Psychotherapeuten als Opfer von Stalking


Diplomarbeit, 2009

160 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Zusammenfassung

I. Einleitung

THEORETISCHER HINTERGRUND
II. Stalking (Überblick über allgemeine Aspekte)
1. Definitionsproblem
1.1. Klinische Definitionen
1.2. Juristische Definition
2. Opfer
3. Stalker
3.1. Motive
3.2. Verhaltensweisen
3.3. Psychisches Funktionsniveau und psychiatrische Auffälligkeiten
4. Folgen für die Opfer
III. Therapeuten als Opfer von Stalking
1. Grenzen und ethische Richtlinien einer Psychotherapie
2. Bisherige Studien
2.1. Ziele der Untersuchungen
2.2. Untersuchungsgegenstände
3. Therapeuten
3.1. Sicherheitssorgen
4. Stalker
4.1. Motive
4.1.1. Fallbeispiele
4.2. Arten von Grenzüberschreitungen beim Stalking
4.3. Psychisches Funktionsniveau und psychiatrische Auffälligkeiten
4.3.1. Pathologische Bindungsstile
4.3.2. Affektive Störungen
4.3.3. Schizophrenie bzw. Psychosen
4.3.4. Persönlichkeitsstörungen
5. Auswirkungen auf die Opfer
6. Sicherheitsmaßnahmen und Prävention

PRAKTISCHE UNTERSUCHUNG
IV. Fragestellung
V. Methoden
1. Messinstrument
2. Untersuchungsplanung und -durchführung
3. Stichprobe
VI. Ergebnisse
1. Demographische Daten der Befragten
a) Geschlecht und Alter
b) Berufserfahrung
2. Sicherheitssorgen und -maßnahmen
2.1. Zusammenhang zwischen Sorge und Sicherheitsmaßnahmen
3. Arten von Grenzüberschreitungen
a) Stalking-Verhaltensweisen
b) Kriminelle Verhaltensweisen
c) Bedrohungen und Übergriffe
3.1. Demographische Daten und Opfer-Erfahrungen
3.2. Erlebnisse und Besorgnis
4. Täter
a) Beziehung zum Therapeuten
b) Diagnosen
4.1. Geschlecht Therapeut und Täter
5. Dauer und Häufigkeit
5.1. Häufigkeit und Dauer der Vorfälle und Diagnose der Täter
6. Motive
6.1. Motive und Verhaltensweisen
7. Auswirkungen
a) Angst und Belastung
b) Impact of Event-Skala
7.1. Geschlecht der Opfer und Ausmaß der Belastung
7.2. Ausmaß der Belastung und Verhaltensweisen
8. Umgang mit der Situation
8.1. Umgang mit und Ausmaß der Grenzüberschreitungen
9. Sicherheitsmaßnahmen und Prävention
10. Informationsbedarf bzgl. geeigneter Reaktionsmöglichkeiten
VII. Diskussion
1. Ergebnisse
2. Verbesserung des Fragebogens
3. Sonstiges
VIII. Literaturverzeichnis
IX. Anhang

Mein Dank geht an alle, die dazu beigetragen haben, dass diese Arbeit möglich war:

- die Therapeuten, die sich die Zeit genommen haben, meinen Fragebogen auszufüllen
- Rechtsanwalt Dr. Volkmar von Pechstaedt für die freundliche juristisch-deutsch- Übersetzung
- Rechtsanwalt Michael Carstens für sonstige juristische Rückendeckung
- Ramona Heidenescher und Ines Bitterli für´s Korrekturlesen
- Tanja Weinberg und Henry Style für die best Ablenkung ever in Form von originellen Tanz-Choreographien
- Heide Hofmeyer für die viele Trostschokolade (und Michael Unrath für die Motivation zum Joggen, um die überschüssigen Pfunde wieder abzutrainieren (jawohl gab es die!!! Auch wenn du was anderes behauptest!))
- Michael Meis für die Reparatur meines PCs und zerrütteten Nervenkostüms nach den ersten 60 Seiten und totalem Festplatten-Crash
- den Mitarbeitern von Plus für die zuverlässigen sozialen Kontakte in der oft einsamen Hardcore-Schreibphase (die Zeiten, wo mir um 21:50 Uhr einf ä llt, dass ich einen Gro ß einkauf machen muss, sind jetzt vorbei, versprochen!)
- Tobias Knospe, weil er trotz all meiner Jammerei nie davon zu überzeugen war, dass ich es nicht schaffen werde
- das Ehepaar Nolte - im Aufpäppeln von erschöpften Studentinnen macht Ihnen niemand etwas vor!
- nochmal Michael Unrath für seine Geduld und Hinweise auf meine zum Teil eigenwilligen Ansichten bzgl. statistischer Verfahren
- Françoise und Christian Rode, ohne die ich wahrscheinlich niemals auf diesen herausfordernden und faszinierenden Beruf gekommen wäre
- Prof. Dr. Jürgen Kriz für die Ermöglichung der Umfrage in Osnabrück
- last but absolutely not least: Dr. Jens Hoffmann, der sich der Autorin mit ihrem beharrlichen Wunsch nach diesem Diplomarbeitsthema angenommen hat

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bisherige Studien zum Thema

Tabelle 2: Ziele der einzelnen Studien

Tabelle 3: Definition von Stalking in den Studien

Tabelle 4: Demographische Daten der Therapeuten

Tabelle 5: Sicherheitssorgen von Therapeuten

Tabelle 6: Demographische Daten der Stalker

Tabelle 7: Vermutete Motive der Stalker

Tabelle 8: Verhaltensweisen der Stalker

Tabelle 9: Diagnosen der Stalker

Tabelle 10: Folgen für die Opfer

Tabelle 11: Maßnahmen zur Erhöhung der eigenen Sicherheit

Ergebnisse der praktischen Untersuchung:

Tabelle 12a: Berufsgruppen, Geschlechterverteilung und Altersgruppen

Tabelle 12b: Berufsgruppen, Geschlechterverteilung und Altersgruppen in Osnabrück

Tabelle 13: Demographische Daten und Opfer-Status

Tabelle 14: Geschlechterverteilung betroffene Therapeuten und Stalker

Tabelle 15: Häufigkeit und Dauer der Verhaltensweisen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: § 238 StGB - „Nachstellungsgesetz“

Abbildung 2: Auszug aus dem „Tagesanzeiger Zürich“

Abbildung 3: Anti-Stalking-Strategien nach Pathé, Mullen & Purcell Ergebnisse der praktischen Untersuchung:

Abbildung 4: Ergriffene Sicherheitsmaßnahmen

Abbildung 5: Stalking-Verhaltensweisen

Abbildung 6: Kriminelle Verhaltensweisen

Abbildung 7: Diagnosen der Täter

Abbildung 8a: Stalking-Verhaltensweisen und Geschlecht des Täters

Abbildung 8b: Kriminelle Verhaltensweisen und Geschlecht des Täters

Abbildung 8c: Bedrohungen und Übergriffe und Geschlecht des Täters

Abbildung 9: Vermutete Motive für Grenzüberschreitungen

Abbildung 10: Ausprägung der Symptome einer posttraumatischen Belastungsreaktion

Abbildung 11a: Ausmaß der ausgelösten Angst bei Therapeuten

Abbildung 11b: Ausmaß der ausgelösten Belastung bei Therapeuten

Abbildung 11c: Ausprägung Belastungsreaktion bei betroffenen Therapeuten

Abbildung 12: Umgang mit den Ereignissen

Abbildung 13: Reaktionen von Dritten

Abbildung 14: Sicherheitsmaßnahmen nach Vorfällen

Zusammenfassung

In der vorliegenden Diplomarbeit wird das noch relativ unbekannte Phänomen „Psychotherapeuten als Opfer von Stalking“ näher betrachtet. Weltweit gibt es hierzu bisher erst wenige Untersuchungen, deren Ergebnisse im ersten Teil dieser Arbeit ausführlich beschrieben werden.

Es ist zwar nicht üblich, dass Patienten auf eine Art und Weise Grenzen über- schreiten, die Stalking gleich käme. Dennoch sind Psychotherapeuten prädestiniert für die Rolle des Stalking-Opfers, da sie allein von Berufs wegen einige Eigenschaf- ten wie Freundlichkeit und Warmherzigkeit mitbringen, die als begünstigende Fakto- ren gelten. So werden sie für einige Patienten, die sozial eher isoliert leben und damit ein Merkmal erfüllen, das auch bei vielen Stalkern gefunden wurde, schnell zu wichtigen Bezugspersonen; es kann auch vorkommen, dass die Zugewandtheit eines Therapeuten als über das berufliche Maß hinausgehendes Interesse missverstanden wird und zu hartnäckigen Kontaktversuchen anregt. Außerdem können Psycho- therapeuten aufgrund ihrer gutachterlichen Einschätzungen und Empfehlungen einen gravierenden Einfluss auf das Leben eines Menschen haben, was u. U. zu Spannun- gen und Aggressionen führt.

Es ist also durchaus nicht überraschend, wenn sich einige Patienten grenzüber- schreitend verhalten; im Gegenteil, es wird weit verbreitet sozusagen als Berufsrisiko von Psychotherapeuten akzeptiert. Es gibt allerdings keine Regelungen oder objek- tiven Vorgaben, die beschreiben, wie weit solche Grenzüberschreitungen gehen dürfen; dies muss jeder Therapeut bis zu einem gewissen Grad für sich selbst ent- scheiden. Problematisch wird es aber, wenn Therapeuten sich dazu verpflichtet fühlen, trotz eigener Angst vor Übergriffen und psychischer Belastung über ein gewisses Maß hinaus tolerant zu sein, weil ihr Beruf dies scheinbar erfordert oder sie vor Kollegen als hysterisch und inkompetent bzw. vor Patienten als überreagierend gelten könnten. Im schlimmsten Fall bringen sie sich dadurch selber in Gefahr oder sind vielleicht aufgrund von psychischer Belastung irgendwann einmal nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Auch befürchten viele Therapeuten, mit ihren Schilderungen nicht ernst genommen zu werden und keine Hilfe zu bekommen.

Es wird angenommen, dass es eine hohe Dunkelziffer belästigter Psychothera- peuten gibt, die - aufgrund der oben erwähnten Aspekte - nicht in der Lage sind, sich gegen stalkende Patienten zur Wehr zu setzen und unter der psychischen Belastung leiden, die diese Situation mit sich bringt. Das tatsächliche Ausmaß von Stalking ist, wie viele andere kriminelle Vergehen ebenfalls, nur feststellbar, wenn die Opfer da- von berichten. Zwar scheinen, nach den Ergebnissen der Untersuchungen in ande- ren Teilen der Welt, extreme und schwer kontrollierbare Formen nur selten vorzu- kommen, dennoch wäre es in Anbetracht der Tatsache, dass Psychotherapeuten als Risikogruppe gelten, sinnvoll, einen genaueren Überblick über Auftretenshäufigkeit und -formen zu haben. Da es hierzu bisher in Deutschland noch keine Untersuchung gab, wurde im Rahmen der vorliegenden Diplomarbeit eine Befragung von Psychia- tern, psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt, um die es im zweiten Teil der Arbeit geht. Um die Ergebnisse möglichst mit denen der internatio- nalen Studien vergleichen zu können, wurde ein spezieller Fragebogen mit verschie- denen wesentlichen Fragen zusammengestellt. Der wissenschaftlich (noch) nicht ab- schließend und klar definierte Begriff „Stalking“ als Untersuchungsgegenstand wurde darin nicht explizit erwähnt, um Verwirrung und Vorurteile zu vermeiden, die durch ihn entstehen könnten. Stattdessen wurden lediglich entsprechende Verhaltenswei- sen abgefragt. Um möglichst viele Therapeuten zu einer Teilnahme zu bewegen, gab es die Möglichkeit, anonym zu antworten.

Von den 60 teilgenommen habenden Psychotherapeuten berichteten etwa 3/4 von grenzüberschreitenden Verhaltensweisen ihrer Patienten bzw. dritten Personen, die mit Patienten in Verbindung standen. Hauptsächlich ging es dabei um unerwünschte Anrufe, Briefe, Annäherungsversuche, über den Therapeuten verbreitete Gerüchte und Unwahrheiten sowie verbale Bedrohungen. In den meisten Fällen handelte es sich allerdings um einmalige Ereignisse oder kurzzeitige Episoden von etwa 1 Woche; nur 5 Therapeuten waren länger als 4 Wochen und häufiger als 10 Mal von Grenzüberschreitungen betroffen, was die Kriterien der strengsten Stalking-Definition aus der entsprechenden Untersuchung von Galeazzi et al. (2005) erfüllen würde. Damit waren die hiesigen Therapeuten deutlich weniger betroffen als die in anderen Teilen der Welt, was aber womöglich auf Eigenschaften der befragten Stichprobe - ausschließlich Psychotherapeuten, die in Praxen arbeiten - und ihrer Klientel zurückzuführen ist.

Als häufigste Motive für diese Grenzüberschreitungen vermuteten die betroffenen Therapeuten Rache bzw. Wut und das Bedürfnis nach Nähe und Kontakt.

Allgemein herrscht unter den Psychotherapeuten relativ wenig Besorgnis um ihre eigene Sicherheit, und die psychischen Auswirkungen der Erlebnisse stellten sich als nicht so gravierend wie erwartet heraus. Etwa 69 % der Therapeuten gaben an, dass sie nach den Ereignissen gar keine oder nur geringfügige Angst hatten; etwa 51 % fühlten sich gar nicht oder nur geringfügig belastet. Bei 3 Psychotherapeutinnen, die über mehrere Wochen bzw. Monate wiederholt betroffen waren, fanden sich aller- dings mittelmäßig bzw. stark ausgeprägte Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Wie sich herausstellte, war das erhöhte Risiko, Stalking-Opfer zu werden, bereits mehr als einem Drittel der Therapeuten bekannt. Dennoch besteht den Teilnehmern zufolge weiterer Informationsbedarf, der nach Meinung fast aller Therapeuten am besten direkt im Rahmen der Psychotherapieausbildung hätte vermittelt werden können bzw. sollen.

Die hier gewonnenen Erkenntnisse sollten aufgrund der relativ geringen Anzahl der befragten Therapeuten sowie Eingrenzung ihrer Klientel auf ambulant durchführbare Therapie und den zum Teil unvollständigen Angaben im Fragebogen nicht ohne Weiteres auf Psychotherapeuten in Deutschland verallgemeinert werden. Das Ziel dieser Arbeit war allerdings ohnehin nicht die umfassende Sammlung von Daten - was im Rahmen einer Diplomarbeit auch nicht möglich gewesen wäre - sondern die Problematik von Stalking bei Therapeuten etwas mehr in den Vordergrund zu rücken und genauer zu betrachten. Dazu war eine eigene Datenerhebung in diesem kleinen Rahmen sinnvoll, um einen groben Überblick zu bekommen; um sich ein genaueres Bild der Lage von Betroffenen in Deutschland machen zu können, sollten Untersu- chungen mit einer größeren Teilnehmerzahl und einem weiterentwickelten Fragebogen folgen.

I. Einleitung

„ Dear Dr. Orion,

I was surprised, flattered, by your interest,

since I know you and Dr. J. are an item.

Hope we can pursue, but if you don ´ t respond, I ´ ll understand. “

So lautete ein Brief, den die Psychiaterin Dr. Doreen Orion erhielt. Absenderin war Fran Nightingale, eine 38jährige Frau, die bis zum Vortag in der geschlossenen psy- chiatrischen Abteilung eines Krankenhauses 2 Wochen lang behandelt worden war.

Dr. Orion schenkte dem Brief keine besondere Beachtung. Warum sollte sie auch? Zwar war sie verwundert darüber, dass ihre Patientin sie als „interessiert“ wahrge- nommen hatte, in einer offenbar über professionelles Interesse hinausgehenden Art und Weise. Auch fragte sie sich, woher Fran Nightingale von ihrer Beziehung zu einem anderen Arzt wusste. Aber schließlich enthielt der Brief weder eine Drohung noch eine Frage oder eine Aufforderung, der sie zwingend nachkommen musste. Im Gegenteil: es hieß ja, wenn sie nicht reagierte, würde ihre ehemalige Patientin akzeptieren, dass es keinen weiteren Kontakt geben wird. Damit könnte man auch das Missverständnis in Bezug auf das Interesse auf sich beruhen lassen.

Alles in allem ein Brief, den man getrost ignorieren kann, was Dr. Orion dann auch tat. Wie hätte sie zu dem Zeitpunkt auch ahnen können, dass das nur der erste Brief war - der Erste von Hunderten. Der Auftakt zu einer mehrjährigen Flut von Nachrich- ten und Anrufen, täglicher Beobachtung, Verfolgung und Kontrolle. Die damit verbun- dene Angst, Wut und Hilflosigkeit - weder Ignorieren noch Bitten noch einstweilige Verfügungen, nicht einmal ein Umzug in einen anderen Staat konnten die ehemalige Patientin davon abbringen, sich der Psychiaterin zu nähern - veranlassten Dr. Orion letztlich dazu, ihre Erfahrungen in einem Buch festzuhalten: „I know you really love me“. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches (1997) dauerte das Stalking bereits 8 Jahre.

Doreen Orion kam in diese Situation, weil sie in ihrer Eigenschaft als Psychiaterin zur falschen Zeit am falschen Ort war. Sie war hilfsbereit, sie war freundlich, sie war aufmerksam - wie professionelle Helfer nun einmal sind. Das allein reichte aus, um ihr Leben für einige Jahre von einer Stalkerin beeinflussen lassen zu müssen.

Auch wenn es im Fall von Doreen Orion nicht zu gravierenderen Vorkommnissen als der Verfolgung und hohen Anzahl an Nachrichten kam, ist ein glimpflicher Ausgang keineswegs die Regel. In einem von Lion und Herschler (1998) beschriebenen Fall unterrichtete ein 20jähriger Patient Kollegen seiner Psychiaterin über einen angeblichen sexuellen Missbrauch durch sie. Als er auch noch drohte, nicht nur ihr, sondern ebenso ihrem 3jährigen Sohn etwas anzutun und die Rechtsabteilung der Klinik, in der sie arbeitete, ihr jegliche Unterstützung verweigerte, wusste sich die Psychiaterin nicht mehr anders zu helfen als ihre Praxis aufzugeben und an einen anderen Ort zu ziehen (Case Example 4, S. 168).

In einem weiteren Fall wurde zunächst mehrfach die Post einer Psychiaterin ge- stohlen und dann in die Praxis eingebrochen. Es folgten „Geschenke“ in Form von teilweise sezierten toten Eichhörnchen vor der Praxistür und ein Einbruch in ihr eige- nes Haus. Verschiedene Nachbarn fanden ihre Autoreifen zerschnitten vor, und schließlich wurde im Keller der Praxis ein Brand gelegt. Nachdem Detektive ange- heuert und Überwachungskameras installiert worden waren, folgten keine Vorfälle dieses Ausmaßes mehr. Zwar verdächtigte die Psychiaterin eine Patientin, dieser konnte aber nichts nachgewiesen werden (Case Example 6, S. 169).

Ein anderer Psychiater wurde abends auf einem Parkplatz von einem unbekannten Mann verprügelt, nachdem er sich geweigert hatte, mit einer Patientin eine von ihr gewünschte Beziehung einzugehen. Ein Sprengsatz in seiner Garage konnte zwar gefunden werden, bevor er explodierte; da die Polizei aber auch hier der Patientin nichts nachweisen konnte, sah der Psychiater sich gezwungen, aus Sicherheitsgrün- den mit seiner Familie die Stadt zu verlassen (Case Example 7, S. 170; alle Fälle aus Lion & Herschler, 1998).

Die meisten Therapeuten* haben sich wohl für diesen Beruf entschieden aus dem Wunsch heraus, anderen zu helfen und/oder mit dem Ziel, menschliches Verhalten besser zu verstehen. Es ist nicht überraschend - sogar unvermeidbar - in diesem Ar- beitsumfeld auf Patienten zu stoßen, die ungewöhnlich aufdringlich und eigentümlich sind, provozieren und deren Denk- und Handelsweisen unter Umständen schwer nachzuvollziehen sind.

Aber wie weit darf das „schwierige“ Verhalten gehen? Was darf ein Patient vom Therapeuten verlangen? Wie oft darf er anrufen? Darf er drohen? Darf er falsche An- schuldigungen machen? Darf er auch auf dem privaten Grundstück anwesend sein? Darf er Kontakt haben zu Familienmitgliedern und Freunden des Therapeuten?

Dies alles sind Fragen, die wohl jeder Therapeut für sich selbst beantworten sollte - falls er überhaupt jemals in die Situation kommt, sie sich stellen zu müssen. Es gibt hierzu keine Regelungen und keine objektiven Grenzen, an denen man sich orientieren könnte. Solange sich keine Partei bedrängt fühlt, sind keine Grenzen überschritten. Es ist also u. a. eine Frage der persönlichen Toleranz, ob man sich als StalkingOpfer sieht und dagegen vorgehen möchte oder nicht.

Problematisch wird es aber, wenn Therapeuten sich dazu verpflichtet fühlen, über ein gewisses Maß hinaus tolerant zu sein, weil ihr Beruf dies scheinbar erfordert. Wenn sie sich zwar bedroht oder belästigt fühlen, aber nichts an der Situation ändern oder sich Unterstützung holen, weil sie befürchten, vor Patienten und Kollegen als hysterisch zu gelten. Wenn sie Übergriffe seitens der Patienten verschweigen und sich durch die weitere Therapie quälen aus Angst, dadurch inkompetent zu wirken. Wenn sie sich schließlich dadurch selber in Gefahr bringen oder nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, und natürlich wenn sie tatsächlich um Hilfe bitten und damit nicht ernst genommen werden.

Zwar ist es nicht üblich, dass Patienten Grenzen in den oben beschriebenen Ausmaßen überschreiten; so ist auch erklärbar, dass das Phänomen Therapeuten als Stalking-Opfer in Deutschland noch weitgehend unbeachtet geblieben ist. Dennoch bringen Therapeuten von Berufs wegen einige typische Opfereigenschaften mit und sind dadurch prädestiniert dafür, Stalking-Opfer zu werden.

Auch haben sie täglich mit Menschen zu tun, die aufgrund ihrer klinischen Befunde und ihrer Lebensumstände in vielen Punkten „typischen Stalkern“ ähneln. Es wird an- genommen, dass es eine hohe Dunkelziffer belästigter Therapeuten gibt, die - aufgrund der oben erwähnten Aspekte - nicht in der Lage sind, sich gegen stalkende Patienten zur Wehr zu setzen und unter der psychischen Belastung leiden, die diese Situation mit sich bringt.

In anderen Teilen der Welt - insbesondere Australien und den USA - wurde diese riskante Kombination aus typischen Opfer- und Stalkereigenschaften bereits erkannt und genauer betrachtet. In Europa dagegen scheint dieses Phänomen noch relativ unbeachtet zu sein; Befragungen bzw. Veröffentlichungen hierzu haben bisher nur in Italien, England und Österreich stattgefunden. Auch scheint nur vereinzelten Therapeuten ihr erhöhtes Risiko, Stalking-Opfer zu werden, bekannt zu sein.

Diese Arbeit soll daher einen kleinen Beitrag dazu leisten, diese Problematik mehr in den Vordergrund zu rücken. Eine vermehrte Aufklärung über besondere Risiken, Prävention, angemessene Reaktionen und Hilfsangebote könnte die entsprechenden Therapeuten aus ihrer Befangenheit lösen, ihnen Unterstützung bieten und so jeg- licher Eskalation sowie psychisch belastenden Folgen für das Opfer vorbeugen. Manche Stalking-Verhaltensweisen sind hauptsächlich lästig und unerfreulich, aber nicht weiter bedeutend; andere können so gravierende Auswirkungen haben, dass die Karriere eines Klinikers zwangsläufig beendet ist (vgl. Pathé, Mullen & Purcell, 2002). Durch falsche Reaktionen unwissender Therapeuten kann Stalkingverhalten unabsichtlich sehr leicht verstärkt und die Situation dadurch verschlimmert werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen in anderen Ländern werden auf den nächsten Seiten ausführlich dargestellt. Desweiteren wird auf die Besonderheiten im berufli- chen Kontext eingegangen: was kennzeichnet eine therapeutische Beziehung, was macht einen Therapeuten zum geeigneten Opfer und welche Patienten (oder sonsti- gen Personen) reagieren auf diese Eigenschaften mit grenzüberschreitendem Ver- halten durch Stalking? Was treibt diese Personen dazu an, und wie wirkt es sich aus? Wie kann man dagegen vorgehen oder die Möglichkeiten verringern, dass es überhaupt dazu kommt?

Zunächst aber sollen im Folgenden allgemeine Aspekte des Phänomens Stalking beschrieben werden, bevor die Eingrenzung auf die Kombination Therapeut als Opfer und Patient oder andere Person als Stalker erfolgt.

THEORETISCHER HINTERGRUND

II. Stalking (Überblick über allgemeine Aspekte)

1. Definitionsproblem

Der Begriff „Stalking“ wurde aus dem Amerikanischen übernommen, wo er in den 90er Jahren erstmals zur Kennzeichnung des Phänomens verwendet wurde. Bis heute gibt es allerdings keine einheitliche Definition, was genau darunter zu verstehen ist. Weltweit unterscheiden sich die von Forschern, Klinikern und Juristen angebotenen Erklärungen in der Beschreibung der Verhaltensweisen, deren Häufigkeit und den Absichten eines Stalkers.

Womöglich wird es aufgrund kultureller Unterschiede und der jeweils eingenommenen Perspektive des Definierenden - juristisch, psychiatrisch, Sichtweise eines Opfers, Verwendung der Definition - niemals möglich sein, eine endgültige, allseits akzeptierte Definition festzulegen. Die ungenaueste und damit gleichzeitig wohl zutreffendste Beschreibung (da sie indirekt den hohen Anteil an subjektivem Empfinden berücksichtigt) lieferten Boon & Sheridan, indem sie das Stalking-Phänomen mit den Werken von großen Künstlern verglichen: man kann nicht genau sagen, was es ausmacht, aber man erkennt es, wenn man es sieht (aus dem Englischen übersetzt, aus Boon, J. & Sheridan, L. (2002), Vorwort, S. xxii).

Beim Stalking handelt es sich um ein sehr komplexes menschliches Verhaltens- muster, das aus einer Vielzahl von Handlungen bestehen kann, mit dem Ziel, zu ei- ner bestimmten Person Kontakt zu haben. Als Beweggründe eines Stalkers kommen mehrere in Frage, ebenso wie verschiedene Arten seiner Beziehung zur jeweiligen Opferperson.

Der Begriff „Stalking“ stammt ursprünglich aus der Jagdsprache und bedeutet heranschleichen, heimlich verfolgen, auf die Pirsch gehen.

Das Ziel einer „Pirsch“ oder des heimlichen Verfolgens ist üblicherweise, das Ver- halten einzelner oder mehrerer beliebiger Exemplare einer bestimmten Tierart von diesen unbemerkt zu studieren oder sie zu erlegen bzw. Beute zu machen. Im Ver- gleich mit menschlichem Stalking-Verhalten trifft diese Beschreibung teilweise auch zu. Ein Stalker, der von einer romantischen Beziehung mit der mehr oder weniger Unbekannten träumt und nicht weiß, wie er den ersten Schritt zum Kontakt tun könn- te, wird sich wahrscheinlich zunächst einmal möglichst oft und heimlich in ihrer Nähe aufhalten und sie beobachten (studieren), um Informationen zu sammeln und weitere Annäherungsmöglichkeiten, z. B. über Briefe oder Anrufe, zu bekommen (vgl. Hoff- mann, 2006, S. 73 bzw. 76; „Intimitätssuchender Stalker“ bzw. „Schwärmerisches Stalking“).

Auch ein Stalker, dessen Ziel es ist, sein Opfer zu beunruhigen oder ihm zu schaden (Beute machen), wird - zumindest für Außenstehende - eher unauffälliges Verhalten zeigen und auf eine gute Gelegenheit warten, um nicht zu riskieren, schon vor der endgültigen Umsetzung seines Planes durch Dritte davon abgehalten zu werden (vgl. Hoffmann, 2006, S. 75 bzw. 77, „Jagdstalker“ bzw. „Sadistisches Stalking“). Selbst wenn das Opfer das Tun eines solchen Stalkers bemerken und durchschauen sollte, wäre dessen unauffälliges Verhalten umso wirkungsvoller, da das Opfer mit potentiellen Hilfegesuchen unglaubwürdig erscheinen würde.

Nicht erfasst sind von den oben genannten Begriffen allerdings die Stalker, die sich gezielt auffällig und eben gerade nicht heimlich oder vorsichtig verhalten. Der von der Idee besessene Erotomane, dass sein Opfer ihn zwar liebt, aber dies aufgrund von äußeren Umständen oder persönlicher Zurückhaltung nicht zugeben kann, wird mit aller Macht versuchen, den Kontakt zu vertiefen - ungeachtet etwaiger negativer Konsequenzen (vgl. Hoffmann, 2006, S. 77; „Wahnhaftes Stalking“). Auch für denje- nigen, der einen ehemaligen Beziehungs-Partner stalkt, wäre Heimlichkeit ineffektiv, unabhängig davon, ob er ihn durch Stalking-Verhaltensweisen nun zurückgewinnen oder sich rächen will (vgl. Hoffmann, 2006, S. 76; „Expartnerstalking“).

Beim „Heranpirschen“ als Vorgehensweise der Jäger wird üblicherweise ein beliebi- ges Exemplar einer bestimmten Tierart anvisiert. Diese Beliebigkeit findet sich beim zwischenmenschlichen Stalkingverhalten nicht. Die Opfer sind jeweils gezielt ausge- wählt, was offensichtlich ist, sofern vorab bereits eine Beziehung - welcher Art auch immer - bestanden hat. Aber auch Opfer, die ihren Stalker gar nicht kennen und wo- möglich für niemand nachvollziehbar ist, weshalb gerade sie zum Opfer geworden sind, erfüllen aus Sicht des Stalkers bestimmte Kriterien, die sie zu geeigneten Liebes-, Rache- oder Sexualobjekten machen. So kann ein Opfer z. B. den Stalker an eine ihm bekannte Person erinnern, oder es steht vielleicht stellvertretend für eine Gruppe, die der Stalker ablehnt (Hoffmann, 2006, S. 7, 73 u. 76). Auch könnte be- reits ein freundliches Lächeln ausreichen, um das zukünftige Opfer zu idealisieren oder aber für vernichtenswert zu halten und ihm künftig die gesamte Aufmerksamkeit zu widmen.

1.1. Klinische Definitionen

Im Folgenden werden geläufige klinische Definitionen für Stalking genannt, die von einigen der derzeit führenden Forscher auf diesem Gebiet formuliert wurden:

- „a constellation of behaviours in which one individual inflicts on another repeated unwanted intrusions and communications“ (Pathé & Mullen, 1997, S. 12)
- „an abnormal or long term pattern of threat or harassment directed toward a specific individual“ (Meloy & Gothard, 1995, S. 259)
- „Stalking behavior is defined as one or more of a constellation of behaviors that a) are directed repeatedly toward a specific individual (the „target“), b) are experienced by the target as unwelcome and intrusive, and c) are reported to trigger fear or concern in the target.“ (Westrup, 1998, S. 276)

Eine Mindest-Häufigkeit der Verhaltensweisen ist in keiner der Definitionen genannt, es wird lediglich beschrieben, dass sie wiederholt vorkommen bzw. abnormal und lang anhaltend sind.

Deutlich wird dagegen die Unerwünschtheit verschiedener Verhaltensweisen des Stalkers, die vom Opfer als belästigend oder bedrohlich erlebt werden. Allerdings unterscheiden sich die Definitionen hinsichtlich der vermeintlichen Absichten des Stalkers. Pathé & Mullen lassen keine Absicht erkennen; es wird nicht klar, ob der Stalker weiß, dass sein Verhalten unerwünscht ist und mit welchem Ziel er dieses wiederholt zeigt. Bei Meloy & Gothard geht es um Drohungen und gezielte Belästi- gungen, was vermuten lässt, dass Stalker laut dieser Definition negative Absichten gegenüber ihren Opfern haben. Nach der dritten und ausführlichsten Beschreibung wird gestalkt, um Angst oder Sorge auszulösen; es handelt sich also ebenfalls um negative Absichten.

Einige Stalking-Arten würden von diesen Definitionen nicht erfasst werden, nämlich die, bei denen die Stalker lediglich auf ungünstige Weise versuchen, mit dem Opfer eine Beziehung aufzubauen oder wo sie andere - nicht bösartige - Absichten haben.

1.2. Juristische Definitionen

In den USA, Australien, Kanada und Großbritannien wurde Stalking bereits inner- halb der vergangenen Jahre als eigener Straftatbestand definiert und unter Strafe ge- stellt. Am 31.03.2007 ist nun auch in Deutschland ein spezieller Antistalking-Para- graph in Kraft getreten, bezeichnet als „Nachstellungsgesetz“. Vorher waren zwar schon Verhaltensweisen, die Bestandteile von Stalking sein können, einzeln strafbar (z. B. Einbruch/Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) bzw. sexuelle Nöti- gung (§ 177 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Rufschädi- gung/Verleumdung (§ 187 StGB) sowie Vergehen gem. § 4 GewSchG; mittlerweile werden aber dank des Antistalking-Paragraphen auch Verhaltensweisen wie Verfol- gen, Beobachten, wiederholte Kontaktversuche etc., die auf den ersten Blick nicht unbedingt kriminell wirken, unter Strafe gestellt - falls das Opfer sich belästigt fühlt. Er lautet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: § 238 StGB - Nachstellungsgesetz (in Kraft getreten am 31.03.2007)

Die juristische Definition unterscheidet sich von den klinischen hauptsächlich da- durch, dass Emotionen des Opfers nicht erwähnt werden und negative Absichten des Stalkers lediglich in 2 Sätzen, nämlich Absatz 1, Satz 3 und 4, zu erkennen sind. Außerdem sind hier die Verhaltensweisen genau beschrieben, wegen derer eine Per- son wegen Stalkings angezeigt werden kann, während in den klinischen Definitionen allgemein von Übergriffen und unerwünschter Kommunikation die Rede ist.

Stalking ist ein weitgehend durch das Opfer definiertes Verbrechen. Es steht nicht (unbedingt) die kriminelle Absicht des Täters im Vordergrund, wenn es darum geht, seine Handlungen zu „Vergehen“ zu erklären (vgl. Pathé & Mullen, 2002, S. 1). Ein Dieb, der es auf den schicken neuen Mercedes des Managers abgesehen hat und ihn sich im passenden Moment holt, hatte kriminelle Absichten. Eine Ehefrau, die ihren Mann vergiftet, um dessen Lebensversicherung zu kassieren, hatte kriminelle Absichten. Jemand, der sich Abend für Abend im Busch versteckt, um schließlich ein junges Mädchen hineinzuziehen und zu vergewaltigen, hatte kriminelle Absichten.

Ein Mann aber, der einer Frau, die er verehrt, jeden Tag einen Brief schickt, hat in erster Linie romantische Absichten. Schickt er ihr Blumen, soll sie sich darüber freu- en. Verfolgt er sie, möchte er in ihrer Nähe sein oder sie vielleicht sogar beschützen. Selbst die pornographischen Bilder, die in ihren Briefkasten legt, sind eigentlich Ge- schenke, die sie auf ihn aufmerksam machen sollen. Je länger er diese „Umgarnung“ fortsetzt, desto beeindruckender soll es für sie sein und ihr zeigen, wie ernst es ihm ist.

Dieser Mann meint es wahrscheinlich gut - auf seine Weise. In einigen Fällen könn- te diese Hartnäckigkeit vielleicht tatsächlich auf Interesse stoßen und zu der ge- wünschten Beziehung führen, oder - im Fall einer Ex-Partnerin - zu einer Versöh- nung, und niemand würde das Verhalten als falsch oder unnormal bezeichnen. In an- deren Fällen aber löst das Verhalten beim Objekt der Begierde nichts anderes aus als Angst, Stress oder Ärger, und der Mann mit den eigentlich harmlosen Absichten wird zum Stalker.

Bei wirklicher Zuneigung würde sich der Verehrer zurückziehen oder es auf eine andere Art versuchen, sobald er merkt, was für negative Emotionen er mit seinem Verhalten auslöst. Ein Stalker mit dem Wunsch nach einer Beziehung ließe sich aber dadurch nicht beirren, da er von der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit seines Verhaltens überzeugt ist. Diese Art von Stalking, auch wenn es womöglich „nur“ aus sozial adäquaten Verhaltensweisen - allerdings in außergewöhnlichem Ausmaß, was die Häufigkeit und Kontinuität angeht - besteht, ist aufgrund des NachstellungsGesetzes nun auch in Deutschland strafbar.

Natürlich ist es nicht zwingend kriminell, zigmal dieselbe Person anzurufen oder sie immer wieder zu besuchen oder auf sie zu warten. Fühlt sich diese Person dadurch aber belästigt oder geängstigt und damit dem Gesetz zufolge in der eigenen „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“, handelt es sich um Stalking und sie könnte den Stalkenden anzeigen.

Je nach Empfinden der umworbenen Person kann das Verhalten also entweder als ein hartnäckiges und letztendlich mehr oder weniger erfolgreiches Liebesgeständnis gesehen werden - oder als ein Verbrechen. Die eigentlichen Absichten des Stalkers spielen keine Rolle; dadurch unterscheidet sich Stalking deutlich von anderen krimi- nellen Handlungen.

Nicht gemeint sind hiermit diejenigen Stalker, die gezielt ihre Opfer ängstigen oder körperlich angreifen, Eigentum zerstören etc. Ihre Absichten und Verhaltensweisen sind genauso kriminell wie die anderer Straftäter und können - wie bereits vor der Einführung des Nachstellungsgesetzes - juristisch ebenso verfolgt werden.

Damit es zu einer Strafverfolgung kommt, ist es in der Regel notwendig, einen entsprechenden Antrag zu stellen; d. h. das Opfer muss Anzeige erstatten, s. § 238 Abs. 4 StGB. Die in Absatz 1 geforderte „schwerwiegende Beeinträchtigung der Le- bensumstände“ wird allerdings laut dem häufig mit der Verteidigung von Stalking- Opfern befassten Rechtsanwalt Dr. Volkmar von Pechstaedt (e-mail-Auskunft vom 21.01.2009) vom zuständigen Strafrichter eingeschätzt; damit ist in der Regel eine gesundheitliche Beeinträchtigung, meist psychischer Art, gemeint und muss durch ein ärztliches Attest belegt werden - was paradox ist, denn damit wäre gleichzeitig der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt und das neue Nachstellungsgesetz eigentlich überflüssig. „Als schwerwiegend sehen manche Staatsanwaltschaften auch an, dass das Opfer sich isoliert, Lebensgewohnheiten umstellt, seine Wohnung wechselt, technische Schutzmaßnahmen ergreift etc.“, fasst Rechtsanwalt Dr. von Pechstaedt zusammen.

Offenbar sind also für die Strafverfolgung eines Stalkers tatsächlich drastische Aus- wirkungen seines Verhaltens auf das Opfer notwendig. Aber selbst in solchen Fällen kommt es vor Gericht zu keinem Urteil bzw. auch nur einer Ermahnung des Stalkers, wenn das Opfer die Belästigung nicht beweisen kann, was laut Dr. von Pechtstaedt sehr häufig vorkommt.

2. Opfer

Das „typische“ Opfer von Stalking zu beschreiben ist relativ schwierig, denn bisherige Studien haben gezeigt, dass es prinzipiell jeden treffen kann. Lediglich einige Merkmale werden besonders häufig angetroffen, wie z. B. weibliches Geschlecht, Alter ca. 35 Jahre, freundliche und weichherzige Art, evtl. sogar dependente und unsichere Persönlichkeitszüge (Hall, 1998; Dreßing & Gass, 2005 (S. 36/37); Purcell, Pathé & Mullen, 2002; Wondrak, Meinhardt, Hoffmann & Voß, 2006 (S. 47); Dreßing, Kuehner & Gass, 2006 (S. 30 u. S. 37/38)).

Abgesehen von diesen allein auf das Opfer bezogenen Eigenschaften ist auch die Beziehung, in der es zum Stalker steht, von Bedeutung. Am häufigsten handelt es sich um ehemalige Intimpartner, d. h. es bestand einmal eine intime Beziehung, die beendet wurde, wobei das Opfer einen Kontakt zum Ex-Partner gar nicht, oder zu- mindest nicht in derselben Form wie er, aufrechterhalten möchte. Diese Opfer sind auch gleichzeitig die am „ausgeliefertesten“, denn kein anderer Stalker kennt sein Opfer so gut wie ein Ex-Partner. Er kennt bereits Adresse, Telefonnummern, Arbeits- platz, Freunde, Familie, Bekannte, Vorlieben und Ängste des Opfers und kann sozu- sagen frei wählen, wie er sich ihm nähern will, während ein anderer Stalker u. U. zunächst einmal viel Zeit und Energie investieren muss, um an diese Daten zu kommen - und vielleicht durch Hindernisse schon in diesem Stadium von der weite- ren Verfolgung abgehalten werden könnte.

Außerdem besteht in dieser Konstellation auch das größte Risiko, dass das Verhal- ten des Stalkers früher oder später gewalttätig wird und er das Opfer besonders hart- näckig verfolgt. Hier sind eine Reihe von Trennungsproblemen und Emotionen invol- viert (Liebe, Wut, Eifersucht, Sorgerechtsstreitigkeiten, finanzielle Probleme, etc.), die es in anderen Stalker-Opfer-Beziehungen nicht, oder zumindest nicht unbedingt im selben Ausmaß, gibt. Laut Pathé & Mullen steigt die Dauer des Stalkings mit der „emotionalen Investition“ des Stalkers in die Beziehung (Pathé & Mullen (2002), S. 5/6), und er lässt sich nicht so leicht durch Abwehrmaßnahmen von seinem Vorhaben abbringen. Auch die Motive des Stalkers für sein Verhalten sind hier breiter gefächert als bei anderen Beziehungsarten.

Solche anderen Beziehungen lassen sich einordnen in Bekannt-/Freundschaften (z. B. Nachbarn), Arbeitsplatzkontakte (z. B. Kollege-Kollege,), Medienbekanntschaf- ten (z. B. „Star“-Fan) bzw. keinerlei persönliche Vorbeziehung und professionelle Kontakte (z. B. Dienstleister-Kunde). Einige Berufsgruppen sind dabei besonders ge- fährdet, z. B. Lehrer, Sozialarbeiter, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten (Mullen, P. E., Purcell, R. & Pathé, M., 2000; Pathé, M. & Mullen, P. E., 2002), wobei auf die Letztgenannten im Rahmen dieser Diplomarbeit noch ausführlich eingegangen wird.

Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch die sogenannten sekundären Opfer von Stalking (Pathé, M. & Mullen, P. E. (2002). Ein Stalker richtet seine Aufmerksamkeit nicht unbedingt nur auf ein Objekt, sondern auch auf Personen, die das eigentliche Opfer umgeben: Familienmitglieder - insbesondere neue Partner -, Freunde, Nach- barn, Arbeitskollegen usw. Oft werden sie als Hindernisse wahrgenommen, die das Opfer abschirmen (meist stimmt das sogar) oder den Stalker schlecht machen. Da- durch ziehen gerade diese Personen die Wut eines Stalkers auf sich und sind häufig Bedrohungen, Sachbeschädigungen oder direkten Angriffen ausgesetzt, sogar mit noch größerer Wahrscheinlichkeit als das eigentliche Opfer. Es kommt außerdem vor, dass potentielle oder tatsächliche Gewalttaten gegen geliebte Personen oder auch Haustiere dem primären Opfer gegenüber als Druckmittel eingesetzt werden, den Wünschen des Stalkers nachzukommen. Hier wird noch einmal besonders deut- lich, dass wirklich prinzipiell jeder zum Opfer eines Stalkers werden kann.

3. Stalker

Den „typischen“ Stalker zu beschreiben ist keinesfalls eine leichtere Aufgabe. Zwar war das Hauptaugenmerk der bisherigen Forschung auf ihn gerichtet, da von ihm schließlich die Belästigung (oder sogar Gefahr) ausgeht; er ist derjenige, der sich offensichtlich sozial unverträglich verhält und den es, so früh es geht - möglichst schon im Vorfeld von Stalking -, zu identifizieren und „in Schach zu halten“ gilt.

In Kombination mit den oben genannten typischen Opfer-Eigenschaften “weiblich” und “freundliche und weichherzige Art” beschrieb der amerikanische Sicherheitsexperte Gavin de Becker die Dynamik von Stalking so: „Men who cannot let go chose women who cannot say no“ (Gavin de Becker, 1997, S. 245).

Bei den Untersuchungen wurde aber schnell festgestellt, dass es so viele Unter- schiede zwischen Stalkern gibt, dass es kaum Sinn machen würde, sie als homoge- ne Gruppe zu betrachten. Daher wurden seither vielfältige Versuche unternommen, Stalker anhand von gegebenen Ähnlichkeiten in Untergruppen einzuteilen. Diese Ka- tegorien sollen dazu dienen, bei Stalking-Vorfällen z. B. die Motive des Stalkers und das Gewaltrisiko besser einschätzen, angemessene Abwehrmaßnahmen ergreifen bzw. das Opfer schützen und Therapieansätze entwickeln zu können. Der Diplom- Psychologe J. Hoffmann warnt allerdings davor, bei der Verwendung solcher Typolo- gien in der Praxis über die Individualität des Einzelfalls hinwegzusehen. Typologien sollen tatsächlich nur als Ideengeber dienen und erste Anhaltspunkte über mögliche Zusammenhänge aufgrund bisheriger Forschungsergebnisse liefern, sie sind aber nicht geeignet, ohne Überprüfung der jeweiligen individuellen Umstände Rückschlüs- se zu ziehen oder gar spontane Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen (Hoffmann, 2006, S. 69).

Die am häufigsten beschriebene Stalker-Typologie ist wohl die der australischen Wissenschaftler Mullen, Pathé und Purcell. Während sich viele andere Klassifikationssysteme vorwiegend auf nur ein Unterscheidungsmerkmal beschränken (Art der Vorbeziehung, Motive für das Stalkingverhalten, psychisches Funktionsniveau und psychiatrische Auffälligkeiten, Handlungsmuster), fassten Mullen et al. diese als 3 Dimensionen einer einzigen Typisierung zusammen (Mullen, Pathé & Purcell, 2000). Allerdings liegt in der Praxis auch hier der Schwerpunkt auf der Unterscheidung je nach Motiven der Stalker (Hoffmann, 2006, S. 74/75).

3.1. Motive

Anhand des Klassifikationssystems von Mullen et al. (2000) ergeben sich

5 verschiedene „Typen“ von Stalkern:

Rejected stalker (zurückgewiesener/verlassener Stalker)

Reaktion auf das Ende einer Beziehung, wobei die Trennung als ungerecht, Verrat oder Irrtum empfunden wird; das Verhalten zeichnet sich aus durch Aktivitäten, die entweder auf eine Versöhnung ausgerichtet sind oder auf Rache an dem Expartner - oder beides abwechselnd

Intimacy seeker (Intimität suchender Stalker)

Reaktion auf die eigene Einsamkeit und Isolation; das oftmals doch eher aus der Distanz ausgeübte, aber größtenteils ablehnungsresistente Verhalten (Briefe schreiben, Geschenke, Beobachten) ist darauf ausgerichtet, eine Beziehung zu einer idealisierten anderen Person aufzubauen

Imcompetent suitor (inkompetenter Verehrer)

sieht sich als berechtigter und begehrenswerter neuer Beziehungsanwärter der gestalkten Person; seine offensiven und von sich selbst überzeugten Verführungsmethoden sind allerdings eher kontraproduktiv und womöglich sogar beängstigend

Resentful stalker (von Ärger getriebener Stalker)

Reaktion auf eine erlebte Ungerechtigkeit oder Verletzung; durch das Stalkingverhalten soll die eigene Ohnmacht in Macht umgewandelt werden um mit der eigenen Situation besser zurecht zu kommen

Predatory stalker (Jagdstalker)

streben meist nach sexueller Befriedigung oder Kontrolle; das eigentliche Stalkingverhalten bleibt meist unbemerkt, ist eher instrumentell und dient nur dem Zweck, das Opfer auszuspähen und geeignete Orte und Zeitpunkte für die Ausübung der eigenen Pläne zu finden oder aber besteht darin, das Opfer durch eine Reihe von Handlungen zu ängstigen und zu quälen

Stalker verfolgen mit ihrem jeweiligen Stalking-Verhalten also unterschiedliche Zie- le. Zusammengefasst besteht die Motivation entweder in dem Wunsch, eine Bezie- hung zum Opfer aufzubauen oder wieder herzustellen, sich für etwas zu rächen oder Informationen zu sammeln für ein beabsichtigtes Vergehen, meist sexueller Natur.

3.2. Verhaltensweisen

Entsprechend dem jeweiligen Ziel des Stalkers wählt er Verhaltensweisen, die ihn in die Nähe des Opfers bringen, es auf ihn aufmerksam machen oder es ängstigen. Spitzberg fasste 2002 die in 43 internationalen Studien gefundenen Verhaltensweisen zu 7 Untergruppen zusammen:

Hyperintimacy (Hyperintimit ä t):

Verhalten soll dem Opfer vermitteln, dass Beziehung hergestellt werden soll: Kommunikationsversuche per Telefon, Brief/Notiz, e-mail, sms, Geschenke, persönliches Ansprechen

Pursuit/Proximity/Surveillance (Verfolgung/Ann ä herung/ Ü berwachung): Physische Nähe zum Opfer soll hergestellt werden durch Verfolgen, Auflauern, Beobachten, jeweils am Wohnsitz, Arbeitsplatz, etc.

Invasion (Eindringen in den Privatraum):

Privatsphäre des Opfers wird verletzt durch Einbruch, Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum des Opfers

Proxy Pursuit/Intrusion (Ann ä herung ü ber Dritte):

Dritte werden mit einbezogen - Informationen erfragen bei Familie, Freunden, Bekannten des Opfers

Intimidation and Harassment (Einsch ü chterung und Bel ä stigung):

Opfer soll unter Druck gesetzt werden, Forderungen des Stalkers nachzukommen, durch Drohungen bzgl. Gewalttaten oder Suizid, nonverbale Einschüchterungsversuche, Rufschädigung, Belästigung dritter Personen, die dem Opfer nahe stehen

Coercion and Constraint (Zwang und N ö tigung):

Bewegungsfreiheit des Opfers soll eingeschränkt werden durch Einsperren, Entführung oder nichtkörperliche Nötigungshandlungen wie Erpressung

Aggression (Aggression):

Körperliche Angriffe auf Opfer, schützende Dritte oder Rivalen, aber auch Haustiere; sexuelle Gewalt

Meist treten verschiedene Verhaltensweisen in Kombination auf. Im Durchschnitt zeigt ein Stalker etwa 5-8 verschiedene Verhaltensweisen (Wondrak et al., 2006, S. 48; Dreßing et al., 2006, S. 31; Blaauw et al., 2002, S. 27).

3.3. Psychisches Funktionsniveau und psychiatrische Auffälligkeiten

Stalkingverhalten ausschließlich als Symptom einer psychischen Krankheit zu betrachten, wäre eine vorschnelle Diagnose und bei einem Großteil der Fälle wahrscheinlich sogar unzutreffend. Zwar wurden bei vielen bisher untersuchten Stalkern psychiatrische Auffälligkeiten diagnostiziert, das ist aber keineswegs zwingend erforderlich oder einzig möglicher Hintergrund für das spezielle Verhalten.

In bisherigen Untersuchungen wurden in ca. 50 % der Fälle bei insgesamt 414 Stal- kern Persönlichkeitsstörungen (hauptsächlich Borderline, dependent, paranoid oder narzisstisch), in 6-30 % der Fälle Wahnstörungen (Liebes-, Eifersuchts- oder Ver- folgungswahn), in 25-50 % der Fälle Alkohol- und Substanzabhängigkeiten und in 10-17 % der Fälle Schizophrenien gefunden (Mullen et al., 1999; Meloy et al., 2000; Rosenfeld & Harmon, 2002; zit. n. Hoffmann, 2006, S. 7 u. S. 137-139). Mullen et al. diagnostizierten sogar bei allen Stalkern ihrer Stichprobe entweder eine Persönlich- keitsstörung oder eine Substanzabhängigkeit - oder beides (Mullen et al., 2000, S. 76).

Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, da die Stalker-Stichproben jeweils aus Extremgruppen - forensischen Begutachtungen und Psychiatrien - stammten. Die Stalker hier sind also mit ihrem Verhalten schon vorab dermaßen aus der Reihe gefallen, dass Gerichte und/oder Psychiater eingeschaltet wurden. Bei einer solchen Auffälligkeit sind psychische Störungen naheliegend; die Ergebnisse sind aber nicht ohne Weiteres mit der Durchschnittsbevölkerung vergleichbar.

Kamphuis et al. wählten daher eine andere Herangehensweise: sie befragten die Opfer von Expartner-Stalking - also der häufigsten Art von Stalking und damit wohl dem größten Anteil an Stalkern aus der nicht psychiatrisch auffälligen Allgemeinbe- völkerung (s. Punkt II. 2.) - nach ihrem Eindruck von psychotischen und antisozialen Merkmalen bei ihrem jeweiligen Expartner. Es ergaben sich wesentlich kleinere Zah- len, nämlich in 3 % der Fälle Angaben bzgl. psychotischer Symptome und in 10 % der Fälle eine antisoziale Persönlichkeitsstruktur (Kamphuis et al., 2004; zit. n. Hoffmann, 2006, S. 7).

Als weitere Auffälligkeit stellte sich in der Untersuchung von Kienlen et al. (1997) heraus, dass mehr als die Hälfte (63 %) der Stalker während der ihrer Kindheit einen Verlust oder Wechsel der primären Bezugsperson erlebt hatten, und bei etwas weni- ger als der Hälfte (42 %) fand dieser Wegfall der Bezugsperson bereits innerhalb der ersten 6 Lebensjahre statt. Wiederum etwas mehr als die Hälfte (55 %) berichteten von emotionalem, physischen oder sexuellem Missbrauch seitens der Bezugsper- sonen ihrer Kindheit. All diese Befunde lassen Kienlen et al. zufolge problematische Bindungsmuster bei Stalkern vermuten; dennoch sind sie nicht bei allen Stalkern erkennbar, und nicht jeder Mensch mit schwierigen Bindungserfahrungen beginnt zu stalken.

Ebenfalls in der Untersuchung von Kienlen et al. (1997) wurde eine deutliche Belas- tung der meisten Stalker (80 %) innerhalb der letzten 7 Monate, bevor das Stalking begann, festgestellt. Dabei handelte es sich jeweils um eine Art von Verlust: bei 48 % eine Trennung vom Partner, 48 % hatten ihre Arbeitsstelle verloren und 28 % liefen Gefahr, in einem Sorgerechtsstreit ihre Kinder zu verlieren. 44 % der untersuchten Stalker hatten sogar mehrere dieser Verluste zur gleichen Zeit erlebt. Aber auch hier betonen Kienlen et al., dass nicht jeder Verlust Stalkingverhalten auslöst; diese Art von Stress scheint aber - bei der hohen Anzahl an betroffenen Stalkern - von großer Bedeutung zu sein.

Problematisch an der weit verbreiteten Annahme, Stalker seien kranke Menschen, ist nicht nur, dass sie sich offensichtlich nicht mit den Forschungsergebnissen deckt und nach Alternativerklärungen gesucht werden muss. Sie lässt außerdem die Opfer von Stalking häufig unglaubwürdig erscheinen, denn wenn man davon ausgeht, dass Stalker sich entsprechend ihrer scheinbaren psychischen Störung eigenartig oder zu- mindest auffällig verhalten, fällt es schwer, einer Frau die Geschichte über den all- seits als freundlich und hilfsbereit bekannten Nachbarn zu glauben, der sie seit Mo- naten belästigt - und Unterstützung wird ihr wahrscheinlich ebenso zögerlich angebo- ten.

4. Folgen für die Opfer

Opfer haben es schwer, mit ihrer Geschichte überhaupt ernst genommen zu wer- den (s. Punkt 1.3.). Anders als bei anderen Straftaten, insbesondere bei Gewalttaten, wo die Tat sichtbare Spuren hinterlässt, ist es für Opfer von Stalking häufig schwie- rig, das individuelle Ausmaß ihrer Belastung dem persönlichen Umfeld verständlich zu machen. Sie stoßen womöglich auf Kritik, Vorwürfe oder Skepsis. Nicht selten werden Opfer mit dem mehr oder weniger spöttisch hervorgebrachten Ratschlag abgewiesen, man solle sich doch über so viel Aufmerksamkeit freuen, oder - falls man sie nicht will - sich dementsprechend weniger verführerisch benehmen. Diese Reaktionen kommen nicht nur vom persönlichen Umfeld der Opfer, sondern sogar von offiziellen Hilfsstellen wie z. B. der Polizei (Pathé & Mullen, 2002, S. 10).

Es scheint eine Art Mythos zu existieren, der besagt, dass Stalking-Opfer eigentlich darauf aus sind, im Mittelpunkt zu stehen, den Stalker absichtlich angelockt haben, seine romantischen Handlungen einfach missverstehen, sich die Geschichte nur aus- gedacht haben oder zumindest angemessen hysterisch sein sollten wenn sie Hilfe suchen (Copson & Marshall, 2002, S. 53). In der Äußerung eines Opfers spiegelt sich die ganze Hilflosigkeit, die durch diesen Mangel an Unterstützung noch verstärkt wird: "Stalking is one of the most serious crimes of the 1990s, bot no one, apart from the victims, seems to realise it." (Sheridan et al., 2001; zit. n. Boon & Sheridan, 2002, Preface, xxi).

Unangemessene Reaktionen des sozialen Umfeldes sowie professioneller Helfer wie z. B. der Justiz können zu einer sekundären Viktimisierung führen. Durch man- gelndes Einfühlungsvermögen, Bagatellisierungen, Zweifel an den Schilderungen des Opfers, Vorwürfe oder Parteiergreifung für den Täter kann die Opferrolle intensi- viert werden. Daraus kann sich eine tertiäre Viktimisierung ergeben, wenn das Opfer sich - aufgrund der eigenen Hilflosigkeit und der mangelnden Unterstützung ande- rer - in darauf folgenden Gefahrensituationen unsicher und passiv verhält und damit die Opferrolle als eigene Identität verinnerlicht hat (Haupt et al., 2003, S. 36-38).

Stalking kann zum einen Auswirkungen auf die psychische und physische Verfassung des Opfers haben. Man könnte deren Ausmaß als Dimension betrachten: für einige ändert sich nichts, für andere aber alles. So gaben 2 % der Darmstädter Studie an, unter keinerlei Auswirkungen zu leiden (Wondrak et al., 2006). Ein Großteil der Befragten (41-81 %) verschiedener Studien berichtete aber von Symptomen, die typischerweise auf großen Stress hindeuten: chronische Schlafstörungen und Albträume, ständige innere Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit, etc. (Pathé & Mullen, 1997; Dreßing et al., 2006; Wondrak et al., 2006). Viele leiden außerdem unter Kopfschmerzen, Depression, Magenbeschwerden und Übelkeit.

Die Opfer befinden sich in einem Zustand ständiger nervlicher Angespanntheit und Angst, da die einzelnen Stalking-Ereignisse meist nicht vorhersehbar sind und jeder- zeit stattfinden können. Fühlt sich das Opfer erst einmal durch die ersten Ereignisse bedroht, werfen die nächsten ihre unkontrollierbaren Schatten voraus - dazu ist nicht einmal eine tatsächliche aktuelle Bedrohung oder Anwesenheit des Stalkers notwen- dig. Die Opfer erfahren einen Kontrollverlust über die Situation - jegliches logische Herangehen und rationale Strategien, z. B. mit dem Verfolger zu reden und ihn zum Aufhören zu bewegen, versagen. Schlimmstenfalls wird das Opfer genauso beses- sen vom Stalker wie umgekehrt, wenn die Gedanken nur noch um ihn und den nächsten gefürchteten Kontakt kreisen (Pathé & Mullen, 2002, S. 12).

Baum et al. stellten fest, dass Kontrollverlust oder die Verletzung der eigenen Kontrollerwartungen auf eine Person andere Auswirkungen hat, als wenn ein Ereig- nis von vorneherein unkontrollierbar ist, wie z. B. bei Naturkatastrophen (Baum et al., 1993). So diagnostizierten die Autoren einer Studie bei zahlreichen Opfern eine post- traumatische Belastungsstörung (37 %) und deren Symptome bei einer noch größe- ren Anzahl (weitere 18 %), allerdings erfüllten diese die vom DSM-IV verlangte Voraussetzung des Miterlebens einer lebensbedrohlichen Situation nicht (Pathé & Mullen, 1997). Holahan & Moos sowie Haupt betonten die zentrale Rolle des sozia- len Umfeldes zur Bewältigung von Traumata bzw. der Verarbeitung von Straftaten, was bekanntlich bei Stalking-Opfern - s. o. - problematisch ist (Holahan, C. J. & Moos, R. H., 1991, zit. n. Pathé & Mullen, 2002, S. 10; Haupt et al., 2003, S. 36-38).

Nicht wenige Opfer unternehmen den Versuch, mit Alkohol oder Schlaf-/Beruhi- gungsmitteln den psychischen Druck auszugleichen, was bekanntlich schnell zu einer Abhängigkeit führen kann (Hoffmann, 2006, S. 151).

Durchschnittlich leiden die Opfer unter 6 psychischen und physischen Auswirkungen (Wondrak et al., 2006, S. 55). Dazu kommen die Frustration über die eigene Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit, Wahrnehmung einer eingeschränkten Zukunft und Lebensqualität, Scham, Schuldgefühle und eine erschreckend hohe Rate (24-31 %) an Suizidgedanken oder sogar -versuchen (Pathé & Mullen, 1997; Blaauw et al., 2000; Hoffmann et al., 2004; zit. n. Hoffmann, 2006, S. 151 ff.).

Es ist allerdings noch kaum etwas bekannt über den genauen Zusammenhang zwischen Häufigkeit, Dauer und Intensität des Stalkings auf der einen Seite und dem Ausmaß der Symptome beim Opfer auf der anderen (Blaauw et al., 2002, S. 27).

Im Hinblick auf soziale Kontakte ziehen sich Stalking-Opfer oft zurück. Die Gründe dafür können z. B. in der Angst liegen, die vertraute Umgebung zu verlassen und sich dadurch angreifbar zu machen oder die Enttäuschung über die Reaktionen und mangelnde Unterstützung anderer Menschen. Die Gefahr dieses Rückzuges liegt in der immer größer werdenden Isolation und der gerade dadurch steigenden Angreifbarkeit (Hoffmann, 2006, S. 152/153).

Desweiteren machen Stalking-Opfer oft schmerzliche Veränderungen der eigenen Persönlichkeit durch. Mehr als die Hälfte der Befragten verschiedener Untersuchungen erleben sich als wesentlich misstrauischer als vorher, ebenso als weniger freundlich und kontaktfreudig (Hall, 1998, S. 134; Wondrak et al., 2006, S. 57-58; Dreßing et al., 2006, S. 34-35). Negative Sichtweisen in Form aggressiver Gedanken bzgl. des Stalkers, einer erhöhten Vorsicht und Schreckhaftigkeit, teilweise sogar Paranoia nahmen dagegen zu (Hall, 1998, S. 134-135). Ehemalige Hobbies werden nicht mehr ausgeübt und beliebte Orte nicht mehr besucht, wenn sie die potentielle Gefahr eines Kontaktes mit dem Stalker bedeuten.

Wirtschaftliche Probleme ergeben sich einerseits daraus, dass beschädigtes bzw. gestohlenes Eigentum repariert bzw. ersetzt werden muss und dass Sicherheits- maßnahmen ergriffen werden, deren Preis mit der Effektivität und Anzahl steigt. Andererseits können Einkommenseinbußen entstehen wegen Krankschreibungen oder sogar Kündigungen. Einige Opfer ziehen es auch vor, Freunde, Arbeitsplatz und Wohnort zu verlassen, um so dem Stalker zu entkommen.

Aber nicht nur die eigentlich primären Opfer leiden unter den Auswirkungen von Stalking. Wie unter Punkt II. 2. bereits beschrieben, können noch eine Reihe weiterer Personen - Sekundäropfer - betroffen sein, was für sie u. U. dieselben psychischen und physischen Auswirkungen haben kann, wie für das primäre Opfer. Sie erleben den Psychoterror und die Reaktionen des Opfers mit und sich selbst womöglich als machtlos und unfähig, das Opfer zu schützen. Kinder sind in dieser Situation beson- ders ausgeliefert: nicht nur dass sie vielleicht selbst bedroht werden oder ein gelieb- tes Haustier an den Stalker verlieren, sie müssen außerdem im eigenen Zuhause die elterliche Angst und Verzweiflung täglich miterleben und sich - aufgrund der Überfor- derung der nächsten Bezugspersonen - allein damit auseinandersetzen (Hoffmann, 2006, S. 150; Pathé & Mullen, 2002, S. 8-10). Mit Kinderaugen betrachtet ist ein solches Erlebnis völlig unverständlich und dementsprechend traumatisierend.

Stalking stellt also eine ernst zu nehmende gesundheitliche Bedrohung dar und betrifft Therapeuten nicht nur in der Form, als dass sie beratend und therapeutisch mit Opfern und Tätern in Kontakt kommen, sondern auch häufig selbst Opfer werden. Umso erschreckender ist dabei, dass viele Therapeuten sich dieses Risikos gar nicht bewusst sind und auch während der Ausbildung in keinster Weise darauf oder auf einen angemessenen Umgang damit vorbereitet werden.

In einer Zeit, wo die Hilfe des Gesundheitswesens immer bedeutsamer wird und der Bedarf an Therapeuten groß ist, sollten Phänomene, die die Karriere eines Therapeuten gefährden oder sogar schlagartig beenden können, nicht einfach ignoriert werden. Es ist daher dringend notwendig, dass genauere Untersuchungen durchgeführt und Therapeuten über ihr erhöhtes Opfer-Risiko aufgeklärt werden.

III. Therapeuten als Opfer von Stalking

1. Grenzen und ethische Richtlinien einer Psychotherapie

Reimer, Eckert, Hautzinger & Wilke beschreiben in ihrem Buch „Psychotherapie“ Grenzen, die den Erfolg einer Psychotherapie beeinflussen. Es gibt bestimmte Vor- aussetzungen, die Patienten mitbringen müssen, so z. B. Motivation zur Verände- rung, ausreichende Intelligenz, um Fragen des Therapeuten folgen und beantworten zu können, Fähigkeit zur Selbstreflexion und Realitätsprüfung sowie eine gewisse soziale Integration. Auch ein Therapeut muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er braucht ebenfalls die Motivation, dem Patienten helfen zu wollen, muss sich em- pathisch in ihn hineinversetzen können, seine fachlichen Kenntnisse müssen ausrei- chen für die entsprechende Problematik, die der Patient mitbringt und er muss darauf achten, sich nicht zuviel „Negatives“ aus dem Leben anderer aufzuladen bzw. für einen guten Ausgleich sorgen.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Aussicht auf den Erfolg einer Therapie zwar nicht zwangsläufig in Frage gestellt, denn „Krankheitsverläufe können überraschende, positive Wendungen nehmen, die aufgrund objektiver Kriterien (…) nicht vorhersehbar gewesen wären“ (Eckert u. a., S. 641); aber wahrscheinlich ist er dann um einiges schwieriger zu erreichen.

Die bisher genannten Grundvoraussetzungen beziehen sich auf individuelle Eigen- schaften. Sehr kurz sind dagegen problematische Interaktionen zwischen Therapeut und Patient beschrieben. Hierzu wird als Beispiel der sexuelle Missbrauch durch einen Therapeuten angeführt, der letztendlich die Therapie scheitern lässt. Was sexuellen Missbrauch durch den Therapeuten angeht, gibt es mittlerweile ethische Richtlinien bzw. Gesetze, die diese Vorkommnisse unter Strafe stellen. Dabei wird geahndet, dass der Therapeut als „Täter“ Grenzen überschritten hat; er hat seine Machtposition ausgenutzt und eine von ihm abhängige Person missbraucht (z. B. Garfinkel et al., 1997b; Smith & Fitzpatrick, 1995; Norris et al., 2003; Sarkar, 2004).

Stalking wird in dem Buch von Reimer et al. nicht erwähnt, aber auch dabei dürfte es sich um eine problematische Interaktion zwischen Therapeut und Patient bzw. Dritten handeln. Wird ein Therapeut zum „Opfer“, ist die Überschreitung der Grenzen nicht ganz so klar definiert wie andersherum. Wann darf ein Therapeut sich gegen Annäherungsversuche wehren, ohne seine Kompetenz in Frage stellen lassen zu müssen? Welche grenzüberschreitenden Verhaltensweisen müssen Patienten zuge- standen werden, weil sie möglicherweise dem Erfolg der Therapie dienen können? Was sollte ein Therapeut dulden, selbst wenn er sich dabei unwohl fühlt?

Diese Fragen betreffen nicht nur den Therapeuten als Person, sondern auch ethische Aspekte des Helfer-Berufes, den er gewählt hat. Reimer beschreibt in seinem Kapitel moralisch-ethische Grundsätze, an denen sich jeder Therapeut bei seiner Arbeit orientieren sollte:

- Respekt für die Autonomie des Menschen
- das Gebot der Schadensvermeidung
- die Verpflichtung zur Hilfe und
- das Prinzip der Gerechtigkeit

(Beauchamp u. Childress, 1983; zit. n. Reimer, S. 652)

Da sich hierbei unweigerlich Konflikte ergeben und nicht jeder Grundsatz zu jeder Zeit erfüllt sein kann, gilt als oberstes ethisch verbindliches Prinzip, dass jeder Thera- peut seine Patienten „nach bestem Wissen und Gewissen“ behandeln soll (Rauch- fleisch, 1982; zit. n. Reimer, S. 652). Der aktuelle Therapeut kann wohl am ehesten einschätzen, was die „beste Behandlung“ seines Patienten ist - vorausgesetzt, er verfügt über die notwendigen Kenntnisse - so dass ihm bei seinen Behandlungsme- thoden ein gewisser Spielraum zugestanden werden sollte, anstatt an seinen Kom- petenzen zu zweifeln. Würde er tatsächlich gegen ethische Prinzipien verstoßen, wenn er die weitere Therapie eines stalkenden Patienten ablehnt oder sogar seine Bestrafung anregt? Oder kann es nicht stattdessem - auf lange Sicht - sowohl dem Therapeuten als auch dem Patienten eher nutzen? Und wer könnte das besser beurteilen als der Therapeut?

Nicht jede Verhaltensweise eines stalkenden Patienten wird zwangsläufig als belas- tend erlebt, und jeder Therapeut dürfte ohnehin eine andere Belastungsgrenze ha- ben, bis zu der er Überschreitungen akzeptiert und aushält. Ist diese Grenze aber er- reicht bzw. überschritten, ist die Effektivität der Therapie gefährdet. Jeder Therapeut ist - das könnte man als weiteren ethischen Grundsatz sehen - nur dann in der Lage, für andere Menschen eine Stütze zu sein und sich empathisch in ihre Gefühlswelt zu versetzen, wenn er dafür sorgt, dass seine eigene Belastung nicht überhand nimmt. Ansonsten kann es laut Reimer (S. 654 ff.) zu körperlichen Folgen in Form von An- oder Verspannungen, Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen kommen, oder zu psychischen Problemen wie Feindseligkeit, Wut und Desinteresse oder Sympto- men einer Depression - und zwar nicht nur gegenüber dem Patienten, der vielleicht konkret mit der Überbelastung in Zusammenhang steht, sondern bei der gesamten therapeutischen Arbeit. Das würde bedeuten, dass die entsprechenden Therapien unter Umständen nicht nur wenig oder gar keinen Erfolg haben, sondern vielleicht sogar, dass der Therapeut das Prinzip der Schadenvermeidung nicht erfüllen kann.

Reimer beschreibt in seinem Kapitel, dass „bestimmte Störungen von Psychothera- peuten schwere Schäden bei Patienten verursachen können, die oft irreversibel oder nur schwer reparabel sind“ (S. 655). Damit meint er hauptsächlich gravierende Män- gel an Empathie, die - s. o. - als psychische Folge der eigenen Überlastung des The- rapeuten sicherlich auftreten können. Reimer nennt zwei deutliche Ausdrucksformen gestörter Empathie, zum einen die Verletzung des Abstinenzgebots (sexueller Miss- brauch) und zum anderen den narzisstischen Missbrauch durch den Therapeuten.

Sexueller Missbrauch an Patienten wurde bereits des Öfteren beschrieben und untersucht (z. B. Bouhoutsos et al., 1983; Garfinkel et al., 1997a; Hamilton & Spruill, 1999; Somer & Saadon, 1999). 10 % der befragten Therapeuten gaben einen solchen Missbrauch zu, die meisten von ihnen männlich (zit. n. Reimer, S. 657). Untersuchungen zu den Hintergründen und Absichten der entsprechenden Therapeuten ergaben u. a., dass sie sexuelle Intimität als Behandlungsform für sexuelle und andere Probleme ansahen, dass sie der Versuchung nachgegeben oder die Abhängigkeit der Patienten für ihre eigenen Wünsche ausgenutzt hatten (Pope & Bouhoutsos, 1986; zit. n. Reimer, S. 657).

Die weniger übergriffige Form, der narzisstische Missbrauch, dient den Bedürfnis- sen des Therapeuten nach Anerkennung und sozialen Kontakten seinerseits, die er bei seinen Patienten zu finden hofft. Zur Verdeutlichung führt Reimer das Beispiel einer Analytikerin an, die die ehemalige Patientin im Anschluss an eine 14 Jahre an- dauernde Behandlung „nach dem Weggang etwa noch 1 Jahr lang mit Briefen (bom- bardierte), in denen sie sie ultimativ aufforderte, in die Analyse zurückzukommen, da noch Wesentliches unbearbeitet sei“ (S. 662). In diesem Fall zeigte die kinderlose, ledige Therapeutin selbst Stalking-Verhaltensweisen, weil sie sich vermutlich auf- grund ihrer eigenen Bedürfnisse nach stabilen sozialen Kontakten nicht von der Pati- entin trennen wollte.

Diese beiden Formen gestörter Empathie sind natürlich Extreme, die hier daher nur kurz beschrieben werden sollen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Therapeuten, die auf bestimmte Weise gestalkt werden (z. B. durch wiederholte Ein- ladungen, Liebesbriefe, Geschenke etc.), auch zu solchen Handlungen hinreißen las- sen; entweder weil es möglicherweise ihren Bedürfnissen nach Anerkennung und Nähe entgegenkommt, wenn ein Patient sein Interesse in entsprechenden Verhal- tensweisen äußert, oder aber weil vielleicht Belastungsgrenzen überschritten werden und betreffende Therapeuten sich nicht mehr anders zu helfen wissen als auf Ange- bote des Patienten einzugehen - in der Hoffnung, dass danach wieder Ruhe einkehrt. Solche deutlichen Ausdrucksformen gestörter Empathie dürften aber in Fällen von gestalkten Therapeuten selten sein. Wahrscheinlicher sind hier wohl „einfachere“ Empathiestörungen, bei denen sich - wie oben näher beschrieben - psychische und körperliche Folgen zeigen, die das effektive Behandeln von Patienten erschweren oder sogar unmöglich machen. Dennoch können auch diese Probleme zu negativen Konsequenzen für die Patienten führen, für die wiederum der Therapeut zur Rechen- schaft gezogen werden würde bzw. könnte.

Erwartet man von einem Therapeuten, dass er nach „bestem Wissen und Gewis- sen“ handelt und den ethischen Prinzipien seines Berufes folgt, so wäre es also nur zu unterstützen, wenn er sich gegen grenzüberschreitendes Verhalten eines Patien- ten, das er als belastend erlebt, so gut und so früh wie möglich zur Wehr setzt. Nur so ist es Therapeuten möglich, eine gewisse Psychohygiene zu betreiben und die emotionale Stabilität aufrecht zu erhalten, wegen derer Patienten sie aufsuchen.

Eines der markantesten Opfermerkmale ist laut dem amerikanischen Sicherheits- experten Gavin de Becker die geringe Geschicklichkeit oder sogar Unfähigkeit des unmissverständlichen Nein-Sagens (de Becker, S. 245). Möglicherweise ist dieses Merkmal auch für den therapeutischen Umgang mit einem Patienten in vielen Fällen zutreffend, denn dessen Forderungen und abnormale Verhaltensweisen abzulehnen steht zunächst einmal im Widerspruch zu der unterstützungsorientierten Grundhaltung dieses Berufes: „nein“ sagen ist im Allgemeinen - zumindest kurzfristig und aus Sicht des Patienten - keine Hilfe (vgl. Norris et al., S. 520).

Dennoch ist natürlich - insbesondere bei Patienten mit Schwierigkeiten beim Bezie- hungsaufbau - das Setzen von Grenzen notwendig, um auch diesbezüglich in der Therapiesituation modellhaft übliche zwischenmenschliche Reaktionen zu zeigen. Sowohl der Therapeut als auch der Patient haben in der Beziehung eine bestimmte Rolle und Identität, die nur durch Grenzen aufrecht erhalten werden können (Sarkar, S. 312).

Wann und wie er aber Grenzen setzt, ist in der Praxis wohl jedem Therapeuten selbst überlassen. Mit Sicherheit haben auch Therapeuten stark variierende Tole- ranzschwellen und unterschiedlich stark ausgeprägte Fähigkeiten zum Nein-Sagen. Auch ist es wohl kaum eine einfache Aufgabe, den Unterschied zu erkennen zwi- schen einer akzeptablen Grenzüberschreitung - z. B. ein nächtlicher Anruf eines Pati- enten in einer Krisensituation, deren Ernsthaftigkeit er vielleicht schwer vermitteln kann - und einer gravierenden Grenzüberschreitung - z. B. ein nächtlicher Anruf eines Patienten, der hören möchte, ob sein Therapeut oder dessen Ehefrau ans Te- lefon geht. Wenn überhaupt, ist die Unterscheidung nur dem aktuell behandelnden Therapeuten möglich, weshalb er - wie oben erwähnt - einen angemessenen Spiel- raum bei seinen Entscheidungen haben muss.

Gerade weil der Umgang mit diesen Situationen ohnehin so kompliziert ist, sollten Therapeuten entsprechend darauf vorbereitet und ausgebildet werden, und es müss- te klare Strategien geben, wie im Ernstfall vorzugehen ist, da diese Probleme jeder- zeit auftreten und somit auch bereits Berufsanfänger betreffen können. Die Reaktio- nen erfahrener Therapeuten auf Stalking sind zwar nicht automatisch kompetenter als die von Anfängern, aber zumindest sind deren Rahmenbedingungen als stabiler anzunehmen; sie kennen die Abläufe am Arbeitsplatz und wissen, welchen Kollegen/ Supervisoren sie vertrauen - im Notfall auch sich an vertrauen - können. Davon kann bei Berufsanfängern nicht ausgegangen werden, so dass sie potentiellen Stalking- Verhaltensweisen nicht nur völlig unvorbereitet gegenüber stehen, sondern mögli- cherweise weder Vertrauenspersonen haben noch Sicherheitsvorkehrungen treffen.

[...]


* Im folgenden Text werden zur Abk ü rzung Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater unter dem Begriff „ Therapeuten “ zusammengefasst)

Ende der Leseprobe aus 160 Seiten

Details

Titel
Psychotherapeuten als Opfer von Stalking
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
1
Autor
Jahr
2009
Seiten
160
Katalognummer
V186704
ISBN (eBook)
9783869435343
ISBN (Buch)
9783869433769
Dateigröße
1323 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
psychotherapeuten, opfer, stalking
Arbeit zitieren
Svenja Engbrink (Autor:in), 2009, Psychotherapeuten als Opfer von Stalking, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186704

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Psychotherapeuten als Opfer von Stalking



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden