Das Spielervermögen in der Rechnungslegung des Profifußballs


Diplomarbeit, 2006

106 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Fachbereich Wirtschaft Sankt Augustin
Diplomarbeit
(Drei-Monats-Arbeit)
Zur Erlangung des Diplomgrades
Diplom-Kaufmann (FH)
in der Fachrichtung Wirtschaft
,,Das Spielervermögen in der Rechnungslegung des Profifußballs"
vorgelegt am:
15.12.2006

2
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 6
1
Die wirtschaftliche Bedeutung des Profifußballs in Deutschland
8
2
Problemstellung und Ziele der Arbeit
9
3 Gang
der
Untersuchung
12
4
Organisationen und struktureller Rahmen des Profifußballs
in Deutschland
14
4.1 Der Deutsche Fußballbund e.V.
14
4.2 Die Liga ­ Fußballverband e.V.
16
4.3 Die Deutsche Fußball Liga GmbH
17
4.4 Die Fußball-Clubs der Lizenzligen
18
5
Rechnungslegungsvorschriften für Proficlubs in Deutschland
20
5.1
Vorbemerkungen
20
5.2 Die Lizenzierungsordnung als Determinante
der Rechnungslegung
21
5.2.1 Anforderungen an die Rechnungslegung der
Fußballunternehmen
21
5.2.2 Verbandsinterne Anpassungen der handelsrechtlichen
Rechnungslegung
24

3
5.3 Betrachtung der gesetzlichen Normen mit Fokus auf
der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände
26
5.3.1 Methodik
26
5.3.2 Untersuchung der abstrakten und konkreten
Bilanzierungsfähigkeit 27
5.3.3 Das Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB und
dessen Folgen
36
5.3.4 Immaterielle Vermögensgegenstände im Rahmen des
Sonderfalls IFRS-Abschluss
38
5.4
Zusammenfassung
41
6
Die Problematik der Aktivierung des Spielervermögens als
immaterieller Vermögensgegenstand
43
6.1 Einleitende Grundgedanken und begriffliche Abgrenzungen
43
6.2 Die bestimmende Rechtsprechung bezüglich der bilanziellen
Behandlung von Spielerlaubnissen
46
6.2.1 Das BFH-Urteil vom 26.08.1992
46
6.2.2 Das EuGH-Urteil vom 15.12.1995
50
6.3
Zwischenergebnis
52
6.4 Beispielhafter Ablauf eines typischen Spielertransfers
53
6.5 Befürwortende Stimmen einer Aktivierung
54
6.6 Zweifel an der Aktivierbarkeit
60
6.6.1 Die Spielerlaubnis als konzessionsähnliches Recht
60
6.6.2 Verkehrsfähigkeit
62
6.6.3 Selbstständige Bewertbarkeit
63
6.6.4 Entgeltlicher Erwerb
64
6.7
Stellungnahme
66
6.8 Überprüfung der Aktivierbarkeit der Spielerlaubnis nach IFRS
72

4
7
Die Rechnungslegungspraxis der Proficlubs in Deutschland
75
7.1 Befragung der deutschen Bundesligisten
75
7.2 Die Spielerwerte in den Bilanzen beispielhaft gewählter
deutscher Proficlubs
76
7.3
Zusammenfassendes
Ergebnis
78
8
Exkurs: Die Bilanzierung des Spielervermögens in der
englischen Premier League
81
9 Resümee
83
Anhang
85
Literaturverzeichnis 94
Urteilsverzeichnis 103
Sonstige Quellen
104

5
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: Einordnung des DFB innerhalb der Strukturen des Profifußballs
15
Abb. 2: Mengenverteilung der Gesellschaftsformen in den
deutschen Bundesligen der Saison 2006/2007
19
Abb. 3: Mengentheoretische Hierarchiestruktur der Aktivierungskriterien
34
Abb. 4: Darstellung der am Transfer beteiligten Vertragsparteien
54
Abb. 5: Übersicht der Ergebnisse aus der Befragung der Bundesligisten
76
Abb. 6: Gesellschaftsformen der einzelnen Bundesligisten in
der Saison 06/07
85

6
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
Aufl.
Auflage
BB
Betriebs-Berater
(Zeitschrift)
BC
Bilanzbuchhalter und Controller (Zeitschrift)
BFH
Bundesfinanzhof
BL
Bundesliga
BVB
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
DB
Der
Betrieb
(Zeitschrift)
DFB
Deutscher
Fußball-Bund
DFL
Deutsche Fußball Liga GmbH
DStR
Deutsches
Steuerrecht
(Zeitschrift)
ebd.
ebenda
erw.
erweiterte
et
al.
et
alii
EuGH
Europäischer
Gerichtshof
e.V.
eingetragener
Verein
f.
folgend(e)
FAZ
Frankfurter
Allgemeine
Zeitung
FB
Finanz
Betrieb
(Zeitschrift)
ff.
fortfolgend(e)
FIFA
Fédération Internationale de Football Association
Fn.
Fußnote
FA
Football
Association
GmbH
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
GuV
Gewinn-
und
Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
h.
M.
herrschender
Meinung
HSV
Hamburger
Sport-Verein
IAS
International
Accounting
Standards

7
i.d.F.
in
der
Fassung
IFRS
International Financial Reporting Standards
FRS
Financial
Reporting
Standard
i.V.m.
in
Verbindung
mit
Kap.
Kapitel
KapG
Kapitalgesellschaft
KgaA
Kommanditgesellschaft
auf
Aktien
KG mbH aA
Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien
LO
Lizenzierungsordnung
LOS
Lizenzordnung
Spieler
LSpSt
Lizenzspielerstatut
LSt
Lizenzierungsstatut
m.
E.
meines
Erachtens
NZA
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift)
o.
Jg.
ohne
Jahrgang
PL
Premier
League
RdA
Recht der Arbeit (Zeitschrift)
RdiW
Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
RCL
Racing
Club
Lüttich
SE
Spielerlaubnis
SpuRt.
Sport und Recht (Zeitschrift)
StB
Steuerberater
UEFA
Union des Associations Européennes de Football
verb.
verbesserte
VG
Vermögensgegenstand
WG
Wirtschaftsgut
WiSt
Wissenschaftliches
Studium
(Zeitschrift)
WM
Weltmeisterschaft
WPg.
Die
Wirtschaftsprüfung
(Zeitschrift)
zit.
n.
zitiert
nach

8
1
Die wirtschaftliche Bedeutung des Profifußballs in
Deutschland
Die Fußball Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland entfachte nicht nur aus
sportlichen Gründen eine Welle der Begeisterung, die Fußballfans aus der gan-
zen Welt erreichte, sondern sorgte auch bei den Verantwortlichen der Fédérati-
on Internationale de Football Association (FIFA) und des Deutschen Fußball-
Bundes (DFB) aus finanzieller Hinsicht für Hochstimmung. Das Organisations-
komitee der WM hat einen finanziellen Überschuss von 135 Mio. erwirtschaf-
tet, wovon dem DFB nach Abzug der Steuern und einer Rückerstattung an die
FIFA noch 56,6 Mio. an Gewinn übrig bleiben.
1
Diese Zahlen belegen die
wirtschaftliche Bedeutung der Fußball-WM für Deutschland. Nach Beendigung
der WM ist in der Zwischenzeit die Bundesliga (BL)
2
wieder in den Blickpunkt
des öffentlichen Interesses gerückt. Auch die BL hat sich in ihrer 43-jährigen
Geschichte mittlerweile zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. 4 Jahre
nach der Insolvenz des Hauptgeldgebers
3
steht der Ligaverband
4
besser da
denn je.
5
Aktuell erhalten die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften des Liga-
verbandes für die Vergabe der audiovisuellen Rechte in den drei Spielzeiten
von 2006 bis 2009 rund 420 Mio. jährlich.
6
Die BL verfügt als Folge der Aus-
richtung der WM über die modernste Stadioninfrastruktur der Welt
7
und erwirt-
schaftete in der Saison 04/05 einen Gesamtumsatz in Höhe von 1,5 Milliarden
, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 19,1 % ent-
spricht.
8
Die Umsatzsteuerzahllast für das Geschäftsjahr 2004/2005 in Höhe
1
Vgl. o.V., http//:www.kicker.de, [24.10.06], Das ,,Kicker"-Magazin ist als Fachzeitschrift für den
Fußball in Deutschland anerkannt und kann daher als Quelle herangezogen werden.
2
Die Fußball-Bundesliga ist die höchste deutsche Spielklasse im Fußball. In Verbindung mit der
2. Bundesliga werden die beiden Ligen im Allgemeinen auch als Profiligen bezeichnet. Vgl. zum
Begriff der Profiligen Fn. 58.
3
Hauptgeldgeber war die Kirch Media Group, die für die Fernseh-Übertragungsrechte an den
Bundesligen 360 Mio. pro Jahr zugesichert hatte. Vgl. Kowalewsky/Schneider 2003, in: Capi-
tal, S. 39.
4
Vgl. ausführlich Kap. 4.2.
5
Vgl. Müller 2006, in: Bundesligareport 2006, http//:www.bundesliga.de, [24.10.2006], S. 39.
6
Vgl. Hackmann 2006, in: Bundesligareport 2006, http//:www.bundesliga.de, [24.10.2006], S.
14 f..
7
Vgl. ebd.
8
Vgl. Müller 2006, in: Bundesligareport 2006, http//:www.bundesliga.de, [24.10.2006], S. 40.

9
von 100 Mio. , die die 36 Fußballunternehmen
9
an die Staatskasse abführen
mussten, ist mit der der Puma AG vergleichbar.
10
Darüber hinaus sind die Ver-
eine und Kapitalgesellschaften mit über 31.000 direkt oder indirekt Beschäftig-
ten zu einem Job-Motor geworden.
11
Die genannten Fakten verdeutlichen den
wirtschaftlichen Status des Fußballs in Deutschland eindrucksvoll. Mit Zunahme
der ökonomischen Bedeutung des Berufsfußballs rücken auch immer mehr die
rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen in den Vordergrund der Diskus-
sion.
12
Mit einer dieser Fragen beschäftigt sich diese Arbeit. Eine Hinführung
zum Thema sowie dessen Eingrenzung liefert das folgende Kapitel.
2
Problemstellung und Ziele der Arbeit
Die geschilderte positive Entwicklung des Profifußballs in Deutschland wurde
unter anderem durch die am Spielbetrieb teilnehmenden Fußballunternehmen
geprägt. Seit 1998 sind neben eingetragenen Vereinen auch Kapitalgesellschaf-
ten zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesligen berechtigt.
13
Durch die
Ausgliederungen von Lizenzmannschaften der Fußballunternehmen in Kapital-
gesellschaften wurde der Kreis der bisherigen Bilanzadressaten
14
um Aktionäre
und potenzielle Investoren vergrößert.
15
Somit erfordert die Aufnahme von Ei-
gen- und Fremdkapitalgebern eine größere Transparenz der Vermögenssituati-
on im externen Rechnungswesen und eine Verbesserung der Kapitalmarktfä-
higkeit, insbesondere durch die Implementierung von Planungs- und Control-
lingsystemen
16
sowie eine stärkere Kapitalmarktkommunikation.
17
9
Die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der ersten und zweiten Bundesliga werden im Fol-
genden unabhängig von der tatsächlichen Gesellschaftsform zusammenfassend auch als ,,Fuß-
ballunternehmen", ,,Bundesligisten", ,,Clubs", ,,Lizenzvereine", ,,Vereine" oder ,,Teams" bezeich-
net.
10
Vgl. Müller 2006, in: Bundesligareport 2006, http//:www.bundesliga.de, [24.10.2006], S. 48.
11
Vgl. ebd.
12
Vgl. Neumeister 2004, S. 1.
13
Vgl. ausführlich Kap. 4.4.
14
In erster Linie Ligaverband, Steuerbehörden und Kreditinstitute.
15
Vgl. Elter/Süßmilch 2004, in: WGZ-Bank/KPMG (Hrsg.), S. 127.
16
Vgl. zum Thema ,,Controlling in Fußballunternehmen" Littkemann 2003b, in: Weber (Hrsg.), S.
219 ff.; Haas 2006; Haas/Hillebrand/Lummer 2006, in: BC, S. 137ff.
17
Vgl. Elter/Süßmilch 2004, in: WGZ-Bank/KPMG (Hrsg.), S. 127.

10
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich vorwiegend mit Fragen, die sich mit der
Darstellung der Vermögenssituation der Fußballclubs auseinandersetzen. Im
Rahmen der Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Schulden ist dabei
das so genannte Spielervermögen von erheblicher Bedeutung, da es regelmä-
ßig einen Großteil des Gesamtvermögens
18
der Vereine und Kapitalgesellschaf-
ten der Fußball-Bundesliga ausmacht
19
und somit maßgeblich das durch den
Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage be-
stimmt.
20
Hierdurch wird deutlich, dass die Einstufung eines vermeintlich aktivie-
rungsfähigen Spielervermögens als immaterielles Wirtschaftsgut für die Vereine
eine enorme bilanzpolitische Bedeutung hat. Müssten beispielsweise die Ablö-
sesummen als Anschaffungskosten für die Spieler sofort als Aufwand abgesetzt
werden, bestünde schnell die Gefahr der bilanziellen Überschuldung,
21
was
durch deren Aktivierung vermieden werden soll.
22
Die Bundesliga-Clubs werden
demnach in der Mehrzahl daran interessiert sein, ihr Spielervermögen zu bilan-
zieren. Wie bereits angesprochen ist die Abwehr der Gefahr der bilanziellen
Überschuldung
23
einer der Gründe hierfür. Auch die Stärkung der Eigenkapital-
quote und somit eine Vereinfachung der Aufnahme von Fremdkapital ist ein
Punkt, der für die Aktivierung des Spielervermögens spricht. Ferner stellt der
Posten Spielerwerte für die Bundesligavereine nahezu die einzige Möglichkeit
zur Bildung stiller Reserven dar.
24
Fraglich bleibt jedoch zunächst, was sich hin-
ter dem Begriff des Spielervermögens verbirgt, was also tatsächlich in den Bi-
lanzen der Vereine und Kapitalgesellschaften als Aktivierungsgegenstand an-
gesetzt werden darf und ob die angestrebte Bilanzierung des wertvollsten ,,Ver-
18
Der Anteil der Spielerwerte am bilanzierten Gesamtvermögen beträgt häufig mehr als 50%.
Vgl. Littkemann/Schulte/Schaarschmidt 2005, in: StuB, S. 660.
19
Vgl. Kaiser 2004, in: DB, S. 1109.
20
Vgl. Homberg/Elter/Rothenburger 2004, in: KoR, S. 250.
21
Vgl. als Beispiel hierfür die Bilanz des Hamburger Sport-Vereins im Anhang. Per 30.06.04
wies der HSV noch einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 9,5 Mio.
aus. Unter anderem durch Zuschreibungen der Position ,,Spielerwerte" konnte der HSV per
30.06.05 eine ausgeglichene Bilanz vorweisen. Auch der FC Schalke 04 konnte im Geschäfts-
jahr 2002 nur durch die einmalige Aktivierung von Spielerwerten ein ausgeglichenes Ergebnis
erzielen; Vgl. Kaiser 2004, in: DB, S. 1109.
22
Vgl. Littkemann/Schaarschmidt 2002, in: Schewe (Hrsg.), S. 86 f.
23
Die für die insolvenzrechtliche Überschuldung erforderliche rechnerische Überschuldung liegt
gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die beste-
henden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt; vgl. Kaiser 2004, in: DB, S. 1111.
24
Vgl. Littkemann 2003a, in: Dietl (Hrsg.), S. 151; vgl. hiervon abweichend: Neumeister 2004,
S. 60.

11
mögensgegenstands" der Bundesligisten mit den bestehenden Rechtsnormen
vereinbar ist. In Frage für die Bilanzierung kommen neben dem Fußballspieler
selbst zum Beispiel auch die Erlaubnis des Ligaverbandes für den jeweiligen
Verein einen bestimmten Spieler einsetzen zu können
25
oder auch die zu zah-
lende Transferentschädigung (TE) als Anschaffungskosten für den Spieler.
Durch die Mannigfaltigkeit der in der BL auftretenden Gesellschaftsformen
26
sind zur Klärung der Frage nach der Aktivierungsfähigkeit des vermeintlichen
Bilanzierungsobjektes zunächst die betreffenden Rechnungslegungsvorschrif-
ten zu bestimmen. Erst dann können die Bilanzierungsobjekte Spieler oder
Spielerlaubnis auf deren Aktivierungsfähigkeit hin überprüft werden. Eine ent-
scheidende Rolle in der Diskussion über die Bilanzierungsfähigkeit des Spieler-
vermögens spielen ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahre
1992 sowie ein Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahre
1995. Diesbezüglich ist die Frage zu klären, in wie weit das BFH-Urteil die Bi-
lanzierungspraxis in der Handelsbilanz beeinflusst und ob das Urteil seit der
Entscheidung des EuGH einer neuerlichen Überprüfung standhält. Vor diesem
Hintergrund ist das Ziel dieser Arbeit, einen breiten und systematisierten Über-
blick
27
über den aktuellen Stand in der Diskussion über die umstrittene bilanziel-
le Behandlung von Fußballspielern nach Handels- und Steuerrecht zu vermit-
teln. Dabei steht die mögliche Aktivierbarkeit von Ausgaben für neu erworbene
Fußballspieler im Fall eines Vereinswechsels im Mittelpunkt. Nach der Identifi-
kation des vermeintlichen Bilanzierungsobjektes soll letztlich auch dessen Akti-
vierungsfähigkeit geklärt werden. Auch die Bewertung des Spielervermögens ist
eine wichtige Frage im Rahmen der bilanziellen Erfassung des Humankapitals
der Fußballunternehmen. Eine Betrachtung der verschiedenen Bewertungsme-
thoden findet aufgrund ausreichend verfügbarer Literatur
28
zu diesem Thema in
dieser Arbeit jedoch nicht statt.
25
Die beschriebene Erlaubnis wird in der Praxis als Spielerlaubnis (SE) bezeichnet. Vgl. hierzu
ausführlich Kap. 6.1.
26
Vgl. ausführlich Kap. 4.4.
27
Die Frage der bilanziellen Behandlung des Spielervermögens im Jahresabschluss von Fuß-
ballunternehmen wurde bisher vergleichsweise selten und vor allem unsystematisch diskutiert.
Vgl. Neumeister 2004, S. 1.
28
Vgl. Junker 2004; Elter/Castedello 2004, in: KPMG (Hrsg.); Fischer,/Rödl/Schmid 2005, in:
FB, S. 312 ff.; Englisch/Hovemann/Pfeiffer 2005, in: Ernst & Young (Hrsg.), S. 57 ff.

12
3 Gang
der
Untersuchung
Nachdem die wirtschaftliche Bedeutung des Profifußballs hervorgehoben wurde
und die Problematik und Ziele dieser Arbeit erläutert worden sind, findet im Fol-
genden zunächst eine Vorstellung der am Fußballgeschäft in Deutschland be-
teiligten Verbände, Vereine und Gesellschaften statt. Durch die Ausführungen
erlangt der Leser einen Überblick über den strukturellen Rahmen des Profifuß-
balls in Deutschland und erkennt dessen Komplexität. Deutlich hervorgehoben
wird am Schluss des vierten Kapitels die Verschiedenartigkeit der Gesell-
schaftsformen der am Wettbewerb der beiden Bundesligen teilnehmenden
Teams.
Die sich aus dieser Diversifizierung ergebenden Rechnungslegungsvorschriften
für Proficlubs in Deutschland werden im fünften Kapitel beleuchtet. Zunächst
werden die durch den Ligaverband, als das zuständige Organ, vorgegebenen
Vorschriften dargestellt. Daran anknüpfend werden die gesetzlichen Normen
des Handelsrechts aufgezeigt. Dabei liegt der Fokus auf der Betrachtung der
Voraussetzungen, die ein Gut erfüllen muss, um als Vermögensgegenstand
(VG) in die Handelsbilanz bzw. als Wirtschaftsgut (WG) in die Steuerbilanz auf-
genommen werden zu können. Auch auf die problematische Abgrenzung der
Begriffe ,,Vermögensgegenstand" und ,,Wirtschaftsgut" wird in diesem Kapitel
eingegangen. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird wiederholt darauf hingewie-
sen, dass die Problematik der vermeintlichen Aktivierungsfähigkeit des Spieler-
vermögens eng mit dieser Begriffsabgrenzung verbunden ist. Die Diskussion
über die Aktivierungsfähigkeit des Spielervermögens knüpft an die eben ange-
sprochenen Voraussetzungen an. Am Rande des fünften Kapitels findet dar-
über hinaus eine Vorstellung der Voraussetzungen statt, die ein Vermögensge-
genstand erfüllen muss, um gem. der International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS) aktivierungsfähig zu sein.
29
29
Da die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) bislang die einzige börsennotierte Kapi-
talgesellschaft innerhalb der Bundesligen ist, wird der Betrachtung der IFRS-Rechnungslegung
in Kapitel 5.3.4 nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen. Es wird allerdings nicht gänz-
lich auf die Darstellung verzichtet, da m.E. davon auszugehen ist, dass in Zukunft weitere Bun-
desligisten den Börsengang, aufgrund eines steigenden Kapitalbedarfs, durchführen werden.

13
Zu Beginn des sechsten Kapitels wird die Spielerlaubnis (SE) als das vermeint-
liche Bilanzierungsobjekt identifiziert, das den Anteil des Spielervermögens am
Gesamtvermögen der Fußballunternehmen widerspiegeln soll. Im Anschluss
wird der Inhalt zweier Gerichtsurteile dargelegt, die als Eckpfeiler für das Ver-
ständnis der Diskussion dienen. Es wird die Frage geklärt, ob und in wie weit,
die unterschiedliche Auslegung des BFH-Urteils aus dem Jahre 1992 und die
Auswirkungen des EuGH-Entscheids von 1995 zu den verschiedenen Positio-
nen der Befürworter und Gegner einer Aktivierung der SE führen. Die vonein-
ander abweichenden Standpunkte werden ausführlich dargestellt, wodurch
gleichzeitig ein umfassender Überblick über den Meinungsstand in der Literatur
gewährleistet wird. Aus dem Vergleich der diversen Auffassungen leite ich mei-
ne Stellungnahme ab und führe diese in Kapitel 6.6 aus. Abgerundet wird die-
ses Kapitel mit der Beantwortung der Frage, ob das Spielervermögen gem.
IFRS-Vorschriften aktivierungsfähig ist.
Im siebten Kapitel wird durch die Auswertung einer Befragung der an den bei-
den Bundesligen teilnehmenden Vereinen und Kapitalgesellschaften ein unmit-
telbarer Bezug zur Praxis hergestellt. Nachdem ein allgemeiner Überblick über
die Bilanzierungspraxis der Fußballunternehmen vermittelt wurde, findet eine
genauere Betrachtung von Geschäftsberichten bzw. Bilanzen der 1. FC Köln
GmbH & Co. KGaA, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, des Hambur-
ger Sport-Vereins sowie der Hertha BSC Berlin KG mbH aA statt. In diesem
Kapitel wird die Bedeutung der Aktivierungsfähigkeit des Spielervermögens
dem Leser noch einmal deutlich vor Augen geführt. Des Weiteren lassen sich
für den Fall des gesetzlichen Verbots der Bilanzierung der SE Schlüsse ziehen,
welche im Resümee der Arbeit vertieft werden.
Durch den Exkurs des achten Kapitels wird ein Blick auf die Bilanzierungspraxis
in der englischen Premier League geworfen, die derzeit nach allgemeiner Auf-
Des Weiteren nimmt die Bedeutung der IFRS als allgemein akzeptierte Standards der internati-
onalen Rechnungslegung immer mehr zu.

14
fassung als spiel- und erlösstärkste
30
Fußballliga der Welt gilt. Den Abschluss
der Arbeit bildet das Resümee, in welchem die Zielerfüllung der Arbeit hinter-
fragt und ein knapper Ausblick in die Zukunft des Profifußballs geworfen wird.
4
Organisationen und der strukturelle Rahmen des Profi-
fußballs in Deutschland
4.1
Der Deutsche Fußball-Bund
Am 8. September 2006 nahm Dr. Theo Zwanziger die Wahl zum Amt des Prä-
sidenten des DFB auf einem außerordentlichen DFB-Bundestag an.
31
Damit
leitet er nun die Geschicke eines Bundes, in dem ca. 27.000 Vereine und rund
6,3 Mio. Menschen organisiert sind.
32
Die Hauptaufgaben des DFB, der ein ein-
getragener Verein gem. §§ 21 ff. BGB ist,
33
liegen gem. § 4 der DFB-Satzung
in der Entwicklung und Förderung des Fußballsports, der Vertretung des deut-
schen Fußballsports im In- und Ausland sowie der Organisation des Spielbe-
triebes der Amateurligen.
34
Der DFB ist gem. § 1 seiner Satzung die Vereini-
gung der Landes- und Regionalverbände sowie des Liga-Fußballverbandes
35
,
in denen Fußballsport betrieben wird.
36
Selber ist der DFB sowohl eines der
größten Mitglieder des Fußball-Weltverbandes FIFA,
37
als auch Mitglied im eu-
ropäischen Fußballverband Union des Associations Européennes de Football
(UEFA).
38
Die Verbandsstrukturen verdeutlicht Abbildung 1 auf Seite 15.
Die bereits in der Einleitung erwähnte zunehmende finanzielle Bedeutung und
Professionalisierung des Fußballsports machten auch eine Modernisierung der
30
Die englischen Lizenzvereine erwirtschafteten in der Saison 2004/2005 Umsätze in Höhe von
ca. 2 Milliarden , Vgl. Deloitte (Hrsg.), Highlights of the Annual Review of Football Finance, S.
1., http//:www.deloitte.com, [14.11.06].
31
Vgl. Zorn, in: FAZ, S. 28, [11.09.2006].
32
Vgl. DFB, Eigenprofil, http://www.dfb.de, [26.10.06].
33
Vgl. §§ 21 ff. BGB.
34
Vgl. § 4 DFB-Satzung, http://www.dfb.de, [26.10.06].
35
Vgl. zum Liga-Fußballverband e.V. die Ausführungen in Kapitel 4.2.
36
Vgl. § 1 DFB-Satzung, http://www.dfb.de, [26.10.06].
37
Vgl. Groll/Schlösser/Schulte 2001, S. 16.
38
Vgl. Swieter 2002, S. 25.

15
Verbandsstrukturen notwendig. Die 36 Lizenzvereine der 1. und 2. Bundesliga
beanspruchten eine selbstständige Verwaltung losgelöst vom Amateurfußball,
um ihre Interessen innerhalb des DFB besser vertreten zu können, das Image
der Bundesliga im internationalen Ligenwettbewerb zu schärfen und vor allem
um die Erlöse aus der Vermarktung und Verwertung der Medienrechte für die
Meisterschaftsspiele zu maximieren.
39
Seitdem die Umstrukturierung des deutschen Fußballs am 1.07.2001 vollzogen
wurde
40
, hat der DFB die Organisation der beiden Bundesligen einem neu ge-
gründeten Organ, dem Liga-Fußballverband e.V., übertragen. Der Aufbau und
die Aufgaben des Liga-Fußballverband e.V. werden im folgenden Kapitel erläu-
tert.
Abb. 1.: Einordnung des DFB innerhalb der Strukturen des Profifußballs
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Brast/Stübinger 2002, in: Sche-
we/Littkemann (Hrsg.), S. 25
39
Vgl. Müller 2003a, in: BFuP, S.558 f.
40
Vgl. zu den vor der Umstrukturierung herrschenden verbandsrechtlichen Strukturen des deut-
schen Profifußballs ausführlich Trommer 1999, S. 26-37.
FIFA
UEFA
Deutscher Fußball-Bund e.V.
Amateurverbände
Liga-Fußballverband e.V.
Vereine der 1. BL
Vereine der 2. BL
Vereine der 3. BL (ab der
Saison 2008/2009)
Deutsche Fußball Liga GmbH

16
4.2
Die Liga-Fußballverband e.V.
Wie in Abbildung 1 ersichtlich, ist der Liga-Fußballverband e.V. neben dem
Amateurbereich die zweite Säule unter dem Dach des DFB. Der Liga-
Fußballverband e.V., der geläufig als Ligaverband bezeichnet wird, ist der Zu-
sammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußball-
Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga.
41
Als Mitglied des DFB erkennt er
dessen Statuten an.
42
Hauptaufgabe des Ligaverbandes ist die Organisation
und Durchführung der Bundesliga und der 2. Bundesliga
43
und ab der Saison
2008/2009 einer dann neu gegründeten 3. Bundesliga.
44
Im Rahmen der Orga-
nisation der beiden höchsten deutschen Fußballklassen vergibt der Ligaver-
band Lizenzen
45
an Vereine und Spieler. Hierzu bestimmt der Ligaverband
sportliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Kriterien, die von
den Sportlern und Vereinen zu erfüllen sind, um eine Lizenz durch den Ligaver-
band zu erhalten und somit am Spielbetrieb teilnehmen zu dürfen.
46
Vor allem
auf die zu erfüllenden wirtschaftlichen Kriterien wird in Kapitel 5.2 dieser Arbeit
noch eingegangen.
In Kapitel 4.1 wurde angesprochen, dass die Profivereine zur Durchsetzung ih-
rer Rechte mehr Autonomie einforderten. Durch die Gründung des Ligaverban-
des im Jahre 2001 sind die angesprochene Unabhängigkeit und der Einfluss
der Vereine auf die Durchführung der Lizenzligen größer geworden.
47
Dies er-
gibt sich aus der Zusammensetzung der Mitgliederversammlung des Ligaver-
bandes.
48
Gemäß § 7 Nr. 2 der Satzung sind ausschließlich die Vereine der BL
und der 2. BL ordentliche Mitglieder.
49
Der Vorstand setzt sich aus jeweils drei
Vertretern der ersten und zweiten BL, sowie dem Ligapräsidenten aus der BL
und dem Vizepräsidenten aus der 2. BL zusammen. Geschäftsführer des Liga-
41
Vgl. Präambel der Satzung des Ligaverbandes, http//:www.bundesliga.de, [27.10.06].
42
Vgl. § 3 Nr. 1, ebd.
43
Vgl. § 4, ebd.
44
Vgl. zur Einführung einer eingleisigen dritten Liga: o. V., www.kicker.de, [28.10.06].
45
Vgl. zum Zweck und der Praxis der Lizenzvergabe ausführlich: Reimann 2003.
46
Vgl. Littkemann/Brast/Stübinger 2003, in: WiSt, S. 416.
47
Vgl. Brast/Stübinger 2002, in: Schewe/Littkemann (Hrsg.), S. 25.
48
Vgl. ebd.
49
Vgl. § 7 der Satzung des Ligaverbandes, http//:www.bundesliga.de, [27.10.06].

17
verbandes ist die Deutsche Fußball Liga GmbH, welche im folgenden Kapitel
vorgestellt wird.
4.3
Die Deutsche Fußball Liga GmbH
Der Ligaverband hat zur Durchführung seines operativen Geschäfts die Deut-
sche Fußball Liga GmbH (DFL) gegründet.
50
Der Ligaverband ist der einzige
Gesellschafter der DFL.
51
Gemäß § 2 der Satzung der DFL sind ihre Hauptauf-
gaben die Leitung und Durchführung des Spielbetriebs der Lizenzligen sowie
die exklusive Vermarktung der Rechte an diesen Ligen.
52
Dazu gehören unter
anderem die Übertragungsrechte im Fernsehen und im Hörfunk oder die Ver-
marktung des Logos der Bundesliga. Der Aufsichtsrat der DFL besteht aus bis
zu acht Personen und wird durch den jeweiligen Vorstand des Ligaverbandes
gebildet.
53
Die Geschäfte des Ligaverbandes wiederum werden durch die DFL
geführt. Daran lässt sich die enge Verflechtung von Ligaverband und DFL er-
kennen. Nicht zuletzt durch diese Verbindung haben die Vereine der Bundesli-
gen seit der Strukturreform an Macht gewonnen.
54
Die Entscheidungsträger
sind seit der Reform direkt mit der Kontrolle rund um die Rechtsgeschäfte der
Ligen betraut.
55
Jedoch ist dieser Machtgewinn der Vereine zum einen durch
die Anerkennung der Statuten des DFB in den jeweiligen Satzungen des Liga-
verbandes und der DFL begrenzt. Zum anderen besteht ein Grundlagenver-
trag
56
zwischen dem DFB und dem Ligaverband, der die enge Verzahnung und
Zusammenarbeit zwischen dem DFB auf der einen Seite und dem Ligaverband
und der DFL auf der anderen Seite dokumentiert.
57
50
Vgl. Holzhäuser 2004, in: SpuRt, S. 145.
51
Vgl. ebd.
52
Vgl. § 2 DFL-Satzung, http://www.bundesliga.de, [27.10.06].
53
Vgl. § 7, ebd.
54
Vgl. Littkemann/Brast/Stübinger 2003, in: WiSt, S. 416.
55
Vgl. ebd.
56
Vgl. DFB, Grundlagenvertrag, http://www.dfb.de, [12.10.06].
57
Vgl. zum Verhältnis zwischen der Liga und dem DFB ausführlich: Holzhäuser 2004, in:
SpuRt, S. 146.

18
Nach der Einordnung des DFB innerhalb der Strukturen des Profifußballs und
der Schilderung der verbandsrechtlichen Beziehungen der einzelnen Elemente
zueinander werden im Folgenden die Rechtsformen der Bundesligaclubs vor-
gestellt. Damit soll zunächst ein Überblick über die Gewichtung der unterschied-
lichen Rechtsformen innerhalb der Bundesligen geschaffen werden. Aus den
auftretenden unterschiedlichen Rechtsformen können anschließend die
zugrunde liegenden Rechtsnormen abgeleitet werden.
4.4
Die Fußball-Clubs der Lizenzligen
Von den rund 27.000 Fußballvereinen tragen in der 1. BL achtzehn Mannschaf-
ten den Wettbewerb um die deutsche Fußballmeisterschaft aus. Achtzehn wei-
tere Mannschaften kämpfen in der 2. Bundesliga um den Aufstieg in die Bun-
desliga. Die Vereine der beiden Profiligen
58
müssen jedoch, wie bereits er-
wähnt, unter anderem organisatorische Kriterien erfüllen, um die Lizenz zu er-
halten. Erst mit der Lizenzerteilung durch den Ligaverband ist die jeweilige
Mannschaft zur Teilnahme berechtigt. Zur Regelung der Erteilung der Lizenz
hat der Ligaverband eine Lizenzierungsordnung (LO) erlassen.
59
In § 4 der LO
sind die rechtlichen Kriterien genannt, die zur Teilnahme an den Bundesligen
erfüllt werden müssen. Bis ins Jahr 1998 war ausschließlich gemeinnützigen
Vereinen die Teilnahme an den Bundesligen durch den DFB gestattet.
60
Die
Anforderungen des modernen Fußballs und die Steigerung der Umsatzvolumi-
na führten bei den Vereinsverantwortlichen und den Funktionären des DFB je-
doch zur Erkenntnis, dass die Rechtskonstruktion des eingetragenen Vereins
61
für die Bundesligisten nicht mehr zeitgemäß sei.
62
So ließen sich in den Verei-
nen mit hohen Umsätzen und großem Kapitalbedarf die Aufgaben nicht mehr
58
Die Bundesliga und die 2. Bundesliga werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Profiligen
bezeichnet. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass heutzutage bereits unterklassige Ligen, wie
die Regional- und Oberliga, bereits die Kriterien, die mit dem Profitum in Verbindung gebracht
werden, erfüllen. Die angesprochenen Kriterien sind u. a. die hohen Spielergehälter, neben dem
Fußballtraining keine Ausübung eines Berufs oder eine professionelle sportärztliche Betreuung.
59
Vgl. Littkemann/Brast/Stübinger 2003, in: WiSt, S. 416.
60
Vgl. Swieter 2002, S. 26.
61
Die Rechtsform des eingetragenen Vereins ist im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften
auf den nichtwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeschnitten.
62
Vgl. Swieter 2002, S. 26.

19
ausschließlich durch die, für den eingetragenen Verein, typischen ehrenamtli-
chen Tätigkeiten erledigen. Des Weiteren verhinderte die Rechtsform des ein-
getragenen Vereins die Aufnahme von Krediten durch innovative Finanzie-
rungsformen.
63
Auf dem DFB-Bundestag vom 24.10.1998 wurde daher Kapital-
gesellschaften die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesligen gestattet.
64
Demnach kommen als mögliche Rechtsformen grundsätzlich gem. § 16c der
Satzung des DFB bzw. § 8 der Satzung des Ligaverbandes als Rechtsform die
Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), neben der nach wie vor
zulässigen Rechtsform des eingetragenen Vereins, in Betracht.
65
In den ge-
nannten Paragraphen werden weitere Erfordernisse an die Organisationsstruk-
tur der Kapitalgesellschaften gestellt, die an dieser Stelle jedoch nicht von Re-
levanz sind. Die aktuellen Rechtsformen der Bundesligisten in der Saison
2006/2007 zeigt Abbildung 2. Es wird ersichtlich, dass neben 22 eingetragenen
Vereinen mittlerweile bereits 14 Kapitalgesellschaften in den Formen der AG,
GmbH, GmbH & Co. KGaA und KG mbH aA in den Bundesligen auftreten.
66
1
2
3
4
4
8
14
0
2
4
6
8
10
12
14
16
BL
2. BL
KG mbH aA
AG
GmbH
GmbH & Co. KGaA
e.V.
Abb. 2: Mengenverteilung der Gesellschaftsformen in den deutschen Bundesli-
gen der Saison 2006/2007
Quelle: Eigene Darstellung, Daten von http://www.bundesliga.de, [27.10.06]
63
Vgl. Feddersen/ Maennig 2003, S. 119; Vgl. zu modernen und alternativen Finanzierungsfor-
men für Fußballunternehmen: Schulze 2000, in: GoingPublic, S. 58 f.; Kern/Haas/Dworak 2002,
in: Galli (Hrsg.), S. 395 ff.; Rosenthal 2004, in: GoingPublic, S. 57 f.
64
Vgl. Swieter 2002, S. 26.
65
Vgl. Brast/Stübinger 2002, in: Schewe/Littkemann (Hrsg.), S. 27.
66
Vgl. zur exaten Zuordnung der Rechtsformen zu den einzelnen Clubs Abb. 6 im Anhang.

20
5
Rechnungslegungsvorschriften für Proficlubs in Deutsch-
land
5.1 Vorbemerkungen
In Kapitel 4.4 wurde dargestellt, dass in den Bundesligen neben Kapitalgesell-
schaften in den Formen der AG, GmbH und KGaA nach wie vor die eingetrage-
nen Vereine das Erscheinungsbild prägen. Diverse Rechtsnormen haben für
diese unterschiedlichen Rechtsformen Relevanz. Um zur eigentlichen Proble-
matik dieser Arbeit zu gelangen, ist die Frage zu klären, an welche Rechtsnor-
men die Fußballunternehmen gebunden sind. Die Rechtsnormen bilden die
Grundlage der späteren Diskussion bezüglich der Bilanzierungsfähigkeit des
Spielervermögens. Dabei muss die Rolle der Spielerlaubnis im Zusammenhang
mit dem vermeintlichen Bilanzierungsobjekt noch beleuchtet werden. Die Spiel-
erlaubnis wird in Kapitel 6.1 näher vorgestellt.
Kapitalgesellschaften sind gem. § 264 i.V.m. § 242 HGB zur Aufstellung eines
Jahresabschlusses verpflichtet.
67
Soweit die Fußballunternehmen börsennotiert
sind, unterliegen sie darüber hinaus ab dem Bilanzstichtag 30.06.2006, begin-
nend mit dem Geschäftsjahr 01.07.2005 bis 30.06.2006, der IFRS-
Rechnungslegung.
68
Da die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) bis-
lang die einzige börsennotierte Kapitalgesellschaft innerhalb der Bundesligen
ist, findet die Betrachtung der IFRS-Rechnungslegung in Kapitel 5.3.4 nur am
Rande statt.
Die sich aus den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften ergebenden Bilan-
zierungspflichten bzw. -verbote werden ausführlich in Kapitel 5.3 erörtert. Dabei
liegt das Hauptaugenmerk auf der Bilanzierung immaterieller Vermögensge-
genstände, da sich das Spielervermögen hierunter subsumieren lässt. Auch
hierauf wird im weiteren Verlauf der Arbeit noch dezidiert eingegangen. Für die
in den Bundesligen auftretenden Kapitalgesellschaften bildet das Handelsge-
67
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele 2003, S. 38.
68
Vgl. Hoffmann 2006, in: BC, S. 129.

21
setzbuch kraft Rechtsform die Rechtsgrundlage der Rechnungslegung und da-
mit auch für die Bilanzierung. Fraglich ist jedoch, welche Vorschriften für die
Rechnungslegung der eingetragenen Vereine existieren. Dazu ist festzuhalten,
dass für nichtwirtschaftliche gemeinnützige Vereine
69
kein Sonderrecht, wie et-
wa das HGB für die Kapitalgesellschaften, besteht und die gesetzlichen Vor-
schriften für eingetragene Vereine nicht auf externe Rechnungslegung, Prüfung
und Publizität hin ausgerichtet sind.
70
Wie bereits angesprochen existiert als
Ergänzung zu den gültigen Rechtsnormen des Gesetzgebers eine Lizenzie-
rungsordnung des Ligaverbandes, die sich auch mit der Rechnungslegungs-
pflicht der eingetragenen Vereine auseinandersetzt. Mit der LO des Ligaver-
bandes beschäftigt sich das folgende Kapitel 5.2.
5.2
Die Lizenzierungsordnung als Determinante der Rechnungslegung
5.2.1 Anforderungen an die Rechnungslegung der Fußballunternehmen
Für die Rechtsform des eingetragenen Vereins besteht in Deutschland kein
Sonderrecht, das die Rechnungslegung regelt. Lediglich zivilrechtlich sind die
Vorschriften der §§ 664-670 BGB zu beachten.
71
Danach hat der Vorstand Aus-
kunft zu erteilen und nach seiner Amtszeit Rechenschaft abzulegen. § 259 BGB
verlangt vom Vorstand eine Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben,
welche er genau genommen erst nach seiner Amtszeit erstellen müsste.
72
Nach
h. M. besteht jedoch die Pflicht zu einer periodischen Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung.
73
Sollte der Verein als Kaufmann tätig oder Eigentümer eines Unter-
nehmens sein, welches am Markt tätig ist, könnten sich auch aus dem Handels-
recht Vorschriften zur Rechnungslegung ergeben. Dieser Gedanke wird hier
69
Vgl. zur Unterscheidung von wirtschaftlichem und nicht-wirtschaftlichem Verein und zu den
Rechtsgrundlagen von eingetragenen Vereinen im Allgemeinen: Littkemann/Sunderdiek 2005,
in: BBK, S. 993 ff.
70
Vgl. Galli 1998, S. 268.
71
Vgl. Littkemann/Sunderdiek 1999, in: BBK, S. 999.
72
Vgl. ebd.
73
Vgl. ebd.
Ende der Leseprobe aus 106 Seiten

Details

Titel
Das Spielervermögen in der Rechnungslegung des Profifußballs
Hochschule
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Note
1.3
Autor
Jahr
2006
Seiten
106
Katalognummer
V186272
ISBN (eBook)
9783869438115
ISBN (Buch)
9783869430997
Dateigröße
5371 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
spielervermögen, rechnungslegung, profifussballs
Arbeit zitieren
Christian Jäger (Autor:in), 2006, Das Spielervermögen in der Rechnungslegung des Profifußballs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186272

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