Titel I enthaltene Gebot der Kohärenz aller von der Union ergriffenen außen-, sicherheits-, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Maßnahmen eine umfassende Herangehensweise[50].

Durch den Maastrichter Vertrag wurde also erstmals eine Verantwortung der Union in allen Fragen der Sicherheit und eine verteidigungspolitische Perspektive vertraglich verankert und so eine Verfeinerung nationaler Außenpolitiken herbeigerufen.

Doch wer sich mit dem Vertrag von Maastricht den Beginn einer neuen Ära europäischer Außenpolitik erhoffte, wurde durch den Vertrag enttäuscht: „Evolution, not Revolution“ bemerkte Peterson in diesem Sinne[51], denn die GASP hatte gegenüber der EPZ wenig mehr zu bieten. Allerdings, so stellt Janning fest, verfügte sie über ein deutliches Potenzial[52]. Die Bezeichnung als gemeinsame Politik war insofern irreführend, als eine Vergemeinschaftung der GASP nicht stattgefunden sei[53]. Insgesamt interpretiert Schmuck das Ergebnis als „wenig befriedigend“[54], verursacht durch die Sorge einiger Staaten vor einem Souveränitätsverlust durch weitgehende Zugeständnisse.

Wenig später sollten diese Europäischen Ängste nach Souveränitätsverlust, durch die Petersberger Erklärung insoweit kontingentiert werden, da sich die EU zu einer neuen Art von Zusammenarbeit entschloss.

3.3 Petersberger Erklärung und Krisenmanagement

Eines der wichtigsten Etappenziele für das Krisenmanagement der EU war die Petersberger Erklärung vom 19 Juni. 1992. Auf dieser Tagung erklärten sich die Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union[55]bereit, der WEU Verbände ihrer konventionellen Streitkräfte für militärische Einsätze unter Leitung der WEU zur Verfügung zu stellen[56]. Festgelegt wurden die Arten möglicher militärischer Einsätze der WEU: Neben dem gegenseitigen Beistand in Anwendung von Artikel 5 des NATO-Vertrages und von Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union in der geänderten Fassung können die militärischen Verbände der WEU zu folgenden Aufgaben eingesetzt werden:

- humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen,
- friedenserhaltende Maßnahmen,
- Kampfgruppeneinsätze für das Krisenmanagement, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens.

Insbesondere Österreich und Irland sahen die so genannten Petersberg Aufgaben, als eine Möglichkeit die dazu führen würde, den Tätigkeitsbereich der GASP zu erweitern.[57]

Die Petersberger - Aufgaben stellen somit die Grundlage für die Entwicklung von Szenarien für den Einsatz der militärischen Komponente im Rahmen des EUKrisenmanagements dar. Sie umfassen Humanitarian and Rescue Tasks, Peacekeeping und Tasks of Comnbat Forces in Crisis Management einschließlich Peacemaking[58].

Die Militärgremien der EU leiteten daraus folgende Szenarien ab, die wiederum als Basis für die Festlegung des voraussichtlichen Kräftebedarfs dienen:

- Krisenprävention (durchaus auch mit militärischen Mitteln im Sinne präventiver Stationierung, Aufklärung, Überwachung etc.),

- Humanitäre Unterstützung[59]einschließlich Evakuierungsmaßnahmen,

Die traditionelle Friedenserhaltung fehlte ursprünglich in diesen Szenarien. Diese Einsatzart wurde als Steady State hinzugefügt. Um später die Entscheidungsstrukturen insbesondere diese des militärischen Bereiches zu vereinfachen, wurde vorgeschlagen diese Petersberg Aufgaben in den EU-Vertrag zu etablieren, was später auch mit dem Amsterdamer Vertrag geschah.

[...]


[1]Zufolge des Heidelberger Instituts für Internationale Konfliktforschung wurden im Jahr 2003 218 politische Konflikte geführt. Davon sind 14 Kriege und 21 ernste Krisen. Insgesamt werden demnach 35 Konflikte mit hohem Gewalteinsatz ausgetragen und in 45 weiteren kann der vereinzelte Einsatz von Gewalt festgestellt werden.

[2]Aus: Effektive Krisenprävention am Beispiel Zentralasiens: Was müsste und was könnte getan werden, um gefährliche Krisenentwicklungen zu begegnen? Einführung in das Expertengespräch zu Zentralasien , Arnd Henze, WDR Fernsehen- Programmgruppe Ausland ausgestrahlt am 24.11.2002

[3]Vgl. . Zugriff am 12.01.2005

[4]Vgl. Meyer Enzyklopädisches Lexikon, Band 14: Kos-Les, Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich, 1975

[5]Es handelt sich hierbei um den Interessengegensatz und den daraus folgenden Auseinandersetzungen verschiedener Intensität und Gewaltsamkeit, zwischen einzelnen Personen, Gruppen, Organisationen, Gesellschaften, Staaten, und Staatengruppen.

[6]Gemeint ist die Instiktunsicherheit, etwa bei gleichzeitiger Aktivierung sich ausschließender Tendenzen (z.B Angriff und Flucht). Diese Tendenzen können einander Überlagern oder sich abwechseln

[7]Vgl. Sachwörterbuch der Politik, Stuttgart 1986, S.491; U. Wasmuth (Hg.): Konfliktverwaltung, Berlin 1992

[8]Vgl. A. Wellmann: Konflikt; in U.Albrecht/H.Volger (Hg): Lexikon der Internationalen Politik; München 1997, S.278.

[9]Vgl. B.Meyer: Formen der Konfliktregelung: Opladen 1997, S 41f

[10]Vgl. R.Dahrendorf: Konflikt und Freiheit, München 1972, S.44f; Sachwörterbuch der Politik, S.492.

[11]. Zugriff am 13.01.2005

[12]. Zugriff am 13.01.2005

[13]am 18.01.2005

[14]Historiker nahmen dieses Jahrhundert als „Jahrhundert der Krise“ war, da es nicht nur durch eine Ballung militärischer Gewalt geprägt wurde, sondern durch vielseitige Auseinandersetzungen, verursacht durch Konflikte zwischen Frankreich den Niederlanden und England um ökonomische und militärische Vorherrschaft im atlantischen Raum.

[15]Vgl.Geofrrey Parker, Lesley M. Smith (Hrsg). The General Crisis of the Seventeenth Century, London 1976,Seite 10-12

[16]Vgl. Staatslexikon, Recht- Wirtschaft – Gesellschaft ,Dritter Band Hoffmann-Naturrecht,Verlag Herder, Freiburg ,Basel, Wien 1987

[17]Vgl. A.Verdross/B.Simma: Universelles Völkerrecht. Theorie und Praxis.3. Auflage, Berlin 1984. S.902.

[18]Vgl. Carl von Clausewitz, Vom Krieg, hrsg. von Werner Hahlweg, Bonn 1980, Nachdruck 1991 (Erstpublikation 1831/1834). S.210

[19]. Zugriff am 20.01.2005

[20]Vgl. Vgl. Staatslexikon, Recht- Wirtschaft – Gesellschaft ,Dritter Band Hoffmann-Naturrecht,Verlag Herder, Freiburg ,Basel, Wien 1987

[21]Vgl. Staatslexikon-Recht-Wirtschaft, Zweiter Band, Deutscher Caritasverbad- Hochschulen, Verlag Herder, Freiburg ,Basel, Wien 1986

[22]Vgl. In der politischen Umgangssprache hatte bisher die Definition des negativen Friedensbegriffes vorgeherrscht. Damit wurde Frieden als Abwesenheit von Krieg verstanden. Diese Formulierung wirft jedoch die Frage auf, ob bei einer Unterdrückung; bei einer Diktatur oder sonstigem Feudalsystem ebenfalls von Frieden gesprochen werden kann.

[23]Vgl.J.Galtung: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek 1975, S.32

[24]Vgl T.Hobbes: The Leviathan, 1651; Nachdruck: New York 1988, S.92 f

[25]Vgl. Otfried Hüffe, Der Mensch- ein politisches Tier? Essays zur politischen Anthropologie, Verlag Philipp Reclam Jun. Stuttgart 1992, S.68

[26]Vgl. Friedrich Gasl, Konfliktmanagement, Ein Handbuch für Führungskräfte, Beraterinnen und

Berater, 5 Auflage 1997, Verlag Paul Haupt Bern, Verlag Freies Geistesleben Stuttgart S.27

[27]Vgl. Friedrich Gasl, Konfliktmanagement, Ein Handbuch für Führungskräfte, Beraterinnen und

Berater, 5 Auflage 1997, Verlag Paul Haupt Bern, Verlag Freies Geistesleben Stuttgart S.25

[28]Vgl.R.Meyers: Die Lehre von den internationalen Beziehungen, Düsseldorf 1981, S.106

[29]Vgl. T.Hobbes The Leviathan, 1651 ; Nachdruck: New York 1988, S.92

[30]Vgl. Volker Matthies, Krisenprävention, Vorbeugen ist besser als Heilen-Leske und Budrich, Opladen 2000 S.135

[31]Vgl. Matthies: Immer wieder Krieg? Opladen 1994 S.85

[32]Dieser Terminus ist neutral und besagt nicht, ob sich die Parteien durch die Interventionen nur mit dem Konflikt abfinden oder ob sie bloß die weiteren Folgen unter Kontrolle halten wollen.

[33]Die hegemonialen Makedonen und Römer nahmen das Schiedsgerichtswesen zwar auf, zwangen es jedoch nur den hellenischen bzw. hellenistischen Staaten in ihren internen Konflikten auf, ohne sich selbst einem solchen zu unterwerfen.

[34]Vgl. Hans Waser, Das Zwischenstaatliche Schiedsgericht als Spiegel der abendländischen Geschichte, Zürich: Kommissionsverlag Beer &Co auch Patricia Schneider, Internationale Gerichtsbarkeit als Instrument friedlicher Streitbeilegung, In Demokratie, Sicherheit, Frieden durch Recht IV, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden,1.Auflage 2003, Seite 110

[35]Papst Bonifaz VIII. trat bei einem Schiedsverfahren 1298 zwischen den Königen von England und Frankreich gemäß dem Schiedsvertrag auf

[36]Ein geistlicher Schiedsrichter barg für die obsiegende Partei den Vorteil, dass er dem Schiedsspruch durch die Verhängung von Kirchenstrafen für den Fall der Nichtbefolgung indirekt Nachdruck verleihen konnte. Freilich setzte dies eine Unterwerfung der Parteien unter die Kirche voraus, was nicht immer geschah. Obligatorische Schiedsrichterfunktion konnten die Päpste nicht erlangen

[37]Vgl. Patricia Schneider, Internationale Gerichtsbarkeit als Instrument friedlicher Streitbeilegung, In Demokratie, Sicherheit, Frieden durch Recht IV, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden,1.Auflage 2003. S.62

[38]Vgl.Reychler, L., & Paffenholz, T. Peacebuilding: a field guide. London: Lynne Rienner Publ 2001.S.210

[39]Besonders in China und Japan spielte der Budhissmus dabei eine große Rolle.

[40]Vgl.Curt Gasteyger: Europa von der Spaltung zur Einigung (Schriftenreihe Band 348, hg. v.d. Bundeszentrale für politischeBildung). Bonn 1997, S. 113f.

[41]Vgl.Curt Gasteyger: Europa von der Spaltung zur Einigung (Schriftenreihe Band 348, hg. v.d. Bundeszentrale für politischeBildung). Bonn 1997, S.68.

[42]Heiko Borchert: Europas Sicherheitsarchitektur. Erfolgsfaktoren – Bestandsaufnahme – Handlungsbedarf (Nomos Universitätsschriften, Politik, Band 102). Baden-Baden 1999, S. 37f.; Gasteyger: Europa von der Spaltung zur Einigung, S. 114ff.

[43]Vgl. Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels (Hrsg). Europa von A bis Z, Taschenbuch der Europäischen Integration, Bundeszentrale für politische Bildung,8 Auflage, 2002. Seite 30-31

[44]Diese Tradition der „gemeinsamen Erklärungen“ gibt es bis heute; sie stellen die unterste Ebene der GASP-Aktivitäten dar und werden im Unionsvertrag gar nicht erwähnt. Dennoch werden durchschnittlich zwei dieser Erklärungen pro Woche veröffentlicht; sie stellen Kommentare zu allen aktuellen politischen Ereignissen des Weltgeschehens dar, ohne jedoch bestimmte Handlungen zu implizieren. Vgl. Münch: Die GASP, Opladen 1999 S. 390

[45]Heute hat der Dialog zwischen der EU und den asiatischen Staaten einen hohen Grad an Institutionalisierung erreicht, und es kommt Regelmäßig zu Expertentreffen, Ministertreffen bis hin zu bi- und multilateralen Gipfeln, an denen die Staats- und Regierungschefs aus beiden Regionen teilnehmen und daneben auch die Europäische Kommission vertreten ist.

[46]Als eine der wichtigen Neuerungen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde die EPZ erstmals in die Verträge aufgenommen und entwickelte sich damit – nach ihrer ursprünglichen Einführung als lockere politische Übereinkunft– zu einem „festen Rechtsgebäude mit entsprechender Bindewirkung. Allerdings erhielt sie kein gemeinschaftsrechtliches Fundament, sondern wurde außerhalb des EG-Systems angesiedelt.

[47]Am Anfang des Konflikts haben die Zwölf einig Maßnahmen der „civilian power“, kohärente politische Deklarationen und ökonomische Sanktionen gegen den Irak benutzt. Aber als sich im Laufe des Konflikts ergab, dass diese Maßnahmen keinen Effekt hatten und die Notwendigkeit des Einsatzes von Streitkräften ganz nahe stand, entzweiten sich die EG-Mitglieder.

[48]Zudem sind zu zählen: Die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union; die Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen; die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie die Prinzipien der der Schlussakte von Helsinki und den Zielen der Charta von Paris, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit; die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

[49]Die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union

[50]Vgl.Vertrag von Maastricht, Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages, Presse und Informationsamt der Bundesregierung, 1992

[51]Vgl. John Peterson: Introduction. The European Union as a global actor, in: Ders./Helen Sjursen (Hrsg.): A Common Foreign Policy for Europe? Competing visions of the CFSP. London 1998, S. 3-17 (14).

[52]Vgl. Janning, Josef: Außen- und Sicherheitspolitik nach Maastricht, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Amsterdam in der Analyse. Strategien für Europa. Gütersloh 1994, S. 55-69.

[53]Vgl. Otto Schmuck: Der Maastrichter Vertrag zur Europäischen Union. Fortschritt und Ausdifferenzierung der Europäischen Einigung, in: EA, Nr. 4/1992, S. 97-106 (104).

[54]Vgl. Otto Schmuck: Der Maastrichter Vertrag zur Europäischen Union. Fortschritt und Ausdifferenzierung der Europäischen Einigung, in: EA, Nr. 4/1992, S. 97-106 (104).

[55]Die WEU ging 1954 aus dem zur Verteidigung gegen Deutschland entstandenen Brüsseler Pakt hervor. Ihre Aufgaben sind primär die umfassende Beistandspflicht im Falle eines Angriffs auf Europa und die Wahrung des Friedens und der Sicherheit in Europa.

[56]Vgl. am 01.02.2005

[57]Vgl. Ralph Rotte und Tanja Sprungala (Hg) Probleme und Perspektiven der Europäischen

Sicherheits- und Verteidigungspolitik –Arbeiten zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Münster LIT 2004,S.99

[58]welche dem NATO-Terminus Peace Enforcement gleichzusetzen sind

[59]Nicht zu verwechseln mit militärischen Interventionen aus humanitären Motiven, die grundsätzlich ohne Zustimmung des/der betroffenen Staates/Staaten erfolgen und die mögliche Aufwendung von Zwangsgewalt einschließen

Ende der Leseprobe aus 103 Seiten

Details

Titel
Krisenmanagement der EU auf dem Balkan, im Irak und im Sudan. Die Situation nach den Terroranschlägen des 11. September 2001
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Note
1.7
Autor
Jahr
2005
Seiten
103
Katalognummer
V186092
ISBN (eBook)
9783668294264
ISBN (Buch)
9783869430591
Dateigröße
973 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
krisenmanagement, balkan, irak, sudan, situation, terroranschlägen, september
Arbeit zitieren
Dimitrios Afentidis (Autor:in), 2005, Krisenmanagement der EU auf dem Balkan, im Irak und im Sudan. Die Situation nach den Terroranschlägen des 11. September 2001, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186092

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